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Feuerwehr braucht zu lange!

Verfasst: Mi 05.11.2003 16:48
von Marco Schilling
Hallo zusammen!

hatte von euch jemand schon mal das Problehm, das die Ortsansässige Feuerwehr nicht die Einsatzgrundzeiten einhalten kann? Dieses Problehm auch noch bei der zuständigen Behörde (Stadt) bekannt ist (zeit für einen nicht am weitesten von der Feuerwache entfernten Firma ca. 15-20 min).
Jetzt tauch das Problehm auf, dass die Brandschutzversicherung Maßnahmen von der Firma fordert! Die allerdings an der Sache gar nicht schuld ist!!!
Ich bin mir noch nicht ganz im Klaren darüber wie in der Sache am besten vor gehe! Wenn von euch jemand einen Vorschlag hat, würde ich mich über eine Antwort sehr freuen!

Verfasst: Mi 05.11.2003 18:05
von Wickel
Hallo,

Tja, das Problem kenne ich; wir hatten mal ein Objekt in Bremervörde angemietet, welches auf dem Gelände eines Autohauses liegt; die freiwillige Feuerwehr kommt aus dem Nachbarort; die Leistelle ist nur mit einem Mann besetzt, das Objekt nur über das Gelände des Autohauses (= Vermieter)anfahrbar. Das Problem: die Feuerwehr muss mal erst warten, bis die Besatzung eines Einsatzfahrzeuges zusammengekommen ist(ländliches gebiet= 10-20 Min), das Gelände ist nachts verrammelt mit einem massivem Tor und das Autohaus meint, bei Ihnen sei kein Bedarf für eine Brandmeldeanlage und das Tor bleibt zu wegen schützenswerter Neuwagen. Tolle Situation!
Hier bleibt nur, einen feuerfesten Raum für Dokumente etczu schaffen, oder diese Dinge auszulagern sowie Maßnahmen zur Personenrettung zu schaffen (Sirenen. Panikschlösser). Daher wohl der geforderte Maßnahmenkatalog des Versicherers. Da das Objekt bei uns ja gemietet war, hatte sich das Problem bezüglich des Objektes nicht für uns gestellt, ist es bei Ihnen ebenso?

mfG
B. Wickel

Verfasst: Mi 05.11.2003 18:40
von Holger Nolte
Hallo Herr Schilling.

Das Problem der langen Hilfsfristen besteht sicherlich in vielen Orten, besonders wochentags, wenn die Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr außerorts arbeiten.
Aber die langen Hilfsfristen sind im Normalfall nicht Anlass für Forderungen vom Sachversicherer. Ihr Sachversicherer wird auch bei schnellstem Eingreifen der Feuerwehr immer Forderungen in den baulichen Brandschutz und den technischen Brandschutz stellen (so haben z.B. viele große Firmen trotz Werkfeuerwehr auch Sprinkleranlagen oder CO2-Löschanl.).

Ihren Zeilen könnte man entnehmen, dass Sie Forderungen der Sachversicherung evtl. in Richtung der Gemeinde abwälzen wollen. Dafür
sehe ich keine Chance.

MfG
Holger Nolte

Verfasst: Do 06.11.2003 13:27
von Vonhof
Hallo,

wenn wir hier über den Feuerwehreinsatz und die Hilfsfristen reden, so sind der öffentliche Auftrag und die Versicherung zwei getrennte Dinge.

Die Feuerwehr oder vielmehr die Gemeinde ist gesetzlich verpflichtet, die Hilfeleistung in einer angemessenen Frist zur realisieren, in der Regel innerhalb von 10 Minuten (für 90 % des Gemeindegebietes). Wenn die Hilfsfristen nicht eingehalten werden, kann ein Organisationsverschulden der Gemeinde vorliegen mit straf- oder zivilrechtlichen Konsequenzen.

Das hat aber nichts mit den Bedingungen der Feuerversicherung zu tun. Der Versicherer bewertet die Hilfsfristen der Feuerwehren anhand von Tabellen, in denen die Organisation der Fw und die Entfernung der Feuerwache zum Objekt im Einzelfall ermittelt werden.

Liegt also ein Lagerhalle direkt neben der Feuerwache einer Berufsfeuerwehr, sinken die Prämien. Liegt die Halle weit vom Feuerwehrhaus einer freiwilligen Feuerwehr entfernt, steigen die Prämien.

Natürlich sind die Bedingungen mit dem Versicherer grundsätzlich frei verhandelbar. Wegen steigender Kosten für Brandschäden verhalten sich die Versicherer aber zunehmend restiktiv.

Schöne Grüße
Alexander Vonhof

Verfasst: Do 06.11.2003 15:34
von Rupp
eine Überlegung die bei uns abhilfe geschaffern hat wäre eine Feuerwehr aus einem Nachbarort einzubeziehen. So bei uns. Die BF hat eine Anfahrzeit von mehr als 15 min nach Auslösung dafür sind bei uns die freiwilligen feuerwehren zweier Nachbargemeinden mit einbezogen worden. natürlich ist alles mit den Versicherern abzustimmen und ggf baul. Ersatzmaßnahmen trotz allem unausweichlich

Vorschlag der Firma an die Stadt (Feuerwehr)

Verfasst: Di 11.11.2003 11:26
von Marco Schilling
Hallo zusammen,

ich bin mir der allgemeinen Problematik sehr bewusst!
Ich bin natürlich auch der Meinung, dass der Bauliche und organisatorische Brandschutz alle mal im Vordergrund stehen muss! Auch ohne den Druck des Sachversicherers!
Deshalb haben wir uns in der Firma Gedanken gemacht und sind zu folgendem Ergebnis gekommen!
Wir werden der Stadt folgenden Vorschlag unterbreiten:
Unsere Firma stellt der Stadt kostenlos einen Bereich auf dem Werksgelände zur Verfügung, auf das die Stadt ein Halle für die Fahrzeuge des zweiten Standortes stellen kann! (ein HLF und ein ELW1)
Des weiteren sind in unserer Firma genügend Feuerwehrleute, um eine doppelte Besetzung der Fahrzeuge zu gewährleisten! Diese Personen könnten somit tagsüber separat allarmiert werden und sowohl aufs Firmengelände als auch ins Stadtgebiet ausrücken!
Die Einsatzzahlen belaufen sich in diesem Stadtgebiet auf ca. 60-70 im Jahr. Davon sind ca.70% mit einer Einsatzdauer kleiner 45 min.
Auf diese weise wäre sowohl der Firma gedient, die in einem Brandfall eine schnelle Hilfe zu erwarten hätte, als auch der Stadt, die somit ihre Einsatzgrundzeit einhalten könnte!

Was haltet Ihr von so einer Einrichtung!

Verfasst: Di 11.11.2003 18:46
von Holger Nolte
Hallo Herr Schilling,

der Vorschlag klingt gut und es ist sehr zu begrüßen, wenn eine Firma ihre Mitarbeiter für Feuerwehreinsätze freistellt.

Berichten Sie doch bitte mal wie die Sache weitergeht.

Gruß,
Holger Nolte

Einsatzzeiten

Verfasst: Mi 23.03.2005 10:36
von Ralf W.
Das Problem ist bei uns ganz extrem.So schnell kann bei uns die Feuerwehr garnicht sein. Bei einen Zellenbrand kommt es auf jede Sekunde an.
Aus diesen Grund wurden bei uns Atemschutzgeräte beschafft.
Es handelt sich um BD 96 mini (2l Flaschen 300 bar)
Vorteil: Da das Tragen nicht zu unseren Berufsbild gehört und sie nur zur Rettung eingesetzt werden (nicht zur Brandbekämpfung) brauchen wir auch keine G 26 Untersuchung.
Es gibt also immer Mittel und Wege wenn man nur möchte.
Nachteil:Es hat mir sehr viel Arbeit verschafft.Ich muß die Mitarbeiter an den Geräten schulen,und das jährlich.

Gruß Ralf

Verfasst: Do 07.04.2005 11:17
von TS
Hallo,

mit dieser Aussage bezüglich der G 26 Untersuchung wäre ich mir aber nur aufgrund der verschiedenen Auslegung der Trageart "Retten" bzw. "Löschen" nicht sehr sicher.

Die G 26 regelt nämlich nicht das Vorgehen mit einem Atemschutzgerät sondern lediglich ob der Träger gesundheitlich für das tragen eines Atemschutzgerätes geeignet ist.

Die taktische Vorgehensweise der Brandbekämpfung und Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger der Feuerwehr unter Atemschutz wird nämlich in der FWDV 7 geregelt.

Gruß

TS

Verfasst: Fr 08.04.2005 5:06
von Mathias Zimmer
Hallo,

ganz geheuer ist das auch mir nicht. Zumindest wäre es interessant zu wissen, was der Versicherungsträger bzw. die BG dazu sagt. Ein Tragen von PA bedarf bei den Feuerwehren schließlich nicht umsonst einiger Voraussetzungen und ein Verzicht auf die Feststellung der körperlichen Eignung (die ja mit der G26/x nachgewiesen wird) geht meiner Meinung nach schon stark in Richtung Fahrlässigkeit.
Aber schon die Formulierung "nur zum Retten" lässt darauf schließen, das man sich völlig falsche Vorstellungen von den auftretenden Belastungen macht.

Gruß

Mathias Zimmer

Atemschutzträger

Verfasst: Sa 09.04.2005 19:31
von Ralf
Hallo,

als aktiver Feuerwehmann kann ich mir kaum Vorstellen ,daß man ohne gültige G 26 Prüfung mit Genehmigung der BG ein Atemschutzgerät tragen darf.
Bei der Feuerwehr erlischt im Falle eines Unfalls ohne G26 der Versicherungsschutz und es werden rechtliche Schritte gegen den Verantwortlichen eingeleitet!
Denn je nach gesundheitszustand ist der Untersuchungsintervall von einem Jahr bis max. drei Jahre festgelegt.
Zusätzlich muß ein Leistungstest (Belastungsübung ) in der Ausbildung durchgeführt werden und mindestens einmal im Jahr ein praktische Übung in einer Übungsstrecke gemacht werden.
Somit kann ich mir kaum vorstellen ,das man ohne alles ein PA Gerät tragen mit Versicherungsschutz tragen darf. :???:

Viele Grüße aus dem Schwabenland
Ralf

Re: Atemschutzträger

Verfasst: Di 12.04.2005 16:37
von Mathias Zimmer
Hallo Ralf,

Ralf hat geschrieben:Bei der Feuerwehr erlischt im Falle eines Unfalls ohne G26 der Versicherungsschutz


wo steht das denn?

Verfasst: Mi 13.04.2005 10:20
von Ralf W.
Also
Unser Betriebsarzt hat sich ausführlich damit beschäftigt.
Eine G26 Untersuchung kommt zum tragen, wenn das tragen
von Atemschutz zum Berufsbild gehört. Bei der FF und BF brauchen wir
nicht diskutieren,da gehört es dazu.
Ebenso Kanalarbeiter,Desinfektor u.s.w.
Unser Unfallversichere ist dankbar über alles was zum Arbeitsschutz
zusätzlich gemacht wird.
Es ist z.b. nichts vorgeschrieben was bei einen Zellenbrand zu unternehmen ist.(Arbeitsschutz). Durch die Anschaffung der Geräte
fallen weniger Folgekosten an. So ist der Mitarbeiter der in die Zelle rein geht hinterher nicht mehr Wochenlang krank.Der Gef. wird schneller gerettet was die Krankheitskosten senkt und evt. sogar das Leben rettet.

Zum 2. Zur Menschenrettung darf von der UVV abgewichen werden.
Auch bei der Feuerwehr !!!!
Sollte der Feuerwehrmann keine G26 haben,und es ohne sein eingreifen die Person es nicht geschafft hätte, glaube ich nicht das der Versicherungsschutz erlischt wäre.

Verfasst: Mi 13.04.2005 11:56
von Ralf
Hallo,

das im Falle einer Personenrettung davon abgewichen werden kann ist mir auch klar,aber woher bekommt der Mann der unter PA in die Zelle vorgeht sein Ausbildung bzw. seine praktische Erfahrung?
Wer übernimmt für diese Person die Verantwortung?
Den bei uns ist es definitiv so geregelt ohne G 26 keine Ausbildung und ohne Ausbildung kein der tragen der Geräte !
Wie das wieder in anderen Gebieten bzw. Länder gemacht weiß ich nicht.Ich sprechen nur von meiner Lage!
Die genaue Ausbildung ist in der FwDV7 geregelt und das mit dem Versicherungsschutzes ist die genaue Aussage der Verwaltungsbehörde und meines Vorgesetzten (Gemeindeunfallversicherung)

Wenn dies nicht korrekt wäre möchte ich mich entschuldigen und müßte diesen Herren mal gewaltig auf die Füße treten!

:???:
Mit freundlichen Grüßen
Ralf

Verfasst: Mi 13.04.2005 14:16
von Rainer
Hallo,

es werden von Herstellerfirmen Seminare hierzu angeboten, die meiner Meinung nach genutzt werden sollten. Dort wird dann aber auch die G26 vorausgesetzt.
Der Umgang mit Atemschutzgeräten sollte geübt und sicher sein. Aus diesem Grund schicken wir Mitarbeiter unserer Firma (die nur zur Wahrnehmung von Rettungsaufgaben hiermit arbeiten müßten) zu Lehrgängen an die Lfs.
Die Firmenleitung ist mit mir dort einer Meinung:
Wer evtl. mal damit irgendwann arbeiten muß sollte nicht nur die körperliche sondern auch fachliche Eignung dafür haben. :supi:

Gruß aus HH
Rainer

Verfasst: Mi 13.04.2005 15:59
von Mathias Zimmer
Ralf W. hat geschrieben:Zum 2. Zur Menschenrettung darf von der UVV abgewichen werden.
Auch bei der Feuerwehr !!!!


Immer nur im Einzelfall und nach gründlicher Abwägung aller Gesichtspunkte - also im absoluten Ausnahmefall. Es heisst ja schließlich nicht "bei der Menschenrettung ist die UVV grundsätzlich Nebensache".
Das, was hier passiert, ist aber schon (fast?) vorsätzlich, u.U. geht es sogar in Richtung Organisationsverschulden, das kann ich aber nicht wirklich beurteilen, da ich kein Jurist bin.

Ralf W. hat geschrieben:Sollte der Feuerwehrmann keine G26 haben,und es ohne sein eingreifen die Person es nicht geschafft hätte, glaube ich nicht das der Versicherungsschutz erlischt wäre.


Das ganz sicher nicht, nur würde sich die Versicherung u.U. überlegen, an wen sie Regreßforderungen stellen kann, wenn etwas passiert... :zwink:

Verfasst: Fr 15.04.2005 9:35
von TS
Guten Morgen.

Nachdem ich mich schon einmal zu diesem Thema geäußert habe und die Diskussion interessiert verfolge habe ich mich, auch für mich persönlich, einmal zu diesem Thema erkundigt.

Ich bekam folgende Aussage:


Die G 26.3 Untersuchung ist keine Feuerwehruntersuchung sondern eine arbeitsschutzrechtliche Grundsatzuntersuchung die von jedem der Atemschutz in Form eines Behältergerätes (und über diese Art von Geräten sprechen wir ja) in gasförmiger Atmosphäre im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit trägt absolviert werden muss. Eine Unterscheidung zu den unter Atemschutz durchgeführt Tätigkeiten ist nicht vorgesehen.

Die Aussage bezüglich der Abweichung der UVV zur Menschenrettung ist sehr vage, da in dem vorliegenden Fall dieses ja schon von anfang an mit einkalkuliert wird und somit, auch von den Versicherungen, als fahrlässig anzusehen ist.

Verehrter Ralf W.,

bitte überdenken Sie in Ihrem eigenen und im Interesse Ihrer Firma Ihre angedachte Vorgehensweise bezüglich des Tragens von Atemschutz, um eventuelle Nachteile, besonders für die betroffenen Atemschutzgeräteträger, auschliessen zu können.


Freundliche Grüße

Th. S.

Verfasst: Di 15.11.2005 2:48
von Linse
Ganz besonders würde ich bei Anfragen zu dem Thema darauf hinweisen, dass die Geräte nicht nur zur Selbstrettung gedacht sind, sondern auch, um evtl. einen Kollegen zu retten!

Soweit ich das mitbekommen habe, sind für "Selbstretter" solche Untersuchungen nicht vorgesehen. Da gibt es ja diese lustigen Geräte, die eben in Bereichen erhöhten Risikos mitgeführt werden und halt dann schnell aktiviert werden können. Wäre also eine Betriebsvorschrift vorhanden, nach der zu den "gefährlichen" Zeiten (ich weiß ja nicht, wie das im entsprechenden Betrieb ist) nur Zweierteams zugelassen sind und beide hätten entsprechende Geräte, dann wärs meiner Meinung nach kein Problem. Schließlich nimmt ja der zweite nur etwas (in dem Fall den Arbeitskollegen) aus dem Gefahrenbereich mit sich heraus. Aber wenn er sich erst noch in den Gefahrenbereich hineinbegeben muss... Naja!

Wie gesagt: Für die Selbstrettung glaube ich ist die "Arbeitsmedizinische Tauglichkeitsuntersuchung G26/3" nicht vorgeschrieben, aber sobald man den Atemschutz anlegen muss, um andere zu retten wäre ich da sehr vorsichtig.