Forum Tot?

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Andy

Forum Tot?

Beitragvon Andy » Di 12.11.2013 16:03

Hallo,

Ich habe gehofft hier eine Antwort auf meine Frage zu erhalten, war wohl nichts!

Leider hält der Arbeitgeber nicht viel davon wenn ich als interner BSB das Amt niederlege. Er droht mir mit einer Abmahnung. Ich arbeite als Haustechniker in einer Klinik mit ca. 180 Mitarbeitern, verteilt auf drei Bettenhäuser und ein Verwaltungsgebäude. Als BSB bin ich allein ohne die erforderlichen Helfer, dass Weisungsrecht ist mir aberkannt worden. Auf angezeigte Mängel reagiert die Geschäftsführung nur mit der Weiterleitung meiner Mail, wobei diese nach Wochen nicht abgestellt wurden. Bei einem Neubau wurde ich nicht mit einbezogen, aber die Mängelbescheinigung vom TÜV kam auf meinen Tisch. Manipulationen an der BMZ durch Mitarbeiter werden einfach geduldet. Bei der diesjährigen Brandschutzbelehrung kamen ganze 10 Mitarbeiter.

Daich in meiner Funktion als BSB nur als Aushängeschild diene möchte ich das Amt niederlegen. Frage wie kann ich das realisieren?

Gruß Andy

Wiemann
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Arbeitsrecht

Beitragvon Wiemann » Di 12.11.2013 16:47

Hallo Andy,

wenn es ein Bestandteil des Arbeitsvertrages ist, gehört dies zum Arbeitsrecht. Ich würde mich daher zuerst an den Betriebsrat wenden (wenn vorhanden). Die hätten die Möglichkeit, Dich diesbezüglich zu beraten. Sollte dies nicht möglich sein, solltest Du Dich an einen Arbeitsrechtler wenden, da die mehr Erfahrung mit Arbeitsverträgen haben.

Grüße
Uwe Wiemann

2. Vorsitzender des VBBD e.V.
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Andy

Re: Forum Tot?

Beitragvon Andy » Do 14.11.2013 8:44

Hallo Herr Wiemann,

vielen Dank für die Antwort!

2004 habe ich eine Bestellungsurkunde (nach einer Schulung) zum BSB unterzeichnet. Seit dem übe ich das Amt allein und ohne Aufgabenbereich sowie eine zeitliche Angabe neben meiner eigentlichen Arbeit aus. Da ich freiwillig das Amt, ohne das es Bestandteil meines Arbeitsvertrages ist, übernahm glaube ich, dass ich es auch niederlegen kann. Dafür muss es doch eine Regel geben. Ich würde mich freuen wenn da jemand helfen kann.

Danke!

Gruß Andy

Ps. Ich möchte den Titel des Themas ändern, es lebt ja :5: , wie kann ich das?

Wiemann
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Re: Forum Tot?

Beitragvon Wiemann » Fr 15.11.2013 12:23

Hallo Andy,

eine rechtliche Grundlage für einen Rücktritt gibt es meines Wissens nicht.

Jedoch hast Du jederzeit die Möglichkeit, dem Arbeitgeber schriftlich mitzuteilen, dass Du die Dir in der Bestellungsurkunde übertragenen Aufgaben nicht erfüllen kannst und daher von der Bestellung Abstand nimmst. Als Gründe könnte man nennen: fehlendes Zeitkontingent, fehlende Unterstützung etc.

Wichtig in Deinem Fall ist, dass Du dem Arbeitgeber auftretenden Mängel schriftlich mitteilst. Er steht in der Verantwortung, wenn er dann nichts macht und wird im Falle eines Falles Derjenige sein, der haftbar gemacht wird.

Ob es für Dich arbeitsrechtliche Folgen haben kann, solltest Du auf jeden Fall mit einem Arbeitsrechtler besprechen.

Leider habe ich im Netz nichts anderes gefunden.

Grüße
Uwe Wiemann

2. Vorsitzender des VBBD e.V.
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Andy

Re: Forum Tot?

Beitragvon Andy » Fr 15.11.2013 18:45

Hallo Herr Wiemann,

vielen Dank für die Mühen, ich werde die Ratschläge befolgen und sehen was davon wird.

Zu gegebener Zeit werde ich mich hier im Forum zum weiteren Geschehen äußern.

Viele Grüße Andy

thomas.denzer

Re: Forum Tot?

Beitragvon thomas.denzer » Fr 31.01.2014 16:32

Guten Tag ,

ja das ist ein leidiges Thema.

Wenn der Brandschutz nicht gelebt wir steht Mann auf verlorenem Posten.

Rücktritt ist da keine Option.

Besser ist Angriff.

Aber bitte prüfen warum die Notwendigkeit des BSB besteht. ( Baurecht , Betriebsgröße u.sw ) wird das Gesetzlich gefordert.

* Gewerbeaufsicht

* Berufsgenossenschaft

* Bauaufsicht

usw

Und was immer gut kommt sind Aktenzeichen von Straftaten und die haben wir im Brandschutz ganz schnell .

Und ganz wichtig offen und Sachlich bleiben und alles Dokumentieren. Und eins ganz Wichtig.

Nie aufgeben !!!

mfg

Rudolf 01

Re: Forum Tot?

Beitragvon Rudolf 01 » Do 20.02.2014 21:41

Schaut Euch den Bußgeldkatalog an http://lasi.osha.de/docs/lv56.pdf zu finden und daran denken wer schreibt der bleibt :supi: