Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Kloster Andechs
Verfasst: Di 05.02.2013 12:39
Das Haus der Technik bietet am 01. bis 02. Juli 2013 eine Fortbildung Brandschutzbeauftragter im Kloster Andechs an
Die ständigen Neuerungen im Brandschutz machen es erforderlich, dass sich auch Brandschutzbeauftragte in regelmäßigen Zeitabständen weiterbilden und informieren. So fordert die neue vfdb-Richtlinie 12-09/01:2009-03 (02) eine regelmäßige Fortbildung des Brandschutzbeauftragten. Hierbei darf der Zeitabstand zwischen zwei Fortbildungen drei Jahre nicht überschreiten! Das Wissen und die Kenntnisse der Brandschutzbeauftragen werden bei der Fortbildungsveranstaltung am 01. bis 02. Juli 2013 auf den neuesten Stand gebracht.
Zum Inhalt:
Rechtliche Neuerungen im Brand- und Explosionsschutz
GefStoffV 2010
Die neuen TRGS + TRBS kommentiert
Die neuen Entwicklungen mit der BetrSichV
Aktuelle Schadensfälle kommentiert
Industrie- und Privatschadensfälle näher beleuchtet
Statistische Erhebungen
Ursachen erkennen für die eigene Präventionsarbeit
Erforderliche Dokumentation im Brandschutz
Was fordern Gesetzgeber, Berufsgenossenschaften und Versicherer an Dokumentation?
Schon mal an ein Dokumentenmanagement im Brandschutz gedacht?
Brandschutz bei Bauarbeiten
Brände vermeiden
Sichere Verträge ausarbeiten
Vorgaben kennen
Brandschäden durch Unwissenheit und Dummheit
Videofilme
Lehren aus Schäden
Fehlende Unterweisungen führen zu Schäden und Toten
Verantwortung und Haftung im Brandschutz
Regelungen gemäß BGB, StGB und SGB VII
Vorsatz, Fahrlässigkeit und grobe Fahrlässigkeit
VVG, ASF, VVB
Optimaler Gebäudebrandschutz
Die richtige Wahl der Isolationsmaterialien
Brandursachen präventiv erkennen und vermeiden
Brandschutz: Regeln der Technik
Das ausführliche Veranstaltungsprogramm erhalten Interessierte beim Haus der Technik e. V., Tel. 0201/1803-344 oder Fax 0201/1803-346
Oder direkt unter http://www.hdt-essen.de/W-H050-07-027-3
Die ständigen Neuerungen im Brandschutz machen es erforderlich, dass sich auch Brandschutzbeauftragte in regelmäßigen Zeitabständen weiterbilden und informieren. So fordert die neue vfdb-Richtlinie 12-09/01:2009-03 (02) eine regelmäßige Fortbildung des Brandschutzbeauftragten. Hierbei darf der Zeitabstand zwischen zwei Fortbildungen drei Jahre nicht überschreiten! Das Wissen und die Kenntnisse der Brandschutzbeauftragen werden bei der Fortbildungsveranstaltung am 01. bis 02. Juli 2013 auf den neuesten Stand gebracht.
Zum Inhalt:
Rechtliche Neuerungen im Brand- und Explosionsschutz
GefStoffV 2010
Die neuen TRGS + TRBS kommentiert
Die neuen Entwicklungen mit der BetrSichV
Aktuelle Schadensfälle kommentiert
Industrie- und Privatschadensfälle näher beleuchtet
Statistische Erhebungen
Ursachen erkennen für die eigene Präventionsarbeit
Erforderliche Dokumentation im Brandschutz
Was fordern Gesetzgeber, Berufsgenossenschaften und Versicherer an Dokumentation?
Schon mal an ein Dokumentenmanagement im Brandschutz gedacht?
Brandschutz bei Bauarbeiten
Brände vermeiden
Sichere Verträge ausarbeiten
Vorgaben kennen
Brandschäden durch Unwissenheit und Dummheit
Videofilme
Lehren aus Schäden
Fehlende Unterweisungen führen zu Schäden und Toten
Verantwortung und Haftung im Brandschutz
Regelungen gemäß BGB, StGB und SGB VII
Vorsatz, Fahrlässigkeit und grobe Fahrlässigkeit
VVG, ASF, VVB
Optimaler Gebäudebrandschutz
Die richtige Wahl der Isolationsmaterialien
Brandursachen präventiv erkennen und vermeiden
Brandschutz: Regeln der Technik
Das ausführliche Veranstaltungsprogramm erhalten Interessierte beim Haus der Technik e. V., Tel. 0201/1803-344 oder Fax 0201/1803-346
Oder direkt unter http://www.hdt-essen.de/W-H050-07-027-3