Student benötigt Hilfe bei Vorschriften, Richtlinen etc. !!!

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doom

Student benötigt Hilfe bei Vorschriften, Richtlinen etc. !!!

Beitragvon doom » Mo 10.10.2011 20:35

Hi, ich habe folgendes anliegen!
Im rahmen einer studienarbeit, welche sich auf sicherheit von immobilien bezieht, bräuchte ich die ein oder andere hilfe und vor allem bitte material zu den geliebten vorschriften.

A) Bezüglich des aufbaus der arbeit hab ich mir folgende bereiche gedacht:

1.= EMA (1.1 allg infos - Entwicklung/geschichte, 1.2 techn. Maßnahmen 1.3 vorschriften

2.= BMA/Brandschutz (2.1. allg. infos 2.2 brandschutztechniken 2.3 baulicher brandschutz 2.4 organisatorischer brandschutz)

3.= RWA - Oder ist es besser RWA als unterpunkt von brandschutztechniken zu integrieren?

4.= ELA

5.= Wartung/Inspektion & ggf. noch Instandhaltung der Anlagen (begriffserklärung, vorschriften zur wartung….)

6.= zukunftsweisende Technologien (Apps für smartphones zur überwachung-steuerung von EMA/BMA, ……..?......,) --> gibt’s noch weitere vorschläge?

-->Fällt evtl. einen noch etwas ein oder hat anregungen/verbesserungsvorschläge?


- Ist es von bedeutung zwischen gewerblichen und wohn- privatimmobilien zu unterscheiden?

- Es wäre sehr hilfreich, wenn ihr mir sagen könntet auf welche Normen, Regelwerke, DIN, Wartung/Inspektion VDS-Richtlinien ich bei den einzelnen anlagen/maßnahmen zu achten habe bzw. benötige und was sich alles auf die landesbau –musterbauordnung bezieht.

- Da ich meine arbeit auch auf quellenstützen muss und will, wäre ich sehr dankbar, wenn mir vielleicht doch einer die oben genannten relevanten vorschriften zur verfügung stellen könnte oder mir sagt, wo ich u.a. vds-richtlinien nicht für hunderte von euro beziehen kann.

- Ich möchte mich so viel wie möglich auf quellenangaben beziehen, d.h. sämtliche begriffe erklären und mit quelle belegen

zur verdeutlichung im bereich BMA:was versteht man z.b. unter brandabschnitt-bereich, wie weit muss der melder von der wand entfernt sein, radius vom melder, neigung des melder, IM-melder…. Um nur einige begriffe zu nennen
-->ich weiß in der vds errichteranletung von esser sind die begriffe erklärt. Nur hab ich die leider nicht!

- Über passende vorschläge zu büchern, links, pdf´s etc. wäre ich ebenfalls sehr dankbar.

ICH BIN FÜR KRITIKEN, VORSCHLÄGE & INFOMATERIAL ETC. SEHR DANKBAR!!!!!!

Wiemann
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Re: Student benötigt Hilfe bei Vorschriften, Richtlinen etc.

Beitragvon Wiemann » Mo 17.10.2011 9:58

Hallo doom,

die meisten der gewünschten Infos sind wahrscheinlich beim bvfa Bundesverband Technischer Brandschutz zu erhalten.

http://www.bvfa.de/

Grüße
Uwe Wiemann

2. Vorsitzender des VBBD e.V.
---------------------------------------------------
http://www.vbbd.de

Sugus

Re: Student benötigt Hilfe bei Vorschriften, Richtlinen etc.

Beitragvon Sugus » Di 18.10.2011 5:26

doom hat geschrieben:- Ist es von bedeutung zwischen gewerblichen und wohn- privatimmobilien zu unterscheiden?


Auf jeden Fall, da Rauchwarnmelder sich ausschließlich auf den Personenschutz besziehen und in Gewerbeobjekten die interne / externe Alarmierung, (Personen- und Sachschutz durch schnelle Branderkennung und -meldung) im Vordergrund steht.
In manche Bauordnung hat der Rauchwarnmelder im Wohnbau Einzug gefunden.

Linse

Re: Student benötigt Hilfe bei Vorschriften, Richtlinen etc.

Beitragvon Linse » Sa 22.10.2011 1:13

- Leider weiss ich nicht, wo Du normal unterwegs bist, aber ich weiss, dass an der Uni Magdeburg die Einsichtname in Normen fuer Studenten und zu Studienzwecken kostenlos ist. Da waeren wahrscheinlich zumindest die DIN-Normen zugaenglich. Ich bin mir aber sicher, es gibt noch einige andere sogenannte "Normenauslegestellen" an anderen Unis und staatlichen Einrichtungen.
- Eine weitere Anlaufstelle bezueglich Informationen koennte die Bibliothek des Instituts der Feuerwehr des Landes Sachsen-Anhalt in Heyrothsberge sein. Einfach per Internet suchen, die haben eine der ausgiebigsten Sammlungen zum Brandschutzwesen und koennen bei Bedarf sicher auch telefonisch oder per Email ein Stueck weit weiterhelfen.
- Ich erinnere mich, dass letztes oder vorletztes Jahr in der vfdb-Zeitschrift ein zweigeteilter Artikel zur Brandschutzgesetzgebung in den verschiedenen Bundeslaendern veroeffentlicht wurde. Ich habe die entsprechenden Ausgaben leider gerade nicht da, aber wenn Du auf http://www.vfdb.de gehst und dort jemanden vom technisch-wissenschaftlichen Beirat anschreibst und freundlich um die Artikel bittest, wirst Du allermindestens die Email-Adresse des Autors kriegen, so wie ich den Verein kenne. ;-)
- Fuer grundlegende Definitionen ist auch das Buch "Baulicher Brandschutz" von Schneider immer mal wieder hilfreich. Es ist zwar bei weitem nicht perfekt, aber es ist wenigstens so gehalten, dass man es verstehen kann.

Generell zur Arbeit:
Es waere einfacher, wenn Du zumindest etwas zum Studiengang sagen koenntest, in dem die Arbeit geschrieben wird: Ist der Studiengang eher aus der wirtschaftlichen, eher aus der juristischen oder eher aus der technischen Richtung zu sehen? Ist die Sicherheit nur eben eines der Themen fuer eine Studienarbeit oder ist die Sicherheit eines der Hauptgebiete des Studienganges?
Generell wage ich aber zu sagen:
- Ja, eine Unterscheidung in Wohnungs- und Gewerbebau ist auf alle Faelle vorteilhaft! Wobei ich fast befuerchte, dass die Sache extrem ausufert, wenn Du alles genau untersuchst.
- Bezueglich der Vorschriften wuerde ich auch raten zu unterscheiden zwischen echten gesetzlichen Verpflichtungen (Bauordnungen, bestimmte Gesetze, Verordnungen, Erlasse, ...) und Hilfsmitteln, die bei der gesetzestreuen Durchfuehrung hilfreich sind (DIN-Normen, VdS-Richtlinien, etc.). Bei Nichteinhaltung ersterer muss man mit ernsten Konsequenzen rechnen (Erloeschen der Betriebserlaubnis, Rueckbau des Gebaeudes, Strafen, etc.), bei Nichteinhaltung letzterer hat man gesetzlich nichts zu befuerchten, solange man trotzdem nachweisen kann, dass die Gesetze erfuellt sind.
Je nach verfuegbarer Zeit kannst Du dann eventuell auch beschliessen, Dich auf den wichtigeren, gesetzlichen Teil zu beschraenken und die Durchfuehrungshilfen kuerzer zu behandeln...

Achso, und wenn es nicht ausdruecklich nur um die technische Sicherheit im Brandfall geht, vergiss bitte auch den Einbruchschutz nicht! Auch der gehoert zum Begriff der Sicherheit von Immobilien dazu!

Gutes Gelingen auf alle Faelle mit der Arbeit! :5: