Historische Frage zum Brandschutzbeauftragten

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Schmied_BY
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Historische Frage zum Brandschutzbeauftragten

Beitragvon Schmied_BY » Do 23.02.2017 10:13

Hallo liebes Brandschutzforum!
Ich suche nach weiterführende Informationen zu der geschichtlichen Entwicklung der Brandschutzbeauftragten. Hat sich in der Vergangenheit mal die Bezeichnung für den Brandschutzbeauftragten verändert?
Hintergrund ist, dass ich in einem Schreiben des Bayerischen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz (vom 05.07.1976) zum Neubau unseres Bürogebäudes folgende Auflage gefunden habe:
„Für das Gebäude ist eine Feuerlöschordnung nach den Richtlinien des Bayer. Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz aufzustellen. Sie muss insbesondere alle wichtigen Maßnahmen für Gebäude und Anlagen, die organisatorische Gliederung, die Verantwortungsbereiche, das Verhalten bei Bränden usw. enthalten. Sie ist den Beschäftigten mindestens jährlich einmal bekanntzugeben. Ein Feuerschutzbeauftragter mit Stellvertreter ist zu bestimmen. Alle Beschäftigten müssen in der Handhabung der Feuerlösch- und Alarmeinrichtungen geschult sein.“

Ich vermute sehr stark, dass beim „Feuerschutzbeauftragten“ hier nicht ein „einfacher“ „Brandschutzhelfer/Evakuierungshelfer“ gemeint ist. Davon haben wir für unsere 7 Stockwerke immer ausreichend viele Selbsthilfekräfte ausgebildet und benannt (bei uns werden sie intern als „Evakuierungshelfer/Feuerschutzbeauftragte“ bezeichnet). Kann es sein, dass der jetzige „Brandschutzbeauftragte“ vor Jahrzehnten in der Behördensprache mal unter der Bezeichnung „Feuerschutzbeauftragter“ lief? Trotz intensiver Suche in der Fachliteratur und im Internet konnte ich dazu allerdings bisher keine handfesten Aussagen finden.

In alten Unterlagen zum Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen aus dem Jahr 1993 wird neben den Feuerschutzbeauftragten (Evakuierungshelfer und Brandschutzhelfer in allen Stockwerken) auch noch ein Brandschutzbeauftragter mit zwei Stellvertretern erwähnt. Diese rekrutierten sich aus Gruppenführern von Freiwilligen Feuerwehren und hatten auch die Aufgaben eines klassischen Brandschutzbeauftragten (lt. der internen Amtsverfügung „Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen, Überwachung von Feuerwehr-Zufahrten, Unterweisung der Feuerschutzbeauftragten, Unterstützung der Einsatzleitung in Fragen des Brand- und Katastrophenschutzes, Mithilfe bei der Durchführung von Probealarmen, Führung der Feuerschutzbeauftragten …“). Irgendwann wurden aber diese „Brandschutzbeauftragten“ (nach mehreren dazwischenliegenden organisatorischen Änderungen) nicht mehr personell nachbesetzt, warum das so ist, kann ich aber in den Unterlagen leider nicht nachvollziehen. Meine FASi meint, dass der verlangte „Feuerschutzbeauftragte“ (mit Vertreter) Ende der 70iger Jahre evtl. nicht mit einem aktuellen „Brandschutzbeauftragten“ vergleichbar wäre, was Ausbildung und Aufgaben betrifft.

Für Eure Unterstützung bereits im Voraus besten Dank!
Viele Grüße
Kronbauer

Laschinsky
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Re: Historische Frage zum Brandschutzbeauftragten

Beitragvon Laschinsky » Sa 25.02.2017 19:18

Hallo,

das Buch "Brandschutzbeauftragter – Aufgaben und Ausbildung" enthält in Kapitel 1 die uns bekannte begriffliche und inhaltliche Entwicklung des "Brandschutzbeauftragten":

"Bereits 1993 sieht eine EG-weite Regelung den "Brandschutzbeauftragten" in Betrieben vor. Zu diesem Zeitpunkt steht bereits aufbauend auf einer Bestandsaufnahme zum Brandschutz in Betrieben durch die Berufsgenossenschaften im Referat 12 der Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb) ein Konzept zur Aufgabenbeschreibung des Brandschutzbeauftragten und ein Nachschlagewerk in Form einer Sammlung von Brandschutzvorschriften zur Verfügung. Die von einer Arbeitsgruppe erarbeiteten Vorstellungen zur Bestellung, Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten wurden dann 1997 im Referat 12 abgeglichen und dem Vorsitzenden des Technisch-wissenschaftlichen Beirates (TWB) der vfdb als Vorschlag für eine vfdb-Richtlinie 12/01 "Der Brandschutzbeauftragte" vorgelegt. [...]"

Es ist interessant, dass dieser "Feuerschutzbeauftragte" offensichtlich bereits Ende der 70er-Jahre Erwähnung findet und später die Bezeichnung "Brandschutzbeauftragter" verpasst bekommt. Der Begriff "Brandschutzbeauftragter" wird nach unseren Quellen in Deutschland erst durch den Arbeitskreis Feuerschutz bei der BGN und der vfdb in den Vorläufern der heutigen Richtlinien beschrieben.

In der Schweiz ist der Begriff "Feuerschutzbeauftragter" als öffentliche Amtsperson geläufig. Offensichtlich handelt es sich dort um eine Funktion des vorbeugenden Brandschutzes in den Gemeinden (Feuerschutzamt). Vielleicht sind die geschilderten Auflagen soetwas wie eine frühere Brandsicherheitsschau bzw. Brandschau? Hierzu würde z.T. auch der beschriebene Aufgabenumfang und die Wahrnehmung durch Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr sprechen. Dieses wäre dann heute eher der "Brandschutztechniker" im vorbeugenden Brandschutz der Gemeinden.

An weiteren Recherchen und Zusammenhängen wäre ich sehr interessiert.
Viele Grüße!
Lars Oliver Laschinsky

Techn.Fachlehrer im Brand- und ExSchutz,
Lehrbeauftragter Security & Safety Engineering der HFU Hochschule Furtwangen
Honorardozent MEng Vorb. Brandschutz des EIPOS-Institut der TU Dresden
1. Vorsitzender des VBBD e.V.

B Hujer
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Re: Historische Frage zum Brandschutzbeauftragten

Beitragvon B Hujer » Mo 27.02.2017 9:59

Aktuell ist die Bezeichnung in der Schweiz "Sicherheitsbeauftragter Brandschutz".

Gibt es zu der EG-/EU-Harmponisierung des Brandschutzbeauftragten weitere Informationen in dem Buch, oder ein anderes Machwerk, das mir bislang noch nicht aufgefallen ist?
Oder muss ich zur Brandschutzbeauftragten-Harmonisierung selbst Recherchen anstellen?

Laschinsky
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Re: Historische Frage zum Brandschutzbeauftragten

Beitragvon Laschinsky » Mo 27.02.2017 10:51

Hallo Herr Hujer,

das VBBD-Buch "Brandschutzbeauftragter – Aufgaben und Ausbildung" berücksichtigt die Entwicklung der deutschen Richtlinien zum Brandschutzbeauftragten ab den 1990er Jahren und setzt diese in Bezug auf die Vereineinheitlichung der unterschiedlichen Richtlinien in Deutschland. Die europäische Entwicklung ist hier nicht berücksichtigt, die im wesentlichen wohl in der CFPA-Richtlinie zu sehen wäre. Deutsche Mitglieder der Confederation of Fire Protection Associations Europe (CFPA-Europe) sind die VdS Schadenverhütung GmbH und die Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes (vfdb). Vielleicht finden Sie hier mehr Informationen oder geeignete Ansprechpartner.

Viele Grüße!
Lars Oliver Laschinsky

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