Liebe Brandschützer,
mir ist ein Entwurf o.g. Technischer Regel für Arbeitsstätten vom 20.10.2008 auf den Tisch geflattert. Diese Regel soll wohl irgendwann die BGR 133 bzw. die VdS 2001 ersetzen (?).
Stark eingeschränkt wurden die Angaben für die Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöschern. Die Grundausstattung für alle Arbeitsstätten entspricht der bisherigen 'geringen Brandgefährdung'. Ansonsten gibt es nur noch ein Kapitel zu 'Arbeitsstätten mit besonderer Brandgefährdung', danach sind aufgrund einer Gefährdungsbeurteilung 'zusätzliche betriebs- und tätigkeitsspezifische Maßnahmen erforderlich'. Konkrete Angaben zu Löschmitteleinheiten wie in der BGR 133 fehlen.
Mir scheint, hier wird mal wieder die ganze Verantwortung auf den Unternehmer bzw. den Brandschutzbeauftragten übertragen.
Kennt jemand den aktuellen Stand der Diskussion oder vielleicht ein Mitglied der zuständigen Fachgruppe des Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA)?
Ich bin gespannt auf die zahlreichen Rückmeldungen.
Gruß, Mathias Bischoff
ASR A2.2_Schutz bei Entstehungsbränden
Re: ASR A2.2_Schutz bei Entstehungsbränden
Hallo Mathias.
Ein ASTA-Mitglied kenne ich leider nicht.
Froh bin ich aber darüber, daß es auch noch andere Empfehlungen als diese unselige BGR 133 gibt; z.B. das vorweggenommene Gutachten des DFV zum selben Thema - verbünftig, sicher dargestellt und im Gegensatz zur Verkaufrichtlinie 133 mit Sinn und Verstand.
Ein ASTA-Mitglied kenne ich leider nicht.
Froh bin ich aber darüber, daß es auch noch andere Empfehlungen als diese unselige BGR 133 gibt; z.B. das vorweggenommene Gutachten des DFV zum selben Thema - verbünftig, sicher dargestellt und im Gegensatz zur Verkaufrichtlinie 133 mit Sinn und Verstand.
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Re: ASR A2.2_Schutz bei Entstehungsbränden
Hallo Mathias,
das kann z.Zt. nur eine Entwurfsfassung sein. Von wann ist denn dieser Entwurf? Meine letzten Informationen beruhen auf dem Entwurf aus 10/2008 und hierzu gibt es mehrere Seiten Kommentare, Stellungnahmen und Änderungswünsche der gesetzlichen Unfallversicherungsträger (unter anderem eben auch zu der Frage, künftig nur noch "normale" und "besondere" Brandgefahr zu definieren). Hier steht noch nichts fest! Abwarten...
Grüße!
das kann z.Zt. nur eine Entwurfsfassung sein. Von wann ist denn dieser Entwurf? Meine letzten Informationen beruhen auf dem Entwurf aus 10/2008 und hierzu gibt es mehrere Seiten Kommentare, Stellungnahmen und Änderungswünsche der gesetzlichen Unfallversicherungsträger (unter anderem eben auch zu der Frage, künftig nur noch "normale" und "besondere" Brandgefahr zu definieren). Hier steht noch nichts fest! Abwarten...
Grüße!
Lars Oliver Laschinsky
Techn.Fachlehrer im Brand- und ExSchutz,
Lehrbeauftragter Security & Safety Engineering der HFU Hochschule Furtwangen
Honorardozent MEng Vorb. Brandschutz des EIPOS-Institut der TU Dresden
1. Vorsitzender des VBBD e.V.
Techn.Fachlehrer im Brand- und ExSchutz,
Lehrbeauftragter Security & Safety Engineering der HFU Hochschule Furtwangen
Honorardozent MEng Vorb. Brandschutz des EIPOS-Institut der TU Dresden
1. Vorsitzender des VBBD e.V.