Urteil:Feuerwehr haftet für Verunreinigung durch Löschschaum
Verfasst: Mo 13.03.2017 16:30
Im Februar 2010 kam es im Baden-Badener Stadtteil Sandweier zum Brand einer Lagerhalle. Im Zuge der Löscharbeiten wurden von der Feuerwehr PFOS-haltige Schaummittel eingesetzt. Das verunreinigte Löschwasser gelangte über Versickerungsmulden in den Untergrund und verursachte Boden- und Grundwasserverunreinigungen.
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Karlsruhe ist der Einsatz dieses Löschschaums in Anbetracht der umweltschädigenden Wirkung des Schaums in der konkreten Brandsituation ermessensfehlerhaft gewesen. Es sieht darin eine schuldhafte Amtspflichtverletzung des Einsatzleiters der Berufsfeuerwehr.
Dies bedeutet, dass die Stadt für die Verunreinigungen haftet, soweit sie durch das PFOS-haltige Schaummittel verursacht wurden. Die Entscheidung dürfte von hoher Tragweite für die Feuerwehren und Kommunen sein.
Das Urteil des OLG Karlsruhe vom 23. Januar 2017, Az.: 1 U 146/14, kann hier im Volltext heruntergeladen werden: http://www.iww.de/quellenmaterial/id/192001
Die Revision wurde nicht zugelassen. Die Stadt hat allerdings Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingereicht.
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Karlsruhe ist der Einsatz dieses Löschschaums in Anbetracht der umweltschädigenden Wirkung des Schaums in der konkreten Brandsituation ermessensfehlerhaft gewesen. Es sieht darin eine schuldhafte Amtspflichtverletzung des Einsatzleiters der Berufsfeuerwehr.
Dies bedeutet, dass die Stadt für die Verunreinigungen haftet, soweit sie durch das PFOS-haltige Schaummittel verursacht wurden. Die Entscheidung dürfte von hoher Tragweite für die Feuerwehren und Kommunen sein.
Das Urteil des OLG Karlsruhe vom 23. Januar 2017, Az.: 1 U 146/14, kann hier im Volltext heruntergeladen werden: http://www.iww.de/quellenmaterial/id/192001
Die Revision wurde nicht zugelassen. Die Stadt hat allerdings Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingereicht.