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Feuerwehrler als Brandschutzhelfer

Verfasst: Fr 21.10.2016 12:01
von BSBJB
Hallo! Erster Eintrag!
Frage: Müssen aktive Feuerwehrler zu Brandschutzhelfer ausgebildet und regelmäßig geschult werden?

Re: Feuerwehrler als Brandschutzhelfer

Verfasst: So 23.10.2016 13:00
von u.wiemann
Hallo,

"... aktive Feuerwehrleute mit erfolgreich abgeschlossener feuerwehrtechnischer Grundausbildung (Truppmann, Truppfrau), können ohne zusätzliche Ausbildung als
Brandschutzhelfer bestellt werden." Entnommen aus der DGUV Information 205-023 Brandschutzhelfer.

Grüße
Uwe

Re: Feuerwehrler als Brandschutzhelfer

Verfasst: So 23.10.2016 13:45
von BSBJB
Danke! Und sie müssen auch nicht regelmäßig geschult werden?

Re: Feuerwehrler als Brandschutzhelfer

Verfasst: Mo 24.10.2016 11:16
von gummikuhbs
Im nächsten Absatz der o.a. zitierten DGUV heißt es:
"Der Arbeitgeber kann jedoch erst dann eine Person zum Brandschutzhelfer bestellen, wenn sie auch mit den jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten vertraut gemacht wurde."
Das wäre die erste Maßnahme.
Bleibt dieser aktiv in der Feuerwehr, ist er zwar mit dem Löschvorgang vertraut, bekommt aber von der Feuerwehr keine Informationen darüber, welche (brandschutzrelevanten) Arbeitsprozesse sich im Betrieb geändert haben, welche Änderungen an der Brandschutzordnung vorgenommen wurden, wie sich das "Einsatzkonzept" der Brandschutzhelfer fortentwickelt hat, welche neuen Lösch- und Meldeeinrichtungen im Betrieb angeschafft wurden, welche Rettungswege sich geändert haben, usw.
Dies sind Inhalte, die ich bei der regelmäßigen Fortbildung der Brandschutzhelfer vermitteln sollte, neben den Fertigkeiten zur Brandbekämpfung.

Re: Feuerwehrler als Brandschutzhelfer

Verfasst: Mo 24.10.2016 11:30
von BSBJB
Danke für die Info!
Gruß aus Bayern