versperrte Feuerschutzkästen

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Seidl

versperrte Feuerschutzkästen

Beitragvon Seidl » Di 15.07.2003 1:00

In Bayern wird zum überwiegenden Teil von den Feuerwehren die Verwendung von Schutzkästen f. Feuerlöscher u. Wandhydranten mit Magnetschließer oder Drehknauf gefordert. Ein Schutzksten mit Schlüsselkästchen hingegen sei nicht erlaubt. Begründung: es soll die Einhandbedienung, analog zur Fluchttürsteuerung (Verbot von Schlüsselkästchen) gewährleistet sein.

Das erscheint mit einleuchtend und wir praktzieren das auch schon seit Jahren. Nur das Problem ist, daß ich keine gesetzliche Handhabe (Gesetz, Verordnung, Richtlinie) finde um dies auch bei sensibleren Gebäuden (Hotels, Diskotheken) durchzusetzen. Wer weiß hier Rat????

Gruß, Marcus Seidl

Gesendet von Marcus Seidl 28.02.2002 10:08:32

BBS

Beitragvon BBS » Di 15.07.2003 1:00

Das geht auf ein Urteil gegen einen Kaufhauskonzern zurück, in dem eine amtliche Verfügung gegen Schlüsselkästen in Flucht- und Rettungswegen für rechtens erklärt wurde. Ich meine schon, dass ein Urteil für Feuerlöschekästen ähnlich ergehen würde: Die Behörde könnte wie gegen das Kaufhaus mit dem höchsten rechtsgütern argumentieren: Leben und Gesundheit.

Gesendet von Gernot Mauser 01.03.2002 13:23:20