Hallo zusammen,
ich hätte da mal eine Frage bzgl. Ausbildungsmöglichkeiten an euch. Ich bin sehr aktiv in der FW, Meister in einem Metallberuf und seit ca. 1 Jahr auch Brandschutzbeauftragter in unserem Unternehmen. Alles was mit VB zu tun hat interessiert mich sehr und ich bin am überlegen ob ich mich nicht in diese Richtung noch Weiterbilden lasse. Jetzt stellt sich nur die Frage welche Möglichkeiten ich eigentlich habe und welche Ausbildungen notwendig wären um z.B. Feuerbeschauen durchzuführen oder Konzepte und Gutachten erstellen zu dürfen.
Bin sozusagen auf der Suche nach den Schnittmengen zwischen meinen Möglichkeiten und den Kompetenzen die ich gerne hätte.
Wäre klasse wenn mir hier jemand versierte Tips geben könnte.
Vielen Dank schon mal und liebe Grüße
DoVo
Ausbildung Feuerbeschau und Co.
Re: Ausbildung Feuerbeschau und Co.
Dann fangen Sie doch schon mal mit dem Naheliegenden an; nämlich mit den Gesetzen und Regelungen, in denen die Bereiche, in denen Sie tätig sein wollen, geregelt sind. Dort steht dann auch, welche Qualifikationen Sie benötigen.
Gruß
C. Lammer
Gruß
C. Lammer
Re: Ausbildung Feuerbeschau und Co.
Vielen Dank für die "sehr hilfreiche Antwort". Ist diese Art von "gegenseitiger Unterstützung" hier im Forum normal? Dann such ich mir wohl lieber ein anderes.
Aber um auf Ihren sehr wertvollen Beitrag einzugehen Hr. Lammer: Wenn es so einfach wäre hätt ich es mit Sicherheit schon gefunden. Wer z.B. Feuerbeschauen durchführen darf und welche Qualifikationen dafür vorhanden sein müssen steht weder in der BayBO, noch in der FBV, noch in der VVB, noch habe ich das in sonnstigen Gesetzen gefunden (Wobei ich Ihnen in sofern recht gebe daß ich noch nicht alle Gesetze und Vorschriften ins Deteil danach untersucht habe) Einige Dinge sind sicher in diversen Gesetzen festgelegt aber sehr schwierig zu finden.
Ich dachte eigentlich ein Forum ist dazu da Wissen miteinander zu teilen und es gibt sicher hier Leute die dieses Wissen schon haben und bereit sind dieses mit mir und anderen Forumsmitgliedern zu Teilen. Für eine Aussage wie "setz dich hin und durchforste doch selbst stundenlang Gesetzestexte" brauche ich kein Forum. Daher ignorier ich die erste Antwort auf meinen ersten Beitrag in diesem Forum einfach und hoffe des es hier auch qualifizierte, vernünftige und Hilfsbereite Leute gibt.
LG
DoVo
Aber um auf Ihren sehr wertvollen Beitrag einzugehen Hr. Lammer: Wenn es so einfach wäre hätt ich es mit Sicherheit schon gefunden. Wer z.B. Feuerbeschauen durchführen darf und welche Qualifikationen dafür vorhanden sein müssen steht weder in der BayBO, noch in der FBV, noch in der VVB, noch habe ich das in sonnstigen Gesetzen gefunden (Wobei ich Ihnen in sofern recht gebe daß ich noch nicht alle Gesetze und Vorschriften ins Deteil danach untersucht habe) Einige Dinge sind sicher in diversen Gesetzen festgelegt aber sehr schwierig zu finden.
Ich dachte eigentlich ein Forum ist dazu da Wissen miteinander zu teilen und es gibt sicher hier Leute die dieses Wissen schon haben und bereit sind dieses mit mir und anderen Forumsmitgliedern zu Teilen. Für eine Aussage wie "setz dich hin und durchforste doch selbst stundenlang Gesetzestexte" brauche ich kein Forum. Daher ignorier ich die erste Antwort auf meinen ersten Beitrag in diesem Forum einfach und hoffe des es hier auch qualifizierte, vernünftige und Hilfsbereite Leute gibt.
LG
DoVo
Re: Ausbildung Feuerbeschau und Co.
Wenn Sie meinen Beitrag missverstanden haben, bitte um Entschuldigung. Aber dies ist ein Forum zum fachlichen Austausch und keine "Lesedienst"; wenn ich Ihren Beitrag so missinterpretiert habe, tut mir das Leid.
Für Gutachten und Konzepte sind die Qualifikationen in der Bayerische Bauordnung (BayBO) im Artikel 62 beschrieben:
- Bauvorlageberechtigte (siehe Art. 61) mit der erforderlichen Kenntnisse des Brandschutzes (Nachweis erforderlich)
- Absolventen der Studiengänge Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen oder Brandschutz (Nachweis und Berufserfahrung erforderlich)
- (Berufs-)Feuerwehrleute der dritten Qualifikationsebene in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst (Nachweis und Berufserfahrung erforderlich)
- Prüfsachverständige für Brandschutz
Ausbildung und Prüfung bieten z. B. die Architekten- und Ingenieurkammern oder auch Einrichtungen wie EIPOS in Dresden (http://www.eipos.de/) an.
Für die Feuerbeschau gibt es keine festgelegte Ausbildung oder Qualifikation; diese liegt im Ermessen der zuständigen Gemeinde. Dazu führt das Bayerische Innenministerium aus:
Es gibt auch noch die Möglichkeit zur Ausbildung zur "IHK-geprüften Brandschutzfachkraft"; inwieweit diese für die Gemeinde ausreichend ist, lässt sich nicht pauschal sagen. Allerdings würde diese Ausbildung auch am ehesten zu ihrem Profil passen.
Gruß
C. Lammer
Für Gutachten und Konzepte sind die Qualifikationen in der Bayerische Bauordnung (BayBO) im Artikel 62 beschrieben:
- Bauvorlageberechtigte (siehe Art. 61) mit der erforderlichen Kenntnisse des Brandschutzes (Nachweis erforderlich)
- Absolventen der Studiengänge Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen oder Brandschutz (Nachweis und Berufserfahrung erforderlich)
- (Berufs-)Feuerwehrleute der dritten Qualifikationsebene in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst (Nachweis und Berufserfahrung erforderlich)
- Prüfsachverständige für Brandschutz
Ausbildung und Prüfung bieten z. B. die Architekten- und Ingenieurkammern oder auch Einrichtungen wie EIPOS in Dresden (http://www.eipos.de/) an.
Für die Feuerbeschau gibt es keine festgelegte Ausbildung oder Qualifikation; diese liegt im Ermessen der zuständigen Gemeinde. Dazu führt das Bayerische Innenministerium aus:
Die wesentliche Qualifikation der Feuerbeschauer ist ihre Urteilsfähigkeit bezüglich der Brandgefahren und der Gefahren im Brandfall.
...
Ein entscheidender Punkt der Qualifikation ist zu dem die Erfahrung der Feuerbeschauer und ihrer Kenntnisse des Bauordnungsrechtes (das z. T. auch Betriebsvorschriften enthält), um einerseits die Zuständigkeitsgrenzen der gemeindlichen Feuerbeschau (primär verhaltensbezogener Brandschutz) im Gegensatz zur Zuständigkeit der Bauaufsicht (Einhaltung bauaufsichtlicher Vorschriften) sicher erkennen und zu beachten, andererseits aber auch im Rahmen der Feuerbeschau erkannte Mängel bezüglich bauordnungsrechtlicher Vorschriften des Bauaufsichtsbehörden mitzuteilen.
Es gibt auch noch die Möglichkeit zur Ausbildung zur "IHK-geprüften Brandschutzfachkraft"; inwieweit diese für die Gemeinde ausreichend ist, lässt sich nicht pauschal sagen. Allerdings würde diese Ausbildung auch am ehesten zu ihrem Profil passen.
Gruß
C. Lammer
Re: Ausbildung Feuerbeschau und Co.
Vielen Dank für diese Ausführliche Antwort. Vielleicht habe ich Ihren ersten Beitrag etwas missverstanden und Sie auch den meinen etwas fehlinterpretiert. Natürlich ist daß hier kein "Lesedienst" aber ein Forum bietet ja doch die möglichkeit auf Wissen und Erfahrungen anderer zurückzugreifen wenn man selbst nicht das richtige findet oder aus dem was man findet nicht schlau wird. Da es sich bei meiner Frage nicht um eine konkerte, fachliche angelegenheit handelt habe ich das ganze ja auch im allgemeinen Bereich gepostet.
Was mich eben vor allem interessiert, und das haben Sie in Ihrem letzten Satz auch mit beantwortet, ist wie ich als nicht-BFler und nicht aus dem Baugewerbe kommend in dieses Thema als quereinsteiger einsteigen kann, welche mindestvoraussetzungen gestellt werden und welche Lehrgänge es dazu gibt. Bzgl. der "geprüften Brandschutzfachkraft IHK" finde ich zumindest im Internet nichts aktuelles. Diese Lehrgänge wurden die letzten Jahre, vor allem initiert von den Werksfeuerwehren zur Ausbildung von Werkfeuerwehrmännern durchgeführt. Aufgrund Ihrer Ausführungen denke ich ist es wohl das beste auch erst mal direkt bei der BF und den Lehrgangsanbietern wie IHK und eipos nochzufragen ob es möglichkeiten gibt mit den von mir erfüllten Voraussetzungen hier irgendwo einzusteigen.
Falls dies schon jemand aus diesem Forum gemacht hat wäre ich allerdings über weiter Antworten sehr dankbar.
Lg
DoVo
Was mich eben vor allem interessiert, und das haben Sie in Ihrem letzten Satz auch mit beantwortet, ist wie ich als nicht-BFler und nicht aus dem Baugewerbe kommend in dieses Thema als quereinsteiger einsteigen kann, welche mindestvoraussetzungen gestellt werden und welche Lehrgänge es dazu gibt. Bzgl. der "geprüften Brandschutzfachkraft IHK" finde ich zumindest im Internet nichts aktuelles. Diese Lehrgänge wurden die letzten Jahre, vor allem initiert von den Werksfeuerwehren zur Ausbildung von Werkfeuerwehrmännern durchgeführt. Aufgrund Ihrer Ausführungen denke ich ist es wohl das beste auch erst mal direkt bei der BF und den Lehrgangsanbietern wie IHK und eipos nochzufragen ob es möglichkeiten gibt mit den von mir erfüllten Voraussetzungen hier irgendwo einzusteigen.
Falls dies schon jemand aus diesem Forum gemacht hat wäre ich allerdings über weiter Antworten sehr dankbar.
Lg
DoVo