Brandschutz im Mehrfamilienhaus

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Sandra1978

Brandschutz im Mehrfamilienhaus

Beitragvon Sandra1978 » Mo 20.05.2013 16:59

Hallo


ich habe mal eine Frage bezüglich des Brandschutzes in Mehrfamilienhäusern ! Dürfen Fahrräder im Treppenhaus stehen ? Im letzten Jahr ist hier eine Familie zu uns ins Haus gezogen wissentlich das sie keinen Keller haben. Seitdem stehen vier Fahrräder und ein Tretroller unten im Treppenhaus. Ich musste meinen Schuhschrank entfernen wegen Brandschutz und Fluchtwege etc weil nichts im Treppenhaus stehen darf was brennbar ist. Wieso dürfen dann die Fahrräder dort stehen ? Zumal es vorkommt das eines der Fahrräder im Weg rum liegt und meine Kinder die die Kellerwohnung haben schon des öfteren drüber gefallen sind. Vom Vermieter bekam ich nur ne knappe Antwort darauf : Die Familie hat keinen Keller deshalb dürfen die dort stehen und verwies mich auf ein Urteil vom LG Hannover. Ist das rechtens ? Die Familie hat einen großen Balkon/Terrasse mit ca 15-20 qm.

clammer
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Re: Brandschutz im Mehrfamilienhaus

Beitragvon clammer » Mi 22.05.2013 16:00

Hallo Sandra1978,

leider ist zum Thema, was in den Rettungswegen alles stehen darf, die Rechtssprechung zwischen den Gerichten höchst unterschiedlich und, aus brandschutztechnischer Sicht, teilweise auch nicht akzeptabel.

Da Sie kein Bundesland angegeben haben, ist die Antwort deshalb schwierig, aber grundsätzlich wäre Sie "Nein", d. h. die Fahrräder haben hier nichts zu suchen.
Eindeutig ist aber der zweite Fall; wenn die Fahrräder den Verkehrs- und Fluchtweg versperren, einengen oder behindern, kann dies niemals rechtens sein.

Gruß
C. Lammer

Sandra1978

Re: Brandschutz im Mehrfamilienhaus

Beitragvon Sandra1978 » Mi 22.05.2013 19:06

ich wohne in Worms Rheinland Pfalz. Die Familie hat sich eine Garage gemietet nur wenige Meter von der Mietwohnung weg, somit gibt es eine andere zumutbare Unterbringung der Fahrräder, dies habe ich dem Vermieter mitgeteilt und warte auf Antwort diesbezüglich. :???:

Paula

Re: Brandschutz im Mehrfamilienhaus

Beitragvon Paula » Do 30.05.2013 12:22

Hey Leute,

ich hab eine Frage bezüglich der installation von Rauchmeldern in einem Reihenhaus. Da wie ihr wisst ich alleinerziehend bin und dadurch eben seltener als andere zu Hause bin, würde ich gerne meine alten Rauchmelder gegen neue Funkrauchmelder eintauschen für den Fall, dass mein Sohn vielleicht ausversehen irgendwas anstellt. Ich weiß die Kosten ein bisschen was, aber ich denke die Sicherheit geht da vor! Würde gerne gerade Funkrauchmelder nehmen, da bei denen ja alle Funkrauchmelder losgehen, wenn einer losgeht und so Nachbarn oder falls man im Garten ist sofort bescheid weiß. Außerdem würde ich diese gleich mit der Feuerwehr verbinden, falls vielleicht wirklich mal was sein sollte. Ich wollte mir nun diese Rauchmelder im Rauchmelder-Shop kaufen, aber ein guter Freund hat mir gesagt, dass ich dann ja gar nicht weiß wo das Feuer ist wenn alle losgehen! Außerdem würde bei einem Fehlalarm auch die Feuerwehr kommen, da diese dann ja trotzdem das Signal bekommen, was man dann auch zahlen müsste... Daher bin ich mir jetzt wieder unsicher ob es sinnvoll ist! Hoffe ihr habt ein paar Tipps für mich!

Lg

clammer
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Re: Brandschutz im Mehrfamilienhaus

Beitragvon clammer » Mo 03.06.2013 8:10

Hallo Paula,

ich versuche die Antworten mal der Reihe nach.

Es gibt auch funkvernetzte Rauchmelder bei denen beim Auslösen eines Melders zwar alle Alarm geben, der auslösende Melder aber trotzdem indentifiziert werden kann. Entweder durch eine anders akustisches Signal oder dadurch, dass, wenn man den Alarm an einem Melder "quittiert" hat, nur noch der alarmauslösende piepst.

Eine Aufschaltung von Rauchwarnmeldern auf die Feuerwehr ist meines Wissen nirgends möglich; dort können nur (zertifizierte) Brandmeldeanlagen aufgeschaltet werden; wo wir aber bei einem ganz anderen Kostenrahmen sind.
Es gibt aber auch bei einigen Meldern die Möglichkeit, den Alarm an ein Wählgerät o. ä. weiterzugeben, über das dann ein Anruf oder eine SMS an Dein Mobiltelefon gesendet wird.

Einsätze der Feuerwehr sind, soweit es sich um Pflichtaufgaben - dazu gehört auch die Brandbekämpfung - handelt, immer kostenlos. Eine Gebühr kann, wenn überhaupt, nur verlangt werden, wenn die Gemeinde eine Gebührensatzung verabschiedet hat. Bei Brandalarmen kommen eigentlich nur zwei Fälle in Betracht, die ggf. gebührenpflichtig sein könnten: Es erfolgte eine böswillige Alarmierung der Feuerwehr (d. h. der Anrufer wusste sicher, dass kein Feuer vorliegt) oder das "nichtbestimmungsgemäße Betreiben" einer Brandmeldeanlage.

Es kann ja auch nicht Sinn der Sache sein, dass die Bundesländer nach und nach die Rauchwarnmelder im Wohnungsbereich vorschrieben und nachher bei Fehlalarmen dafür wieder Gebühren kassieren - dies ist nicht das Ziel der Einführung!

Gruß
C. Lammer