Bestellung zum Brandschutzbeauftragten

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BBA1103

Bestellung zum Brandschutzbeauftragten

Beitragvon BBA1103 » Mo 18.12.2017 11:08

Hallo zusammen.

Ich bin in der Haustechnik angesiedelt und habe den Lehrgang zum Brandschutzbeauftragten erfolgreich absolviert. Nun steht noch die schriftliche Bestellung aus.

Ich verstehe es doch richtig, dass ich zwingend auch die Aufgaben benannt bekommen muss für welche ich zuständig sein soll, richtig? Ich möchte nicht in die Situation kommen einfach benannt zu werden und es heißt dann "mach mal"! Das Muster Schreiben mit der Bestellung und dem Beiblatt mit den Aufgaben die angekreuzt werden können habe ich.

Wäre es auch ratsam den Arbeitgeber darum zu bitten, dass er klärt ob ich mit diesen Aufgaben in seiner Betriebs Haftpflicht mitversichert werden kann? Wie macht ihr das alle so?

Müssen die aufgedeckten Mängel zwingend dem Unternehmer direkt angezeigt werden? Kann man auch irgendwie drum herum kommen, dass man nicht an einem weiteren Objekt als Brandschutzbeauftragter tätig sein muss? Ich werde natürlich die Position des Brandschutzbeauftragten sehr ernst nehmen, weil ich ja auch eine Haftung mit übernehme. Vorerfahrung in diesem Bereich habe ich schon sammeln können. Also fällt es mir nicht ganz so schwer.

Ich wäre euch sehr dankbar für Tipps und Anregungen, damit ich bei dem nächsten Gespräch wo es um die Bestellung geht besser vorbereitet bin.

Morsbach

Re: Bestellung zum Brandschutzbeauftragten

Beitragvon Morsbach » Mi 10.01.2018 14:25

Hallo BBA1103

erst einmal "haften für den Brandschutz macht der Betreiber ganz alleine und die Verantwortung kann dem auch keiner nehmen" :-)
wir als BSB sind nicht weisungsbefugt und nur beratend tätig............ wir beraten zur Preväntion Brandfall und sind nicht die Werksfeuerwehr!

Lasse dich bestellen und setze die Kreuze nach möglichkeit nur da, worin du im Lehrgang auch geschult wurden bist.
Alles andere würde ich wie folgt Argumentieren: Habe ich keine Schulung oder Weiterbildung zu, also bin ich nicht der Mann dafür!
Gesetzlich kann dir da keiner etwas......
Warum solltest du für das Management in Sachen EVAKUIERUNG des Unternehmens zuständig sein?
Hast du schon mal Evakuierungen durchgeführt im Ernstfall? Bist du im Katastrophenschutz geschult?
:-)

Zu den Mängeln......
Lasse dir Verantwortlichkeiten schriftlich geben von der Geschäftsführung, wohin deine Mängelberichte gehen sollen, dann bist du auf der sicheren Seite.
Wenn ich Begehungen mache, sende ich schriftlich einen Mängelbericht an die GF mit Abstellung und eventuellen Maßnahmen die man einleiten kann, sollte.
Macht die GF nichts, dann kannst du es auch nicht ändern und bei der nächsten Begehung bekommen Sie den Bericht noch einmal.
Die schriftliche Form ist eine Art Schutz für den BSB damit sind Mängel aufgezeigt und du bist bei untätigkeit nicht in irgendeiner Verantwortung.
Wenn nämlich durch deien genannten Mängel etwas passiert hast du nicht das Problem sondern die GF :)
Und glaube mir, leider muss immer in unserem Land etwas passieren bevor Gelder fließen oder Überhaupt reagiert wird in Sachen Brandschutz.
Ein sehr Stievmütterliches Thema............IMMERNOCH!

Also wer schreibt, der bleibt, auch wenn es die GF nicht gerne so haben will ;-)
Und Haftpflichtversicherung brauchst du keine! du bist dafür bestellt, das du vorbeugenden Brandschutz deiner Hausleitung in guter beratung vermittelst und für sonst nichts......
Deine Hauptaufgaben sollten sein...
der organisatorische Brandschutz mit seinen Brandschutzordnungen etc.
Begehungen inkl. Berichte
Schulungen halten oder organisieren für die Mitarbeiter
Beraten in Sachen Brandschutz

Nicht zu deinen tätigkeiten sollte gehören:

Den Kopf in der Schlinge haben, falls Brandschutz bei Euch gar nicht funktioniert oder gewollt ist, :zwink: um deine GF zu entlasten :-)

BBA1103

Re: Bestellung zum Brandschutzbeauftragten

Beitragvon BBA1103 » Mo 29.01.2018 15:19

Danke für die sehr ausführliche Erläuterung.

Das ich mich schriftlich mit allen Tätigkeiten per Kreuzauswahl bestellen muss weiß ich ja. :-) Und, dass ich alles schriftlich am besten der GF schicken muss auch. Also beratend. Nur kommt der Boomerang wohl wieder zu mir zurück, weil ich der einzige an meinem Standort bin der die Mängel durch Fa. beseitigen lassen muss. Also stehe ich doch da wieder in der Haftung auch wenn ich mich vorher durch melden an die GF frei gemacht habe oder irre ich mich?

Morsbach

Re: Bestellung zum Brandschutzbeauftragten

Beitragvon Morsbach » Mo 12.02.2018 13:45

ja hat etwas von einem Teufelskreis :(