Prozess wg. geschlossener Fluchttür
Verfasst: Mo 04.02.2013 13:30
Wer kennt den unten beschriebenen Fall und kann etwas zu dem Urteil sagen?
In einer kindertagesstätte irgendwo in deutschland ist ein Brand ausgebrochen und eine Erzieherin wollte mit den Kindern zum Ausgang flüchten. Dort an der Tür war in rund 1,60 m Höhe ein Schalter angebracht, mit dem die Tür zu öffnen war. Diese Schalter gibt es häufig, weil sie zum Schutz der Kinder dienen sollen, die den Taster in der Höhe nicht erreichen und somit die Tür allein nicht öffnen können. Auf dem weg zu dieser Fluchttür wurde die Erzieherin wegen der Rauchentwicklung ohnmächtig und die Kinder standen allein vor der Tür, konnten sie aber, wie beschrieben, nicht öffnen. Es ist glücklicherweise glimpflich ausgegangen, aber die Eltern liefen sturm gegen die Einrichtung. Es gab einen Prozess gegen die Einrichtung oder den Träger, dass eine andere Lösung für die Tür nachzurüsten sei. In diesem Prozess wurde die Möglichkeit thematisiert, dass Kinder im Gefahrenfall auch selbständig die Einrichtung verlassen können müssen.
In einer kindertagesstätte irgendwo in deutschland ist ein Brand ausgebrochen und eine Erzieherin wollte mit den Kindern zum Ausgang flüchten. Dort an der Tür war in rund 1,60 m Höhe ein Schalter angebracht, mit dem die Tür zu öffnen war. Diese Schalter gibt es häufig, weil sie zum Schutz der Kinder dienen sollen, die den Taster in der Höhe nicht erreichen und somit die Tür allein nicht öffnen können. Auf dem weg zu dieser Fluchttür wurde die Erzieherin wegen der Rauchentwicklung ohnmächtig und die Kinder standen allein vor der Tür, konnten sie aber, wie beschrieben, nicht öffnen. Es ist glücklicherweise glimpflich ausgegangen, aber die Eltern liefen sturm gegen die Einrichtung. Es gab einen Prozess gegen die Einrichtung oder den Träger, dass eine andere Lösung für die Tür nachzurüsten sei. In diesem Prozess wurde die Möglichkeit thematisiert, dass Kinder im Gefahrenfall auch selbständig die Einrichtung verlassen können müssen.