neues zur BetrSichV

Gefahrenmeldeanlagen, Löschanlagen, RWA, Feuerlöscher, Hydranten, FSA etc.
BST

neues zur BetrSichV

Beitragvon BST » Di 23.06.2009 8:55

wir haben im Juli 2008 eine Kundeninformation zu Prüfungen von befähigten Personen
an Feuerlöschern nach BetrSichV veröffentlicht.
Bedingt durch eine Änderung der Leitlinien zur BetrSichV, hier der Punkt C 17.4, ist
die Prüfung von Kohlendioxidfeuerlöschern ab sofort anders zu betrachten.
Durch den Verweis auf die DIN EN 1968 "Wiederkehrende Prüfung von nahtlosen
Gasflaschen aus Stahl" und DIN EN1802 "Wiederkehrende Prüfung von nahtlosen
Gasflaschen aus Aluminium" ist der Betreiber gehalten im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung
die Prüffristen dieser Normen zu berücksichtigen.
Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer Festigkeitsprüfung durch eine zugelassene
. Überwachungsstelle (ZÜS) nach 10 Jahren, auch wenn keine Nachfüllung erfolgt.

Consultant

Beitragvon Consultant » Fr 26.06.2009 11:10

Hallo Forum, Hallo BST,

das ist im Wesentlichen richtig, in der Schlussfolgerung jedoch nicht korrekt. Die Empfehlung in der DIN 1968 kann vom Betreiber auch auf die doppelte Prüffrist ausgedehnt werden. Wichtig ist, dass sich der Betreiber im Rahmen der Sicherheitstechnischen Bewertung bzw. Gefährdungsbeurteilung mit dem konkreten Sachverhalt auseinandersetzt und eine Entscheidung trifft.

Consultant

Beitragvon Consultant » Fr 26.06.2009 11:10

Hallo Forum, Hallo BST,

das ist im Wesentlichen richtig, in der Schlussfolgerung jedoch nicht korrekt. Die Empfehlung in der DIN 1968 kann vom Betreiber auch auf die doppelte Prüffrist ausgedehnt werden. Wichtig ist, dass sich der Betreiber im Rahmen der Sicherheitstechnischen Bewertung bzw. Gefährdungsbeurteilung mit dem konkreten Sachverhalt auseinandersetzt und eine Entscheidung trifft.