Am 06.09.13 ist auf den Seiten der BAuA die ergänzte Arbeitsstättenregel ASR V3a.2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten" erschienen.
Der Anhang A3.4/3: "Ergänzende Anforderungen zur ASR A3.4/3 „Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme" wurde neu aufgenommen.
ASR V3a.2 Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten
ASR V3a.2 Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten
Uwe Wiemann
2. Vorsitzender des VBBD e.V.
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http://www.vbbd.de
2. Vorsitzender des VBBD e.V.
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