Löschbrunnen-Prüfung

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neuss20000

Löschbrunnen-Prüfung

Beitragvon neuss20000 » Di 30.06.2009 9:11

Hallo zusammen, vielleicht kann mir einer helfen. Ich suche eine Vorschrift o.ä., wie oft ein Löschbrunnen auf Funktion und Ergiebigkeit zu prüfen ist und wer diese Prüfung durchführen darf. Die DIN gibt da nicht so viel her, da steht nur, das er in betriebsbereitem Zustand zu halten ist. Vielen Dank im Vorraus!!

Brocke

Re: Löschbrunnen-Prüfung

Beitragvon Brocke » Mo 07.09.2009 21:20

Löschbrunnen
Beim Löschbrunnen (DIN 14 220) handelt es sich um eine künstlich angelegte Entnahmestelle für Löschwasser aus Grundwasser. Das Löschwasser kann durch Saugbetrieb oder mittels einer Tiefpumpe entnommen werden. Die DIN unterscheidet drei Größenordnungen je nach Förderleistung des Brunnens.

- K (klein) mind. 400 l/min
- M (mittel) mind. 800 l/m
- G (groß) mind. 1.600 l/min

Anforderungen:
- wenigstens drei Stunden Förderleistung
- die Brunnen müssen einen rot gekennzeichneten Sauganschluss (DIN 14244) besitzen
- mit einem Hinweisschild gekennzeichnet sein

Prüfung:
- Überprüfung der Leistungsfähigkeit 2-3 jährlich
- Überprüfung der Zufahrt und Aufstellfläche der Feuerwehr sowie die Beschilderung

LG
Brocke

Brocke

Re: Löschbrunnen-Prüfung

Beitragvon Brocke » Mo 07.09.2009 22:14

Soweit zur DIN und zu den Wünschen der verschiedenen Ingenieurbüros!! :grins:

Nun zur Praxis und deinen Fragen:

Für die Überprüfung ist normalerweise die Feuerwehr zuständig, in dessen Ausrückebereich der Brunnen liegt.

Ich arbeite als Brandschutzbeauftragter in einer Behörde, dort verfügen wir über 5 Löschbrunnen.
Diese lassen wir seit 20 Jahren durch die örtliche Feuerwehr 1x jährlich prüfen und uns die entsprechenden Prüfprotokolle erstellen.
Ein Intervall von 1x pro Jahr ist aus meiner Sicht vollkommen ausreichend, wenn die Brunnen nicht ständig angesaugt werden.
Sollte der oder die Brunnen, die du meinst u.U. mehrfach oder nur mal kurz angesaugt worden sein, so sollte im Nachhinein eine ordnungsgemäße Prüfung durchgeführt werden, um ein versanden des Brunnens zu vermeiden :!:

LG
Brocke :cool:

neuss20000

Re: Löschbrunnen-Prüfung

Beitragvon neuss20000 » Mo 14.09.2009 13:26

Genau liegt das Problem. Die Feuerwehr hat die Löschbrunnenprüfungen eingestellt, weil sie es personell nicht mehr leisten kann (oder will). Jetzt fragen natürlich die Löschbrunnenbetreiber, wer denn jetzt die Brunnen prüfen darf und wo steht, das sie das überhaupt in regelmässigen Abständen machen müssen. Es kostet ja jetzt Geld.
Danke für die Antworten
Gruss Jürgen

Brocke

Re: Löschbrunnen-Prüfung

Beitragvon Brocke » Di 15.09.2009 16:37

Ich denke, du bzw. die Löschbrunnenbetreiber sollten sich mal an die zuständige Stadt-/Gemeindeverwaltung wenden > Abteilung Sicherheit <.
Es gehört m. E. zu den Aufgaben der Feuerwehr, solche Prüfungen durchzuführen.
Und einmal im Jahr werden die da doch wohl Zeit für finden.

Ist natürlich auch bei mir in der Behörde kostenpflichtig, wenn die Prüfung von der Feuerwehr durchgeführt wird.

brunnen

Re: Löschbrunnen-Prüfung

Beitragvon brunnen » Mi 26.11.2014 10:58

Unsere Feeurwehr macht das nicht und wird das auch nicht machen. In de rheutigen Zeit möchte der zuständige HErr nicht mit seiner Unterschrift die Haftung übernehmen. Leider ist es heute so, dass zwar viel gefordert wird, aber eine verbindliche schrifltiche Auskunft oder eben eine Bestätigung mit der Haftung übenrommen wird, möchte niemand geben.

Wir haben denselben Fall, dass ein brandschutzbeauftragter die Prüfunterlagen forderte, wofür es auf Rückfrage keine Norm gibt, aber der Aspekt, dass der Betreiber / Eigentümer den betriebsbereiten Zustand erhalten muss ist ja vielsagend. Es reicht hier nicht aus, wenn man regelmäßig eine Funktionsprüfung durchführt und dokumentiert. Man weiß ja nicht, ob der Brunnen auch noch die geforderte Menge bringt. Man weiß nur, dass er noch funktioniert...

clammer
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Re: Löschbrunnen-Prüfung

Beitragvon clammer » Mi 26.11.2014 17:44

Lange Rede kurzer Sinn:

Gehört des Brunnen zur allgemeinen Löschwasserversorgung der Gemeinde, ist diese zuständig.

Ist der Brunnen Bestandteil der besonderen Löschwasserversorgung, ist die Aufgabe beim Betreiber desselben.

Mit entsprechendem Sachverstand (und Gerät) kann man schon einen Brunnen prüfen; dies ist ja bei anderen Löschwassereinrichtungen auch der Fall.


Gruß
C. Lammer