Rauchabzug nach IndBauR oder DIN 18232

Gefahrenmeldeanlagen, Löschanlagen, RWA, Feuerlöscher, Hydranten, FSA etc.
BBS

Rauchabzug nach IndBauR oder DIN 18232

Beitragvon BBS » Di 15.07.2003 1:00

Hallo!

Wer kann mir sagen, auf welcher rechtlichen Grundlage man eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage am besten plant? Ist die IndBauR NRW der DIN 18232 vorzuziehen? (da einfacher)

Viele Grüsse

P.Amelung

Gesendet von P. Amelung 13.09.2001 14:56:58

Berthold

Beitragvon Berthold » Di 15.07.2003 1:00

Um den Einsatz an RWA zu optimieren und deren Anzahl zu reduzieren, bieten sich Rauchschürzen an. Diese können auch als flexible System ausgebildet werden. Damit ergibt sich auch keine Beeinträchtigung des laufenden Betriebes. Derartige Systeme sind nach der DIN EN 12101 ausgelegt und haben sich schon in vielen Einsatzfällen bewährt. (siehe www.stoebich.de)

Gesendet von Rainer Berthold 01.10.2001 10:44:17

BBS

Beitragvon BBS » Di 15.07.2003 1:00

Hallo, P.Amelung -

im Moment überarbeite ich gerade mein erstelltes Brandschutzkonzept für eine Industriehalle mit 1600m² nach Industriebaurichtlinie (MIndBauR) mit 2% Rauchabzugsfläche hin zu 0,8% Rauchabzugsfläche nach DIN 18232 - auf Intervention von Bauherr und Ausführungsfirma hin. Die Baugenehmigung darauf ist noch nicht erteilt. Auch ich wäre für Diskussionsbeiträge dankbar.

Z.B.:

Für erdgeschossige Industriebauten ohne Feuerwiderstand der Bauteile fordert die MIndBauR 5% Wärmeabzugfläche gemäß DIN 18230. Hat die Baubehörde recht, wenn sie diese 5% im Dach fordert? Nach DIN 18230 sind dafür auch vertikale Flächen anrechenbar.

Michael Koeppen
Freier Brandschutzsachverständiger

Gesendet von Michael Koeppen 14.09.2001 14:56:57

Vonhof

Beitragvon Vonhof » Di 15.07.2003 1:00

Also, diese Thematik ist einfach zu umfangreich, um sie hier umfassend zu behandeln. Also daher nur ein paar kurze Ansätze:

1) Die M IndBauRL sieht Regelungen zur Entrauchung vor. Entweder sind die dort gestellten Anforderungen an öffenbare Tore etc. zu erfüllen (< 1.600 m²) oder es ist nachzuweisen, dass sich eine entsprechend hohe raucharme Schicht ausbildet (Achtung: Emporen!).

Der Nachweis über diese raucharme Schicht kann dann über Rechenverfahren oder die DIN 18232 erfolgen. Der Gutachter muss sich also im Einzelfall auf das Objekt bezogen ansehen, welche Lösung für den Brandschutz die geeignete und dabei für den Bauherr die günstigste Lösung ist.

In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass man damit bei dem Verfahren nach DIN 18232-2 die Raumhöhe zu beachten hat (also nicht pauschal mit halber Hallehöhe rechnen!).

2) Ferner ist im Industriebau zu unterscheiden zwischen den Wärmeabzugsflächen und Einrichtungen zur Rauch- und Wärmeabführung.

Die Wärmeabzugsflächen sind die berühmten 1-5 % im Dachbereich oder (m.E.) maximal im oberen Drittel der Halle angeordnete Flächen, die eine thermische Entlastung der ungeschützten Bauteile im Brandfall bewirkt (z. B. Einfachverglasung, ausschmelzende Kunststoffe wie Lichtkuppeln, Lichtbänder usw.).

Die Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen sind öffenbare Tore oder RWA`s oder MRA`s. Diese bewirken, dass in dem Gebäude ein Löschangriff durch die Feuerwehr vorgenommen werden kann (daher ab einer Fläche > 200 m²) und verzögert die Entwicklung eines Flash-Over. Diese Einrichtungen können Bestandteil der "anderen" Wärmeabzugseinrichtungen sein, wenn es sich um eine RWA nach DIN 18232-2 handelt. Bei der Konzepterstellung bzw. Ausführung ist also sehr genau darauf zu achten, welche (Wärmeabzugs)flächen den nun tatsächlich gemeint sind.

3) Vielleicht noch ein allgemeiner Hinweis: Auch wenn es gerne anders behauptet wird, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sind im Industriebau NUR dazu da, eine Brandbekämpfung für die Feuerwehr in einem Objekt sicherzustellen. Der Personenschutz kann durch eine RWA/MRA nur sehr selten verbessert
werden und stellt somit i.d.R. keine Argumentationsgrundlage für eine Errichtung dar, daher spricht man auch nicht mehr von einer rauchfreien, sondern von einer raucharmen Schicht. Anders sieht es natürlich in Rettungswegen / Treppenräumen oder bei anderen Sonderbauten aus.

MfG
Alexander Vonhof
Dipl.-Ing. Sicherheitstechnik

Gesendet von Alexander Vonhof 18.09.2001 10:27:23