Voraussetzung für Brandschutzbeauftragter

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Wolfgang Thürmer

Voraussetzung für Brandschutzbeauftragter

Beitragvon Wolfgang Thürmer » Mi 21.06.2006 13:48

Hallo,

wer kann mir helfen.
Welche Voraussetzung muss man erfüllen, um Brandschutzbeauftragter zu werden? Ich habe an einem 1-wöchigen Lehrgang in Krefeld zur Brandschutzfachkraft teilgenommen und zusätzlich 3 Semester Versicherungsingenieurwesen in Köln studiert. Dieser Studiengang beinhaltete alle risikotechnische Belange speziell für die Feuerversicherung (Sprinkler, Vorschriften, BImSchV, etc.). Reicht dies zum BSB aus? Wer stellt mir eine Bescheinigung für die fachliche Kompetenz aus oder muss ich noch einen Lehrgang besuchen?

Vielen Dank im voraus !

Hermann

Voraussetzung für Brandschutzbeauftragter

Beitragvon Hermann » Mi 21.06.2006 16:42

Hallo,
die fachliche Voraussetzung ist Länderspezifisch sehr verschieden. Im eigenen Interesse sollte ein Lehrgang über 2x 4Tage am Seminar Brandschutzbeauftragter Teil 1 und Teil 2 teilgenommen werden.
Hier wird man fundiert Ausgebildet und vor allen Dingen bekommt man eine Menge Unterlagen.
Ich habe die Lehrgänge beim TÜV gemacht und dort bekommt man dann auch die Bestätigung.

3franken
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Re: Voraussetzung für Brandschutzbeauftragter

Beitragvon 3franken » Di 22.11.2016 15:18

auch hier nochmal meine aktuelle Frage:

was sind die rechtlichen Voraussetzungen???

eine Ausbildung nach vds-leitfaden 3111 oder DGUV Information 205-003 ist sicherlich für uns Fachleute die richtige Qualifizierung!

Aber was wird wirklich rechtsverbindlich gefordert.
Kann der Arbeitgeber einen "beliebigen" Arbeitnehmer als BSB benennen, der sich für die geforderten Aufgaben geeignet hält?!

clammer
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Re: Voraussetzung für Brandschutzbeauftragter

Beitragvon clammer » Mi 23.11.2016 9:14

Kann der Arbeitgeber einen "beliebigen" Arbeitnehmer als BSB benennen, der sich für die geforderten Aufgaben geeignet hält?!


Nein, der Arbeitgeber kann nur einen "beliebigen" Arbeitnehmer als BSB benennen, den er - der Arbeitgeber - für die geforderten Aufgaben für geeignet hält. Das nennt sich "Auswahlverantwortung" und trifft auf alle Tätigkeiten und Aufgaben in einem Unternehmen zu.
Daneben können sich aber auch aus anderen Rechtsgebieten Anforderungen an die Qualifikation ergeben.

Gruß
C. Lammer