Parken zwischen Industriehallen ?
Verfasst: Fr 22.04.2016 11:47
Auf unserem Firmengelände stehen 4 Hallen (a´ 20*100m/ Höhe ca. 6m / EG u. OG) nebeneinander. Zwischen den Hallen ist jeweils ein Durchfahrtsbereich mit einer Breite von 6m. Die Hallen haben eine Gesamtumfahrung und von den drei Durchfahrten werden zwei immer freigehalten. Die Mitarbeiter einer vermieteten Halle (eine der mittleren Hallen) parken ihre Privatfahrzeuge immer in der dritten Durchfahrt, was unsere Geschäftsleitung jetzt bezüglich des Brandschutzes stört. Sie bat mich festzustellen, ob dort geparkt werden darf. Ich hatte das Parken zwischen den Hallen vor einigen Jahren schon einmal erfolglos bei unserer Geschäftsleitung bemängelt.
Fluchtwege spielen in diesem Bereich keine Rolle, auch eine möglich Rettung mit Steckleitern ins OG wäre nur der 3. Rettungsweg. Zu bemerken ist noch ein Gang über eine Brücke zwischen der betroffen und der Nachbarhalle, der die Durchfahrtshöhe auf 3,7m beschränkt (wird deshalb vermutlich auch nicht als Feuerwehrzufahrt beschildert).
Das ist erst einmal die Lage, ich hoffe es einigermaßen verständlich erklärt zu haben.
Mein Problem ist nun, dass es anscheinend keine Unterlagen über die etwa 50 Jahre alten Bauten gibt und es deshalb über diesen Weg nicht so schnell zu klären ist. Eine Anfrage bei der örtlichen Feuerwehr zwecks Besichtigung und Beurteilung der baulichen Gegebenheiten wurde von ihr selbst auf Nachfrage nicht beantwortet. Ich hänge nun etwas zwischen den Seilen, da uns das gesamte Firmengelände gehört und wir auch die Vermieter sind. Man möchte aber anscheinend dem Mieter das Parken zwischen den Hallen nicht einfach verbieten, sondern es gern mit dem Brandschutz begründen. Auf der anderen Seite habe ich zur Zeit auch noch nichts belastbares in der Bauordnung gefunden.
Kann mir vielleicht jemand eine Tipp geben und mich auf den richtigen Weg bringen ?
Fluchtwege spielen in diesem Bereich keine Rolle, auch eine möglich Rettung mit Steckleitern ins OG wäre nur der 3. Rettungsweg. Zu bemerken ist noch ein Gang über eine Brücke zwischen der betroffen und der Nachbarhalle, der die Durchfahrtshöhe auf 3,7m beschränkt (wird deshalb vermutlich auch nicht als Feuerwehrzufahrt beschildert).
Das ist erst einmal die Lage, ich hoffe es einigermaßen verständlich erklärt zu haben.
Mein Problem ist nun, dass es anscheinend keine Unterlagen über die etwa 50 Jahre alten Bauten gibt und es deshalb über diesen Weg nicht so schnell zu klären ist. Eine Anfrage bei der örtlichen Feuerwehr zwecks Besichtigung und Beurteilung der baulichen Gegebenheiten wurde von ihr selbst auf Nachfrage nicht beantwortet. Ich hänge nun etwas zwischen den Seilen, da uns das gesamte Firmengelände gehört und wir auch die Vermieter sind. Man möchte aber anscheinend dem Mieter das Parken zwischen den Hallen nicht einfach verbieten, sondern es gern mit dem Brandschutz begründen. Auf der anderen Seite habe ich zur Zeit auch noch nichts belastbares in der Bauordnung gefunden.
Kann mir vielleicht jemand eine Tipp geben und mich auf den richtigen Weg bringen ?