Evakuierung

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BBA1103

Evakuierung

Beitragvon BBA1103 » Mo 05.03.2018 16:44

Hallo zusammen,

ich habe ein Problem bei folgender Umsetzung. Ich arbeite in einem Gebäude mit 6 Ein/Ausgängen. Ich bin allein vor Ort. Wie bekomme ich es umgesetzt wenn ein Feueralarm kommt, dass ich erfahre ob das gesamte Gebäude geräumt ist? Bei mir ist es so, dass ich ca. 60 Mieter habe. Es handelt sich dabei um Geschäfte. Ich würde ja zur BMA gehen und die Feuerwehr mit meiner Evakuierungsliste in Empfang nehmen. Ich habe mir überlegt, ob ich eine Art Evakuierungskarte erstell, laminiere und an jeden Shop aushändige. Auf jeder Karte steht der Name des Shops drauf. Mir müssten dann die Beschäftigten die Evakuierungskarten zur BMA bringen damit ich den Überblick habe ob das Gebäude geräumt wurde. Habt ihr noch eine Idee? Ich wäre sehr dankbar für Tipps.

THE
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Re: Evakuierung

Beitragvon THE » Di 06.03.2018 7:59

Das mit den Karten ist eine gute Idee, habe ich schon öfters gesehen. Fraglich ist, ob die Beschäftigten in den Shops daran denken, diese im Räumungsfall mitzunehmen.

Es wird doch sicherlich auch ausgebildete Brandschutzhelfer geben, oder? Die BSH, die nicht mit der Bekämpfung eines eventuellen Entstehungs- bzw. Kleinbrandes beschäftigt sind, können auch die Kontrolle der Shops übernehmen und dann die Rückmeldung machen.

BBA1103

Re: Evakuierung

Beitragvon BBA1103 » Mi 07.03.2018 17:27

Ja, dass sehe ich auch als Problem das die nicht dran denken könnten.

Ich habe leider kein Personal welches ich zum BSH ausbilden könnte. Außer eine Reinigungsfirma wo ich Personal ausbilden könnte. Aber die sehe ich nicht als qualifiziert genug an. Eigentlich müsste ja jeder Shop für sich selber Personal zum BSH ausbilden. Leider komme ich nur auf diese Karten. Eine andere Methode fällt mir nicht ein.

THE
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Re: Evakuierung

Beitragvon THE » Do 08.03.2018 9:07

BBA1103 hat geschrieben:Aber die sehe ich nicht als qualifiziert genug an.

ein Versuch wäre es wert. Oder gibt es Sicherheitspersonal, dass ja regelmäßig im Center unterwegs ist?




BBA1103 hat geschrieben:Eigentlich müsste ja jeder Shop für sich selber Personal zum BSH ausbilden.

Korrekt. Vielleicht mal die Mieter (=Shop-Eigentümer) auf ihre gesetzlichen Pflichten als Arbeitgeber hinweisen .... da (ArbSchG §10 Abs.2, GUV-V A1 §22, ASR A2.2 Abschnitt 6, DGUV Info 205-023) gibt es keine "Soll-"Bestimmungen, sondern nur "hat zu"-Vorgaben. Da geht es ja nicht nur um die Ausbildung von Brandschutzhelfern, sondern auch um die jährliche Unterweisungspflicht für ALLE Mitarbeiter.
Sollte jetzt ein Unternehmer mit dem Argument "Kleinbetrieb" kommen, gibt es für ihn hier eine gute amtliche Stellungnahme:
https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/25058
(Zitat: "Diese [5%-]Regelung gilt ab einem Beschäftigten. Somit ist auch in kleinen Betrieben mindestens ein Brandschutzhelfer erforderlich.)

BBA1103

Re: Evakuierung

Beitragvon BBA1103 » Mi 14.03.2018 12:03

Sicherheitspersonal haben wir auch. Die sind qualifizierter als unser Reinigungspersonal. Evtl. müssen die zum Brandschutzhelfer oder Evakuierungshelfer ausgebildet werden.

Danke auch an THE für die ganzen §. Ich werde also mal auf die einzelnen Shops zu gehen und darauf hinweisen, dass dort überall ein Brandschutzhelfer durch den AG gestellt werden muss. Parallel dazu bilde ich mir für den öffentlichen Bereich Leute zum BSH aus.

Ihr habt mir sehr weiter geholfen. Danke!

BBA1103

Re: Evakuierung

Beitragvon BBA1103 » Mi 14.03.2018 12:03

Und ich werde das mit den Evakuierungskarten einführen!!!!!!!

clammer
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Re: Evakuierung

Beitragvon clammer » Mi 14.03.2018 17:46

Hallo,

in welchen Bundesland agieren Sie? Je nach dem gibt es hier auch gesetzliche Regelungen.

Als Beispiel ein Auszug aus der Muster-Verkaufsstättenverordnung:
§ 26 Verantwortliche Personen
(1) Während der Betriebszeit einer Verkaufsstätte muss der Betreiber oder ein von ihm bestimmter Vertreter ständig anwesend sein.
(2) Der Betreiber einer Verkaufsstätte hat
1. einen Brandschutzbeauftragten und
2. für Verkaufsstätten, deren Verkaufsräume eine Fläche von insgesamt mehr als 15 000 m² haben, Selbsthilfekräfte für den Brandschutz
zu bestellen. Die Namen dieser Personen und jeder Wechsel sind der Brandschutzdienststelle auf Verlangen mitzuteilen. Der Betreiber hat für die Ausbildung dieser Personen im Einvernehmen mit der Brandschutzdienststelle zu sorgen.
(3) Der Brandschutzbeauftragte hat für die Einhaltung des § 13 Abs. 5, der §§ 24, 25 Abs. 3, des § 26 Abs. 5 und des § 27 zu sorgen.
(4) Die erforderliche Anzahl der Selbsthilfekräfte für den Brandschutz ist von der Bauaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der Brandschutzdienststelle festzulegen.
(5) Selbsthilfekräfte für den Brandschutz müssen in erforderlicher Anzahl während der Betriebszeit der Verkaufsstätte anwesend sein.

Es wird deutlich, dass der Betreiber der Verkaufsstätte angesprochen ist. Inwieweit die einzelnen Mieter der Läden verpflichtet werden können, ist eher eine juristische Frage, die auch von den Mietverträgen abhängt.

Ich zitiere noch einmal aus der Muster-Verkaufsstättenverordnung:
§ 27 Brandschutzordnung, Räumungskonzept
(1) Der Betreiber einer Verkaufsstätte hat im Einvernehmen mit der Brandschutzdienststelle eine Brandschutzordnung aufzustellen. Darin sind
1. die Aufgaben der oder des Brandschutzbeauftragten und der Selbsthilfekräfte für den Brandschutz sowie
2. die erforderlichen Maßnahmen, die im Gefahrenfall für eine schnelle und geordnete Räumung der gesamten Verkaufsstätte oder einzelner Bereiche unter besonderer Berücksichtigung von Menschen mit Behinderung erforderlich sind,
festzulegen. Die Maßnahmen nach Satz 2 Nr. 2 sind bei Verkaufsstätten, deren Verkaufsräume eine Fläche von mehr als 5 000 m² haben, gesondert in einem Räumungskonzept darzustellen.

Also müssten Sie einfach nur in der Baugenehmigung nachschauen ... Soweit zumindest die Theorie. :zwink:

Gruß
C. Lammer

BBA1103

Re: Evakuierung

Beitragvon BBA1103 » Fr 23.03.2018 16:35

in welchen Bundesland agieren Sie? Je nach dem gibt es hier auch gesetzliche Regelungen.


Ich agiere in NRW

§ 26 Verantwortliche Personen
(1) Während der Betriebszeit einer Verkaufsstätte muss der Betreiber oder ein von ihm bestimmter Vertreter ständig anwesend sein.
(2) Der Betreiber einer Verkaufsstätte hat
1. einen Brandschutzbeauftragten und
2. für Verkaufsstätten, deren Verkaufsräume eine Fläche von insgesamt mehr als 15 000 m² haben, Selbsthilfekräfte für den Brandschutz
zu bestellen. Die Namen dieser Personen und jeder Wechsel sind der Brandschutzdienststelle auf Verlangen mitzuteilen. Der Betreiber hat für die Ausbildung dieser Personen im Einvernehmen mit der Brandschutzdienststelle zu sorgen.
(3) Der Brandschutzbeauftragte hat für die Einhaltung des § 13 Abs. 5, der §§ 24, 25 Abs. 3, des § 26 Abs. 5 und des § 27 zu sorgen.
(4) Die erforderliche Anzahl der Selbsthilfekräfte für den Brandschutz ist von der Bauaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der Brandschutzdienststelle festzulegen.
(5) Selbsthilfekräfte für den Brandschutz müssen in erforderlicher Anzahl während der Betriebszeit der Verkaufsstätte anwesend sein.


Zu 1: Ein Vertreter ist immer anwesend in Form von unserer Security wenn ich nicht da bin.
Zu 2: 2. Ich habe weniger als 15.000m² Verkaufsfläche. Das heißt doch dann, dass ich in den Geschäften niemanden zum BSH ausbilden muss oder irre ich mich nun komplett?

Ich zitiere noch einmal aus der Muster-Verkaufsstättenverordnung:
Zitat:
§ 27 Brandschutzordnung, Räumungskonzept
(1) Der Betreiber einer Verkaufsstätte hat im Einvernehmen mit der Brandschutzdienststelle eine Brandschutzordnung aufzustellen. Darin sind
1. die Aufgaben der oder des Brandschutzbeauftragten und der Selbsthilfekräfte für den Brandschutz sowie
2. die erforderlichen Maßnahmen, die im Gefahrenfall für eine schnelle und geordnete Räumung der gesamten Verkaufsstätte oder einzelner Bereiche unter besonderer Berücksichtigung von Menschen mit Behinderung erforderlich sind,
festzulegen. Die Maßnahmen nach Satz 2 Nr. 2 sind bei Verkaufsstätten, deren Verkaufsräume eine Fläche von mehr als 5 000 m² haben, gesondert in einem Räumungskonzept darzustellen.

Also müssten Sie einfach nur in der Baugenehmigung nachschauen ... Soweit zumindest die Theorie.


Also ich werde mir die Brandschutzordnung und das Konzept nochmal genau durchlesen und diese Jahr habe ich die Begehung. Ich denke, dass ich so langsam ans Ziel komme. :-)