Gerrit Lamadé hat geschrieben: Die WGK 1 Klassifizierung bezieht sich ausschließlich auf die eutrophierende Wirkung des Löschmittels, diese Einstufung hat Düngemittel genauso.
Richtig, deshalb darf Düngemittel auch nicht zur Beseitigung wahllos ausgebracht werden, sondern nur nach Herstellerangaben sachgerecht verwendet werden. Eutrophierung ist die Ansammlung von Nährstoffen bei gleichzeitigem Sauerstoffverbrauch in einem Gewässer, d.h. Algenblüte und Fische mit Bauch nach oben. Klasse, aber wir sind das Zeug los! Es geht doch nicht um ein bischen Löschpulver, weil man mal einen PG-Löscher ausprobieren/zeigen wollte. Sondern um die Aussage "...ist doch nur Düngemittel. Bevor ich die Entsorgung bezahle, verpulvern wir den ganzen Vorrat auf der grünen Wiese und bringen die 20...50...100? Behälter gewinnbringend zum Metallschrott." Also im Zuge einer EN 14000 ff-Zertifizierung würden das unsere Kunden nicht mitmachen und wir wären als Dienstleister sofort aus dem Rennen...
Grüße.