Überarbeitung der ASR A2.2

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Henseler

Überarbeitung der ASR A2.2

Beitragvon Henseler » Mo 22.01.2018 14:10

Hallo zusammen,

bei uns in der Abteilung ist ein Information hereingekommen, das im ASTA (die Abkürzung sagt mir nix) eine Überarbeitung der ASR A2.2 angenommen wurde.
Punkte die geändert wurden:
-Konkretisierung der Maßnahmen bei erhöhter Brandgefährdung
-Änderungen im organisatorischen Brandschutz
-Neuberechnung der Anwendungsbeispiele
-Änderung der Anzahl zulässiger Löschmitteleinheiten

Trotz intensiver Sucher konnte ich aber die neue ASR A2.2 nicht im Netz finden.

Ist euch etwas von der Überarbeitung bekannt und hat ggf. schon einer die neue Version die er zur Verfügung stellen könnte?

Vielen Dank.

Gruß
Henseler

clammer
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Registriert: Di 29.07.2003 16:39

Re: Überarbeitung der ASR A2.2

Beitragvon clammer » Mo 22.01.2018 17:08

ASTA = Ausschuss für Arbeitsstätten
[Der ASTA entwickelt und betreut die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).]

Aktueller Stand der ASR A2.2: April 2014 (GMBl 2014, S. 286).

Aktuelle Informationen zur Arbeit des ASTA (und damit auch die Antwort auf Ihre Frage) finden Sie hier
https://www.baua.de/DE/Aufgaben/Geschaeftsfuehrung-von-Ausschuessen/ASTA/ASTA_node.html

Gruß
C. Lammer

Henseler

Re: Überarbeitung der ASR A2.2

Beitragvon Henseler » Di 23.01.2018 8:00

Hallo Herr Lammer,

vielen Dank für die Info. Die Version von 2014 konnte ich bei der BAUA finden, jedoch soll zum 07.11.2017 eine Änderung durch den ASTA angenommen worden und zum März 2018 in Kraft treten. Diese Info kommt über den Forum Verlag.

Egal wie ich Google oder wen ich frage, niemandem ist diese Änderung bekannt.

Gruß
Henseler

BSB-MGLG
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Registriert: Fr 08.12.2017 14:03

Re: Überarbeitung der ASR A2.2

Beitragvon BSB-MGLG » Mi 07.02.2018 14:36

Diese Antwort erhielt ich von der baua:

Sehr geehrte Frau ...,

Sie erkundigten sich nach der aktualisierten Version der Technischen
Regel für Arbeitsstätten (ASR) A2.2 bei der Bundesanstalt für
Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Diese Art Anfragen bekommen wir in letzter Zeit gehäuft.

Zu Veröffentlichungen von neuen oder aktualisierten ASR haben wir
folgende Informationen für Sie:

Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) treten erst mit Bekanntmachung
im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl, http://www.gmbl-online.de/) in
Kraft. Allein der im GMBl bekannt gemachte Text von der ASR ist
maßgeblich für deren Gültigkeit. Derzeit befinden sich einige Änderungen an ASR noch in der Abstimmungsphase mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Die letzte Bekanntmachung - und damit die derzeit noch aktuelle Fassung - der ASR A2.2 ist die Ausgabe November 2012 (GMBl 2012, S. 1225, geändert GMBl 2014, S. 286). Im April 2014 wurden in der ASR formale Änderungen vorgenommen.


Mit freundlichen Grüßen


Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Informationszentrum
Friedrich-Henkel-Weg 1-25
44149 Dortmund
Telefon: +49 231 9071-2071
Fax: +49 231 9071-2070
E-Mail: info-zentrum@baua.bund.de

Henseler

Re: Überarbeitung der ASR A2.2

Beitragvon Henseler » Mo 26.02.2018 10:52

Vielen DANK!

Das hilft mir weiter!

Gruß
Henseler