Historische Frage zum Brandschutzbeauftragten
Verfasst: Do 23.02.2017 10:13
Hallo liebes Brandschutzforum!
Ich suche nach weiterführende Informationen zu der geschichtlichen Entwicklung der Brandschutzbeauftragten. Hat sich in der Vergangenheit mal die Bezeichnung für den Brandschutzbeauftragten verändert?
Hintergrund ist, dass ich in einem Schreiben des Bayerischen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz (vom 05.07.1976) zum Neubau unseres Bürogebäudes folgende Auflage gefunden habe:
„Für das Gebäude ist eine Feuerlöschordnung nach den Richtlinien des Bayer. Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz aufzustellen. Sie muss insbesondere alle wichtigen Maßnahmen für Gebäude und Anlagen, die organisatorische Gliederung, die Verantwortungsbereiche, das Verhalten bei Bränden usw. enthalten. Sie ist den Beschäftigten mindestens jährlich einmal bekanntzugeben. Ein Feuerschutzbeauftragter mit Stellvertreter ist zu bestimmen. Alle Beschäftigten müssen in der Handhabung der Feuerlösch- und Alarmeinrichtungen geschult sein.“
Ich vermute sehr stark, dass beim „Feuerschutzbeauftragten“ hier nicht ein „einfacher“ „Brandschutzhelfer/Evakuierungshelfer“ gemeint ist. Davon haben wir für unsere 7 Stockwerke immer ausreichend viele Selbsthilfekräfte ausgebildet und benannt (bei uns werden sie intern als „Evakuierungshelfer/Feuerschutzbeauftragte“ bezeichnet). Kann es sein, dass der jetzige „Brandschutzbeauftragte“ vor Jahrzehnten in der Behördensprache mal unter der Bezeichnung „Feuerschutzbeauftragter“ lief? Trotz intensiver Suche in der Fachliteratur und im Internet konnte ich dazu allerdings bisher keine handfesten Aussagen finden.
In alten Unterlagen zum Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen aus dem Jahr 1993 wird neben den Feuerschutzbeauftragten (Evakuierungshelfer und Brandschutzhelfer in allen Stockwerken) auch noch ein Brandschutzbeauftragter mit zwei Stellvertretern erwähnt. Diese rekrutierten sich aus Gruppenführern von Freiwilligen Feuerwehren und hatten auch die Aufgaben eines klassischen Brandschutzbeauftragten (lt. der internen Amtsverfügung „Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen, Überwachung von Feuerwehr-Zufahrten, Unterweisung der Feuerschutzbeauftragten, Unterstützung der Einsatzleitung in Fragen des Brand- und Katastrophenschutzes, Mithilfe bei der Durchführung von Probealarmen, Führung der Feuerschutzbeauftragten …“). Irgendwann wurden aber diese „Brandschutzbeauftragten“ (nach mehreren dazwischenliegenden organisatorischen Änderungen) nicht mehr personell nachbesetzt, warum das so ist, kann ich aber in den Unterlagen leider nicht nachvollziehen. Meine FASi meint, dass der verlangte „Feuerschutzbeauftragte“ (mit Vertreter) Ende der 70iger Jahre evtl. nicht mit einem aktuellen „Brandschutzbeauftragten“ vergleichbar wäre, was Ausbildung und Aufgaben betrifft.
Für Eure Unterstützung bereits im Voraus besten Dank!
Viele Grüße
Kronbauer
Ich suche nach weiterführende Informationen zu der geschichtlichen Entwicklung der Brandschutzbeauftragten. Hat sich in der Vergangenheit mal die Bezeichnung für den Brandschutzbeauftragten verändert?
Hintergrund ist, dass ich in einem Schreiben des Bayerischen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz (vom 05.07.1976) zum Neubau unseres Bürogebäudes folgende Auflage gefunden habe:
„Für das Gebäude ist eine Feuerlöschordnung nach den Richtlinien des Bayer. Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz aufzustellen. Sie muss insbesondere alle wichtigen Maßnahmen für Gebäude und Anlagen, die organisatorische Gliederung, die Verantwortungsbereiche, das Verhalten bei Bränden usw. enthalten. Sie ist den Beschäftigten mindestens jährlich einmal bekanntzugeben. Ein Feuerschutzbeauftragter mit Stellvertreter ist zu bestimmen. Alle Beschäftigten müssen in der Handhabung der Feuerlösch- und Alarmeinrichtungen geschult sein.“
Ich vermute sehr stark, dass beim „Feuerschutzbeauftragten“ hier nicht ein „einfacher“ „Brandschutzhelfer/Evakuierungshelfer“ gemeint ist. Davon haben wir für unsere 7 Stockwerke immer ausreichend viele Selbsthilfekräfte ausgebildet und benannt (bei uns werden sie intern als „Evakuierungshelfer/Feuerschutzbeauftragte“ bezeichnet). Kann es sein, dass der jetzige „Brandschutzbeauftragte“ vor Jahrzehnten in der Behördensprache mal unter der Bezeichnung „Feuerschutzbeauftragter“ lief? Trotz intensiver Suche in der Fachliteratur und im Internet konnte ich dazu allerdings bisher keine handfesten Aussagen finden.
In alten Unterlagen zum Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen aus dem Jahr 1993 wird neben den Feuerschutzbeauftragten (Evakuierungshelfer und Brandschutzhelfer in allen Stockwerken) auch noch ein Brandschutzbeauftragter mit zwei Stellvertretern erwähnt. Diese rekrutierten sich aus Gruppenführern von Freiwilligen Feuerwehren und hatten auch die Aufgaben eines klassischen Brandschutzbeauftragten (lt. der internen Amtsverfügung „Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen, Überwachung von Feuerwehr-Zufahrten, Unterweisung der Feuerschutzbeauftragten, Unterstützung der Einsatzleitung in Fragen des Brand- und Katastrophenschutzes, Mithilfe bei der Durchführung von Probealarmen, Führung der Feuerschutzbeauftragten …“). Irgendwann wurden aber diese „Brandschutzbeauftragten“ (nach mehreren dazwischenliegenden organisatorischen Änderungen) nicht mehr personell nachbesetzt, warum das so ist, kann ich aber in den Unterlagen leider nicht nachvollziehen. Meine FASi meint, dass der verlangte „Feuerschutzbeauftragte“ (mit Vertreter) Ende der 70iger Jahre evtl. nicht mit einem aktuellen „Brandschutzbeauftragten“ vergleichbar wäre, was Ausbildung und Aufgaben betrifft.
Für Eure Unterstützung bereits im Voraus besten Dank!
Viele Grüße
Kronbauer