Ausbildung Brandschutzbeauftragter bei Bavaria Brandschutz

Hier besteht die Möglichkeit Schulungstermine rund um den Brandschutz einzustellen. Diese Schulungstermine müssen den Vorgaben der vfdb-Richtlinie 12-09/01 2014-11 entsprechen. Bitte auf Aktualität achten und bei Bedarf direkt mit dem Ausbildungsträger in Kontakt treten.
Belser

Ausbildung Brandschutzbeauftragter bei Bavaria Brandschutz

Beitragvon Belser » Fr 01.06.2012 11:03

Entsprechend § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gehört es zu den „Grundpflichten des Arbeitgebers”, für eine geeignete Organisation zu sorgen, um die Sicherheit des Brandschutzes und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten. Ebenso fordert die Industriebaurichtlinie (IndBauRL) bei Geschossflächen von mehr als 5.000 qm, sowie bei Sonderbauten, wie z.B. die Verkaufsstättenverordnungen (VkVO) der Bundesländer von Unternehmen ausdrücklich die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten.
Diese Beauftragte Person hat umfangreiche Aufgaben wahrzunehmen: Sie unterstützt und berät den Arbeitgeber in allen Fragen des Brandschutzes. Der Lehrgang befähigt Sie, Ihrer Tätigkeit als Brandschutzbeauftragter im Bereich des baulichen und organisatorischen Brandschutzes genau und rechtssicher nachzukommen.
Dies erfolgt in Anlehnung an die Richtlinie 12/09-01 der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e. V. (vfdb), und den Inhalten der Berufsgenossenschaftlichen Informationen BGI 847/BGI 560.

Inhalte
Rechtliche Grundlagen

 Grundlagen und Ziele des betrieblichen Arbeits- und Brandschutzes
 Personenschutz, Sachwertschutz, Umweltschutz
 Verantwortung für den Betrieb
 Aufgaben und Stellung des Brandschutzbeauftragten
 Brandschutzrecht: Vorschriften, Bestimmungen, Regelwerke, Normen
- des Staates
- der Europäischen Union
- der Berufsgenossenschaften
- der Sachversicherer

Brandlehre
 Chemisch-physikalische Grundlagen des Brennens und Löschens
 Grundlagen der Entstehung von Bränden
 Brandklassen
 Auswahl geeigneter Löschmittel und Löschverfahren

Feuerlöscheinrichtungen zur Brandbekämpfung
 Tragbare Feuerlöschgeräte
 Fahrbare Feuerlöschgeräte
 Feuerlöschschlauchanschlusseinrichtungen
 Speziallöschgeräte
 Instandhaltung/Prüfungen

Zusammenarbeit mit Behörden und Feuerwehren
 Aufgaben der Behörden
 Arten und Ausrüstungen von Feuerwehren
 Aufgaben und Einsatztaktik und Leistungsvermögen von Feuerwehren


Brand- und Explosionsgefahren, besondere Brandrisiken
 Brandrisiken innerhalb des Betriebes bedingt durch
- Bauliche Anlagen – Innenausbau, Einrichtung –
- Betrieblichen Nutzung
- Explosionsfähige, brennbare und brandfördernde Stoffe
- Elektrische Anlagen
- Versorgung und Entsorgung
- Brandstiftung
 Gefährdung von Personen aufgrund Anzahl, Art und Verteilung im Betrieb
 Auswahl geeigneter Brandschutzmaßnahmen im Bezug auf
- Löschmittel
- Löscheinrichtungen
- Organisation

Organisatorischer Brandschutz
 Brandschutzkonzepte
 Brandschutzordnung
 Verhalten bei Bränden
 Alarmierung, Räumung, Brandbekämpfung
 Feuerwehrpläne

Organisatorischer Brandschutz

 Gefährdungsbeurteilung Brand (Systematik) inkl. besondere Gefährdung durch
- Ausfall und Außerbetriebnahme von Brandschutzeinrichtungen
- Feuergefährlichen Arbeiten
- Fremdfirmen
 Festlegen der betrieblichen Brandschutzorganisation
 Erstellen von Ablauf- und Organisationsplänen
 Brandschutzausbildung der Beschäftigten / Methodik und Didaktik
 Verhaltensbezogene Maßnahmen
 Kontrolle der Brandschutzmaßnahmen
 Übungen



Brandschutzmanagement
 Brandschutz und Brandschutzbeauftragte im vernetzten Betriebssystem
 Integration von Brandschutz in die betriebliche Organisation
 Gestaltung Brandschutzsystem
 Beurteilung von Brandschutzkonzepten
 Übung Gefährdungsbeurteilungen
 Maßnahmen zur Erlangung und Steigerung der Kompetenz und des An-
sehens des Brandschutzbeauftragten
(Soziale Kompetenz, Didaktik,- Methoden,- Medienkompetenz)
 Maßnahmen gegen und bei Betriebsausfällen
 Anwendungsbeispiele zum integrativen Brandschutzmanagement

Baulicher Brandschutz

 Bauordnung der Länder, Sonderbauverordnungen, Techn. Bausbestimmungen
 DIN 4102 bzw. EN-Normen
 Industriebaurichtlinie
 Brandabschnitte/Brandbekämpfungsabschnitte
 Baustoffe und Bauteile
 Flucht- und Rettungswege
 Flächen für die Feuerwehr
 Planung und Bewertung baulicher Anlagen unter den Gesichtspunkten des Brandschutzes

Anlagentechnischer Brandschutz

 Brand- und Gefahrenmeldeanlagen
 Ortsfeste Feuerlöschanlagen
 Ortsfeste Brandvermeidungsanlagen

Abschlussprüfung

 Zusammenfassung
 Schriftliche Prüfung
 Mündliche Prüfung
 Abschlussgespräch


Termine
23.07. bis 28.07.2012 oder 24.09. bis 29.09.2012 in Nürnberg
Schulungsgebühr 980,- € pro Person zzgl. Mehrwertsteuer
Weitere Schulungen auf Anfrage