Hallo,
ich erstelle regelmäßig Brandschutzkonzepte und ermittle das Honorar dazu nach der AHO- Schriftenreihe Nr. 17. Dies passt im Allgemeinen auch.
Wenn allerdings ein Gebäude nach Brandlastberechnung gem. Abschnitt 7 IndBauRL zu bewerten ist, ist das ein wesentlich höherer Aufwand.
Darf ich von Ihnen erfahren, wie Sie damit umgehen?
Vorab vielen Dank und freundliche Grüße.