Sprinkleranlagen in Energietrakten

Gefahrenmeldeanlagen, Löschanlagen, RWA, Feuerlöscher, Hydranten, FSA etc.
winki

Sprinkleranlagen in Energietrakten

Beitragvon winki » Di 15.07.2003 1:00

Welches Risiko verbirgt sich durch Sprinkleranlagen in Energietrakten (USV, Transformatoren, Stromverteilerschränken) ?

Rupp

Beitragvon Rupp » Di 15.07.2003 1:00

gefahr besteht darin, dass bei auslösen eines sprinklers kurzschlüsse und weitere ausfälle entstehen können. desweiteren kann durch unkontrolliert laufende ströme menschenleben gefährdet werden.

Ich hoffe ja nicht, dass das hier ein aprilscherzfrage war! :-)

rupp

winki

Beitragvon winki » Di 15.07.2003 1:00

Ja, solche Einrichtungen gibt es und ich finde es ganz nett, wenn andere Erfahrungen hiermit gemacht haben oder Hintergrundwissen haben, dieses im Forum mitteilen.

Es vereinfacht anderen, z.Bsp. mir, Argumente des für und wider aufzulisten, ohne das eine oder andere Argument zu vergessen bzw. unter oder über zu bewerten.

Vielen Dank!

Koch

Beitragvon Koch » Di 15.07.2003 1:00

Forderung der Sprinklerung.

Als erstes stellt sich doch die Frage, ob es eine baurechtliche oder versicherungstechnische Forderung zum Sprinklerschutz der angesprochenen Bereiche gibt. Besteht diese Forderung nach einer Sprinklerung des Gebäudes bzw. der Liegenschaft, ist abzuklären, welche Richtlinien zur Auslegung der Sprinkleranlage zugrunde liegen. Die aus dem angelsächsischen kommende FM Richtlinie setzt grundsätzlich auf bedingungslose (man verzeihe mir an dieser Stelle den Kommentar) Sprinklerung. Hier wird grundsätzlich vom bestimmungsgemäßen Auslösen der Sprinkleranlage ausgegangen, somit ist das Wasser nach deren Philosophie an der richtigen Stelle.

Entsprechende VdS 2092 oder CEA 4001 Richtlinie setzen zwar ebenso auf einen kompletten Sprinklerschutz eines Gebäudes bzw. Komplexes, jedoch sind in der CEA 4001 in Kapitel 4.1.1 zulässige Ausnahmen definiert. Hierzu zählen neben Räumen, die mit einer automatischen Löschanlage ausgestattet sind, unter anderem noch technische Betriebsraume unter 150 m², Fernsprechräume unter 20 m² sowie elektrische Betriebsräume unter 60 m². Diese Räume müssen, um unter die Ausnahmeregelung zu fallen, jedoch bestimmte bauliche und sonstige Anforderungen erfüllen.

Ungeachtet dieser Richtlinien können Abweichungen von diesen Regelwerken in Absprache mit den zuständigen Institutionen vorgenommen werden. Dies sollte dann aber immer in einer gesamtkonzeptionellen Betrachtung erfolgen.


Gefahren der Fehlauslösung

Leider gibt es zum Thema Fehlauslösungen von Sprinkleranlagen nur wenige Statistiken. In einer Ausarbeitung des Jahres 2000 wurden 132 Fehlauslösungen von Sprinkleranlagen im Zeitraum von 1985 bis 1999 in Deutschland betrachtet [1]. Zugrunde lag die Erfassung von mehr als 13.000 Sprinkleranlagen. Hiernach ist die statistische Wahrscheinlichkeit einer Fehlauslösung bei weniger als 0,1 % pro Jahr.

Schadensursachen bei Fehlauslösungen

Mechanische Beschädigungen 35 %
Frost 35 %
Übermäßige Wärme 15 %
Sonstiges 12 %
Korrosion 2 %
Keine Angaben 1 %

Bei den angegebenen Prozentzahlen handelt es sich um ca. Werte

Sofern die Gefahr der mechanischen Beschädigung, der Frosteinwirkung, sowie der unbeabsichtigten Überhitzung in Elektrobereichen ausgeschlossen werden kann, wird die Gefahr der Fehlauslösung auf ein absolutes Minimum reduziert. Grundvoraussetzung ist jedoch eine fachgerechte Planung und Installation, sowie entsprechende turnusmäßige Wartung der Sprinkleranlage.

Maßnahmen zum sicheren Betrieb von Sprinkleranlagen in Elektrobereichen

Um die Fehlauslösewahrscheinlichkeit von Sprinkleranlagen in kritischen Bereichen wie EDV, USV-Anlagen, Stromverteilerschränken usw. zu minimieren, gibt es eine Reihe von anlagentechnischen Lösungen.

Hierzu zählt die vorgesteuerte Trockenalarmventilstation. Diese ist eine Kombination aus Brandmeldeanlage und Sprinkleranlage. Sie wird hauptsächlich dort eingesetzt, wo die Gefahr von Wasserschäden etwa durch mechanische Beschädigung eines Sprinklers unbedingt zu vermeiden ist (z. B. in Rechenzentren). Damit Löschwasser austreten kann, müssen zwei Auslösekriterien erfüllt werden, es muss ein Melder der automatischen Branderkennung ansprechen und mindestens ein Sprinkler muss ausgelöst haben. Die vorgesteuerte Trockenanlage ist wie die normale Trockenanlage mit Luft gefüllt, löscht im Brandfall schneller, da beim Auslösen der automatischen Branderkennung das Rohrnetz bereits mit Wasser geflutet wird und somit Wasser am Sprinkler ansteht.

Eine weitere Lösung die den Schutz vor unbeabsichtigter Auslösung durch mechanische Beschädigung darstellt, ist der Sicherheitsdoppelsprinkler. Dieser wird einzeln oder vernetzt an eine bestehende Nassanlage angeschlossen. Die zu schützende Gesamtfläche beschränkt sich im Gegensatz zur vorgesteuerten Trockenanlage jedoch auf 30 m². Nach Rücksprache mit dem VdS sind auch Überschreitungen möglich. Beim Sicherheitsdoppelsprinkler handelt es sich um zwei Sprinkler, die miteinander verbunden sind. Der Wasseraustritt an einem Sprinkler ist erst möglich, nachdem beide Sprinklerglasfässchen zerstört wurden. Bei der Zerstörung nur eines Glasfasses wird eine elektrische Meldung freigesetzt.

[1] s+s report Ausgabe 6/2000; Artikel von Herr Dr. Böke und Herrn Pflugradt