Seit dem 10.07.2013 besteht nun auch für Baden-Württemberg eine gesetzliche Rauchmelderpflicht. Diese sieht im Detail wie folgt aus:
für Neu- und Umbauten seit 10.07.2013
für bestehende Wohnungen bis zum 31.12.2014
in Schlafräumen sowie in den Fluren, die von den Schlafzimmern zur Wohnungstür führen
Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg
Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg
Uwe Wiemann
2. Vorsitzender des VBBD e.V.
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http://www.vbbd.de
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