Feuerschutzabschlüsse Fördertechnik

Gefahrenmeldeanlagen, Löschanlagen, RWA, Feuerlöscher, Hydranten, FSA etc.
BBS

Feuerschutzabschlüsse Fördertechnik

Beitragvon BBS » Di 15.07.2003 1:00

In unseren Betrieben wird sehr viel Fördertechnik eingesetzt die durch automatische Feuerschutzabschlüsse abgeschottet werden. Alle FSA haben herstellerseitig den Vermerk, dass in der Betriebsruhe (diese beträgt wochentags ca. 5 h) die FSA geschlossen werden müssen. Bis dato konnte ich noch niemanden finden der mir dafür eine schlüssige Begründung geben kann, da ja alle FSA automatisch ausgelöst werden und das Schließen und später wieder öffnen sehr aufwändig ist. Gibt es tatsächlich Vorschriften oder Empfehlungen diese Brandschutzeinrichtungen permanent von Hand zu schließen ?

Gesendet von Sven Uebrig 04.11.2000 11:38:14

BBS

Beitragvon BBS » Di 15.07.2003 1:00

Zumindest wird die Schliessung der FSA vom Versicherer bzw. seinen beratenden Brandschutzingenieuren empfohlen. Grund ist ganz simpel die Gewissheit, dass die FSA auch waehrend der Ruhezeiten des Betriebes geschlossen sind. Des weiteren ist gewaehrleistet, dass nichts die FSA blockiert, wenn sie automatisch ausgeloest werden. Es mag zwar etwas laestig sein, die FSA immer von Hand zu schliessen, braucht aber nur etwas Disziplin und einen geringen Zeitaufwand. Als Vorteil ist - humorvoll gesagt - anzusehen, dass der Betriebsleiter und sein Brandschutzbeauftragter am Wochenende mit bestem Gewissen schlafen koennen....

Gesendet von Harry Bentlin 06.11.2000 08:35:11

Vonhof

Beitragvon Vonhof » Di 15.07.2003 1:00

Feuerschutzabschlüsse, die während der Betriebszeit offenstehen dürfen, müssen generell nach Betriebsschluss geschlossen werden. Ansonsten wird der Zulassungsbescheid für die Abschlüsse bzw. die Feststelleinrichtung nicht eingehalten - dort steht immer drin, dass diese nur während der Betriebszeit offenstehen dürfen. Aber alleine schon durch die Angabe in Einbauvorschriften etc. des Herstellers ist diese Regelung verbindlich und zu beachten, da diese stets Bestandteil einer Zulassung sind.

Sinn macht das Schließen von Feuerschutzabschlüssen von Hand schon, denn so ist sichergestellt, dass die Abschlüsse auch tatsächlich schließen.

MfG
Alexander Vonhof

Gesendet von Alexander Vonhof 06.11.2000 12:35:15