Aussondern von Feuerlöscher

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feuerwehrbordercollie
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Aussondern von Feuerlöscher

Beitragvon feuerwehrbordercollie » Mi 28.02.2007 16:53

Hallo, kann jemand sagen wie das mit dem Aussondern alter Feuerlöscher ist?
Habe gehört die Hersteller haben ein "Haltbarkeitsdatum" für Feuerlöscher eingeführt.
Wo kann ich auch erfahren wie das mit dem alten Löschpulver und Verwendung als Düngemittel ist?

Gruß
Norbert Fröhlich :-)

firefigther

Beitragvon firefigther » Do 01.03.2007 11:08

Hallo,

das mit dem Haltbarkeitsdatum ist so nicht richtig.
Es gibt aber diverse Kriterien die es dem Sachkundigen unmöglich macht den Löscher zu prüfen.

1. Für Feuerlöscher wurden im Jahre 1977 o. 78 erstmals Prüfverfahren entwickelt und angewendet.
Diese haben sich bis heute nicht groß verändert. Die Hersteller sagen nun, das alle Feuerlöscher die vor 1978 gebaut worden sind, nicht mehr Stand der Technik sind. Also haben sich die Hersteller zusammengesetzt und eine Empfehlung ausgearbeitet an diese sich alle halten.
Diese Empfehlung empfiehlt den Hersteller solche Feuerlöscher auszusondern bzw. die Lieferung von Ersatzteilen einzustellen.
Ohne Ersatzteile kann und darf der Sachkundige den Löscher nicht prüfen.

2. Die meisten Hersteller haben dies dann genutzt um weitere Einschränkungen durchzusetzen.
Da niemand nachvollziehen kann was ein Feuerlöscher im Laufe seines da seins so alles mitmachen muss, sollten diese nicht länger als 20 Jahre zur Nutzung bereitstehen.

3. Es werden grundsätzlich nur 10 Jahre nach Einstellung des Modells nur noch Ersatzteile geliefert. (Das gilt aber für so ziemlich alles nicht nur Feuerlöscher) Ich glaube das hat mit der Baugeräteverordnung o.ä. zu tun.

Jeder Hersteller hat eine Liste herausgegeben, in der alle auszusondernde Feuerlöscher gelistet sind. Wie oft diese aktualisiert wird liegt im Ermessen des Herstellers.

Meine Meinung dazu:
Ich finde es richtig!
Wenn man teilweise bis zu 45 Jahre alte Feuerlöscher sieht die noch im Einsatzfall 100%tig funktionieren und sicher sein sollen, habe auch ich meine Zweifel. Materialermüdung kann auch der beste und gewissenhafteste Sachkundige nicht sehen.

Wenn es sich um einen bestimmten Löscher handelt, schreibe mir Typ, Herstellungsdatum und Zulassungsnummer.
Dann schaue ich nach.

Belser

Aussondern von Feuerlöschern

Beitragvon Belser » Do 01.03.2007 11:58

Hallo zusammen,

einen recht guten Hinweis zum Aussondern von Feuerlöschgeräten
finden Sie unter:

www.fln-neuruppin.de

Direkt auf NEWS klicken und Text runterladen.

Gruß

Brandschutz Kiel

Beitragvon Brandschutz Kiel » So 29.07.2007 15:58

also ich persönlich tausche generell alle Löscher aus welche verbeult,kleinste anrostungen oder Brüche in Armaturen haben und natürlich alle Löscher welche über 20 bzw.25 Jahre alt sind oder wo es sich halt nicht mehr lohnt,halt so wie es sein soll..."Prüfer welche alle möglichen Löscher noch warten obwohl sie nicht mehr hätten Gewartet werden durfen sind meiner meinung nach keine Sachkundigen sondern ganz klar Betrüger!
Ich selber habe erst letzte Woche eine alte "Minimaxtüte" ausgesondert welche erst im Jahre 2005 von einem "Sachkundigen" abgenommen wurde,gerne werden auch noch Dauerdruckgeräte von anno 1970 gewartet....
Wenn man es von der Seite sieht, dass wenn der Sachkundige ein Neugerät verkauft- Verdient er sogar einiges mehr,anstatt mit einem Bein im Knast zu sein.shame on you!!!

hrbrandschutz

Beitragvon hrbrandschutz » Mi 22.08.2007 19:33

Hallo,

was kostet eigentlich eine Feuerlöscher- Wartung so im Schnitt ?

Mfg
Simon

Brandschutz Kiel

Beitragvon Brandschutz Kiel » Do 23.08.2007 14:49

Hallo.
Ich denke eine seriöse Wartung kostet zwischen 13-20 € je nach Region und Feuerlöscher.
Bei Kampfpreisen für weit unter 10 € könnte man davon ausgehen das ihr Löscher nicht ordnungsgemäss gewartet wurde,sondern meist die Wartung nur vorgegaukelt wurde-ihr Löscher warscheinlich nur gereinigt wurde(sog.Staublappenprüfung).

Da für einen Feuerlöscher immer Ersatzteile benötigt werden,die Wartung dokumentiert wird,die Arbeitszeit anfällt eventuelle An und Abfahrt,sind diese Kampfpreise nicht ausreichend um daran Geld zu verdienen

hrbrandschutz

Beitragvon hrbrandschutz » Do 23.08.2007 20:55

Hallo,
danke für die Info´s :supi:

Mfg
Simon

Prüfdienst

Beitragvon Prüfdienst » Di 08.04.2008 14:22

Brandschutz Kiel hat geschrieben:Hallo.
Ich denke eine seriöse Wartung kostet zwischen 13-20 € je nach Region und Feuerlöscher.
Bei Kampfpreisen für weit unter 10 € könnte man davon ausgehen das ihr Löscher nicht ordnungsgemäss gewartet wurde,sondern meist die Wartung nur vorgegaukelt wurde-ihr Löscher warscheinlich nur gereinigt wurde(sog.Staublappenprüfung).

Da für einen Feuerlöscher immer Ersatzteile benötigt werden,die Wartung dokumentiert wird,die Arbeitszeit anfällt eventuelle An und Abfahrt,sind diese Kampfpreise nicht ausreichend um daran Geld zu verdienen


Hallo,

schönes Forum hier. Der Beitrag ist zwar schon älter, ich muss mich aber doch mal zu Wort melden, da mir ein Teil von diesem Beitrag doch schon immer unter den Fingernägeln gebrannt hat.

Diese Preis sind meiner Erfahrung nach (30 Jahre Brandschutz)ein Wunschtraum. Solche Preise kann man heute nur noch bei Einzelgeräten erzielen. Wenn es über 10 Geräte geht, dann liegen die meisten Prüfdienste schon erheblich unter 10,--€

Richtig ist, dass es bei einem erheblichen Prozentsatz beim prüfen um solche Staublappenprüfungen geht. Hier liegt auch meines erachtens das eigentliche Problem. Dies wird in den letzten Jahren immer deutlicher.

Etliche Hersteller von Feuerlöscher betreiben mittlerweile sogenannte „Schulungszentren“.
Die hier ausgebildeten “ Sachkundigen“ oder „befähigten Personen“ , mögen zwar technisch was drauf haben, aber in den wenigsten Fällen sind dies Kaufleute die etwas von Kalkulation verstehen.

Oft habe ich hier den Eindruck, das derPrüfpreise auf Grund der vorhanden Gerätemenge und der dadurch erziehbaren möglichen „Reparaturen“ berechnet werden und nicht nach dem tatsächlichem Aufwand.

Ich habe mal bei einem Hersteller und Betreiber eines solchen Schulungszentrum angefragt, warum nicht auch Kaufmännische belange eingegangen wird. Die Antwort darauf war, dass ein grossteil der Probanten Angestellte von Prüffirmen seien, deren Betriebsleitung die Preise bestimmen. Um deren Preispolitik nicht zu beeinflussen, werde über Preis bei solchen Schulungen nicht gesprochen.

Betrachten man den beruflichen Werdegang solcher Angestellter stellt man oft fest, dass etliche von diesen sich recht bald selbständig machen um eigenes Geld zu verdienen.
Dann müssen sie sich natürlich mit der kaufmännischen Seite auseinander setzen.
Es sind aber nicht immer die Einzelkämpfer die hier auffallen. Oft stelle ich bei Ausschreibungen fest das es gerade die Große Prüfdienste die sind , die Preise klein halten.

MfG
Prüfdienst

Hans Höcker

Beitragvon Hans Höcker » Mi 09.04.2008 10:00

Häufig wird mit einem Kampfpreis bei der Löscherprüfung eingestiegen, um dann bei der Aussonderung der alten Löscher (siehe Oben, hier sind die Hersteller sehr hilfreich) den Schotter wieder reinzuholen! :pst:

Brandschutz Kiel

Beitragvon Brandschutz Kiel » Mi 09.04.2008 13:06

Prüfdienst hat geschrieben:
Brandschutz Kiel hat geschrieben:Hallo.
Ich denke eine seriöse Wartung kostet zwischen 13-20 € je nach Region und Feuerlöscher.
Bei Kampfpreisen für weit unter 10 € könnte man davon ausgehen das ihr Löscher nicht ordnungsgemäss gewartet wurde,sondern meist die Wartung nur vorgegaukelt wurde-ihr Löscher warscheinlich nur gereinigt wurde(sog.Staublappenprüfung).

Da für einen Feuerlöscher immer Ersatzteile benötigt werden,die Wartung dokumentiert wird,die Arbeitszeit anfällt eventuelle An und Abfahrt,sind diese Kampfpreise nicht ausreichend um daran Geld zu verdienen


Hallo,

schönes Forum hier. Der Beitrag ist zwar schon älter, ich muss mich aber doch mal zu Wort melden, da mir ein Teil von diesem Beitrag doch schon immer unter den Fingernägeln gebrannt hat.

Diese Preis sind meiner Erfahrung nach (30 Jahre Brandschutz)ein Wunschtraum. Solche Preise kann man heute nur noch bei Einzelgeräten erzielen. Wenn es über 10 Geräte geht, dann liegen die meisten Prüfdienste schon erheblich unter 10,--€

Richtig ist, dass es bei einem erheblichen Prozentsatz beim prüfen um solche Staublappenprüfungen geht. Hier liegt auch meines erachtens das eigentliche Problem. Dies wird in den letzten Jahren immer deutlicher.

Etliche Hersteller von Feuerlöscher betreiben mittlerweile sogenannte „Schulungszentren“.
Die hier ausgebildeten “ Sachkundigen“ oder „befähigten Personen“ , mögen zwar technisch was drauf haben, aber in den wenigsten Fällen sind dies Kaufleute die etwas von Kalkulation verstehen.

Oft habe ich hier den Eindruck, das derPrüfpreise auf Grund der vorhanden Gerätemenge und der dadurch erziehbaren möglichen „Reparaturen“ berechnet werden und nicht nach dem tatsächlichem Aufwand.

Ich habe mal bei einem Hersteller und Betreiber eines solchen Schulungszentrum angefragt, warum nicht auch Kaufmännische belange eingegangen wird. Die Antwort darauf war, dass ein grossteil der Probanten Angestellte von Prüffirmen seien, deren Betriebsleitung die Preise bestimmen. Um deren Preispolitik nicht zu beeinflussen, werde über Preis bei solchen Schulungen nicht gesprochen.

Betrachten man den beruflichen Werdegang solcher Angestellter stellt man oft fest, dass etliche von diesen sich recht bald selbständig machen um eigenes Geld zu verdienen.
Dann müssen sie sich natürlich mit der kaufmännischen Seite auseinander setzen.
Es sind aber nicht immer die Einzelkämpfer die hier auffallen. Oft stelle ich bei Ausschreibungen fest das es gerade die Große Prüfdienste die sind , die Preise klein halten.

MfG
Prüfdienst

Brandschutz Kiel

Beitragvon Brandschutz Kiel » Mi 09.04.2008 13:12

oh wie geht das den hier mit zitieren...???

Also ich schrieb ja das immer Ersatzteile benötigt werden.....

Damit meinte ich nicht z.B. eine neue Druckpatrone oder neues Pulver weil das im Löscher befindliche Pulver angeblich verklummt ist....

Ich meinte die Dichtungen und Platzscheiben,Instandhaltungsnachweise ,
Plaketten,Plombe und Draht welche ja generell mit ausgetauscht werden müssen.
(Nicht das der eindruck entsteht das ich irgendwelche Teile welche angeblich defekt wären austauschen und in Rechnung stellen würde und somit mein Geld wieder anderswo hereinzuholen)

MfG

Gerrit Lamadé

Beitragvon Gerrit Lamadé » Mi 09.04.2008 13:53

Was das Feuerlöschpulver angeht:

Nach Vorschrift sollte das Pulver fachgerecht entsorgt werden, andererseits ist es ja nichts anderes als Düngemittel, das nach Lebensmittelrecht zugelassen ist. Bei der Verwendung als Düngemittel ist nur die Hydrophobierung etwas hinderlich, da sich das Düngemittel dadurch schwerer auflöst. Alles in allem ist das Feuerlöschpulver aber als Düngemittel verwendbar.

feuerwehrbordercollie
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Beitragvon feuerwehrbordercollie » Sa 19.04.2008 13:27

Wo kann man den genauen Gesetzestext nachlesen zum Thema Feuerlöscherpulver als Düngemittel? :???:

Gruß
N. Fröhlich

Renraku

Re: Aussondern von Feuerlöscher

Beitragvon Renraku » Sa 23.01.2010 17:01

Mit dem Pulver als Düngemittel ist das so eine Sache.
In der Regel besteht das Zeuch doch aus Salz oder?

Wenn ihr also euren Boden versauern wollt, haut das Zeuch einfach raus :lach:

Wolf R.

Re: Aussondern von Feuerlöscher

Beitragvon Wolf R. » So 24.01.2010 13:38

Renraku hat geschrieben:Mit dem Pulver als Düngemittel ist das so eine Sache.
In der Regel besteht das Zeuch doch aus Salz oder?
Wenn ihr also euren Boden versauern wollt, haut das Zeuch einfach raus :lach:

Also wo ich Löschübungen im Grünbereich mache, wächst und grünt alles viel besser als sonst.
Gruß Wolfgang Rüttinger

Gerrit Lamadé

Re: Aussondern von Feuerlöscher

Beitragvon Gerrit Lamadé » Mo 01.02.2010 16:39

Renraku hat geschrieben:Mit dem Pulver als Düngemittel ist das so eine Sache.
In der Regel besteht das Zeuch doch aus Salz oder?

Wenn ihr also euren Boden versauern wollt, haut das Zeuch einfach raus :lach:


Die Grundbestandteile von ABC Pulver sind Monoammonium- und Diammoniumphosphat, sowie Ammoniumsulfat, dies sind normale Düngemittel. Diese sind wie schon erwähnt hydrophobiert und lösen sich nur allmählich auf.

Die Verwendung von Altpulver als Düngemittel ist aber nach deutschem Recht ohne Aufarbeitung nicht zulässig, stattdessen muss, nach deutschem Recht, Altpulver verbrannt werden. :kugel:

Laschinsky
Vorstand vbbd e.V.
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Re: Aussondern von Feuerlöscher

Beitragvon Laschinsky » Di 02.02.2010 21:36

Hallo zusammen,

das Löschpulver ist bei der "Verwendung" als Düngemittel nicht das eigentliche Problem, sondern die technisch bedingten Zusätze, die bestimmte Eigenschaften des Löschmittels sicherstellen! Für alle Löschpulver, die ich kenne, stellen die Hersteller zu den Löschmitteln gehörige Sicherheitsdatenblätter nach GefStoffV zur Verfügung. Nach diesen Angaben handelt es sich um entsorgungspflichtige Abfälle! Selbst bei einer möglichen Aufbereitung zu Düngemittel handelt es sich um einen komplexen Prozeß, der nicht aus einer Verwendung durch "Verteilung im Gelände" besteht!!! Einzig legaler Entsorgungsweg: Sammeln, Entsorgen mit Abfallschlüsselnr., ggf. Aufbereitung oder Vernichtung... siehe auch §61 KrW-/AbfG http://www.gesetze-im-internet.de/krw-_abfg/__61.html

Grüße.
Lars Oliver Laschinsky

Techn.Fachlehrer im Brand- und ExSchutz,
Lehrbeauftragter Security & Safety Engineering der HFU Hochschule Furtwangen
Honorardozent MEng Vorb. Brandschutz des EIPOS-Institut der TU Dresden
1. Vorsitzender des VBBD e.V.

Gerrit Lamadé

Re: Aussondern von Feuerlöscher

Beitragvon Gerrit Lamadé » Mi 03.02.2010 9:14

Laschinsky hat geschrieben:Hallo zusammen,

das Löschpulver ist bei der "Verwendung" als Düngemittel nicht das eigentliche Problem, sondern die technisch bedingten Zusätze, die bestimmte Eigenschaften des Löschmittels sicherstellen! Für alle Löschpulver, die ich kenne, stellen die Hersteller zu den Löschmitteln gehörige Sicherheitsdatenblätter nach GefStoffV zur Verfügung. Nach diesen Angaben handelt es sich um entsorgungspflichtige Abfälle! Selbst bei einer möglichen Aufbereitung zu Düngemittel handelt es sich um einen komplexen Prozeß, der nicht aus einer Verwendung durch "Verteilung im Gelände" besteht!!! Einzig legaler Entsorgungsweg: Sammeln, Entsorgen mit Abfallschlüsselnr., ggf. Aufbereitung oder Vernichtung... siehe auch §61 KrW-/AbfG http://www.gesetze-im-internet.de/krw-_abfg/__61.html

Grüße.


Die Zusätze sind eigentlich auch kein Problem, da alle Zusätze, die dem Feuerlöschpulver zugegeben werden nach Lebensmittelrecht zugelassen sind. Es ist eine rein rechtliche Schwachstelle.

Laschinsky
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Re: Aussondern von Feuerlöscher

Beitragvon Laschinsky » Mi 03.02.2010 11:00

Hallo!

Na ja, rein rechtliche Schwachstelle? Angaben im Sicherheitsdatenblatt:
Wassergefährdungsklasse: WGK 1, schwach wassergefährdendes Produkt. Einstufung nach der Mischungsregel VwVwS, 17. Mai 1999.
[Hersteller und Produktname spielen keine Rolle. So oder ähnlich in vielen Si-Datenblättern für Löschpulver zu finden...]

Damit wären wir nicht nur bei §61 KrW-/AbfG, sondern auch gleich bei §41 (1) Punkt 9 WHG: http://www.gesetze-im-internet.de/whg/__41.html
Vor der Aussage "...ist ja nur Düngemittel" kann ich nur warnen. Für die sachgerechte Übung der Brandbekämpfung mit Feuerlöschpulvern gibt es einen Anhang in der Norm DIN EN 3, der die besonderen Voraussetzungen zum Einsatz von Löschpulver zu Übungs- und Erprobungszwecken beschreibt (Kurzfassung hier: http://www.fnfw.din.de/sixcms_upload/media/2424/Artikel%20DIN-FNFW%20Loeschmittel%20Umweltschutz%20DIN%20EN%20203%20Bbl1.pdf).

Gerrit Lamadé hat geschrieben:Die Verwendung von Altpulver als Düngemittel ist aber nach deutschem Recht ohne Aufarbeitung nicht zulässig, stattdessen muss, nach deutschem Recht, Altpulver verbrannt werden.


Die sachgerechte Entsorgung bzw. Aufbereitung erfolgt von abfallrechtlich zugelassenen Entsorgungsunternehmen (z.B. http://www.lrd-umweltdienste.de/de/produkte/verwertung.htm). Wer bewußt Feuerlöschmittel zum Zwecke der Beseitigung in die Natur ausbringt ist ganz schnell im Bereich der umweltgefährdenden Abfallbeseitigung: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__324.html oder http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__324a.html!

Grüße.
Lars Oliver Laschinsky

Techn.Fachlehrer im Brand- und ExSchutz,
Lehrbeauftragter Security & Safety Engineering der HFU Hochschule Furtwangen
Honorardozent MEng Vorb. Brandschutz des EIPOS-Institut der TU Dresden
1. Vorsitzender des VBBD e.V.

Gerrit Lamadé

Re: Aussondern von Feuerlöscher

Beitragvon Gerrit Lamadé » Mi 03.02.2010 11:06

Laschinsky hat geschrieben:Hallo!

Na ja, rein rechtliche Schwachstelle? Angaben im Sicherheitsdatenblatt:
Wassergefährdungsklasse: WGK 1, schwach wassergefährdendes Produkt. Einstufung nach der Mischungsregel VwVwS, 17. Mai 1999.


Die WGK 1 Klassifizierung bezieht sich ausschließlich auf die eutrophierende Wirkung des Löschmittels, diese Einstufung hat Düngemittel genauso.

Laschinsky hat geschrieben:Hallo!
Die sachgerechte Entsorgung bzw. Aufbereitung erfolgt von abfallrechtlich zugelassenen Entsorgungsunternehmen (z.B. http://www.lrd-umweltdienste.de/de/produkte/verwertung.htm). Wer bewußt Feuerlöschmittel zum Zwecke der Beseitigung in die Natur ausbringt ist ganz schnell im Bereich der umweltgefährdenden Abfallbeseitigung: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__324.html oder http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__324a.html!

Grüße.


Na super ich werfe Löschpulver in Ethanol, trockne es und bringe es dann aus. Die Aufbereitung ist eigentlich nur das knacken der Hydrophobierung, was in der Natur durch Wasser in einem etwas längereren Zeitraum ebenfalls geschieht. Dadurch produziere ich im Endeffekt aus Abfall nur anderen Abfall, der neben WGK 1 zusätzlich giftig und fruchtschädigend ist super Idee.