Kündigung als interner BSB bei Arbeitgeber

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Miraculix

Kündigung als interner BSB bei Arbeitgeber

Beitragvon Miraculix » So 10.04.2011 22:38

Hallo zusammen,

seit ca. 1 1/4 Jahren bin ich als interner BSB in unserer Firma tätig, nun haben wir eine
neue Geschäftsleitung und diese meint wir brauchen keinen BSB mehr ( ca. 100 MA, ca. 6000 qm Betriebsfläche) obwohl zum damaligen Zeitpunkt von der Feuerwehr und BG ein BSB vorgeschrieben wurde. Nun habe ich meine Tätikeit als BSB gekündigt.
Vielleicht hat jemand Erfahrungen auf diesem Gebiet, da es ja vom Gesetz her nicht immer
zwingend notwendig ist einen internen oder externen BSB zu "halten". Betr. Gebiet Baden-Württemberg.

Für Antworten dankbar

es grüßt Euch Miraculix

blank

Re: Kündigung als interner BSB bei Arbeitgeber

Beitragvon blank » Di 12.04.2011 21:01

unabhängig davon, was eine Feuerwehr oder BG gerne hätte...zur baurechtlichen Situation in BaWü:

Bekanntmachung des Wirtschaftsministeriums über die Liste der Technischen Baubestimmungen (LTB)
Vom 9. Dezember 2009 – Az.: 4-2601.1/41 –

1. Aufgrund des § 3 Abs. 3 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) vom 8. August 1995 (GBl. S. 617), zuletzt geändert durch Artikel 12 der Verordnung vom 25. April 2007 (GBl. S. 252), werden die in folgender Liste zusammengefassten Regeln der Technik als Technische Baubestimmungen bekannt gemacht. (...)

3.3 Industriebau-Richtlinie
Anlage 3.3/1
Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau (Ind BauRL)
-Fassung März 2000- veröffentlicht/bekanntgemacht im GABl. 2001,
S. 1082

damit in Baden-Württemberg als geltendes Recht eingeführt und gültig:

Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau
(Industriebaurichtlinie - IndBauRL)
- Fassung März 2000 -
GABl Nr. 16/2001 Seite 1082
(Anhang zur Liste der Technischen Baubestimmungen vom 1. Oktober 2001)

(...)

2 Geltungsbereich
Diese Richtlinie gilt für Industriebauten nach Abschnitt 3.1.
Diese Richtlinie gilt nicht für:
- Industriebauten, die lediglich der Aufstellung technischer Anlagen dienen und von Personen nur vorübergehend zu Wartungs- und Kontrollzwecken begangen werden (Einhausung, z. B. aus Gründen des Witterungs- oder Immissionsschutzes),
- Industriebauten, die überwiegend offen sind, wie überdachte Freianlagen oder Freilager, oder die aufgrund ihres Verhaltens im Brandfall diesen gleichgestellt werden können.
Für diese baulichen Anlagen können aufgrund eines geringeren Gefahrenrisikos im Einzelfall weitergehende Erleichterungen gestattet werden.
Darüber hinaus gilt die Richtlinie nicht für Regallager mit Lagerguthöhen von mehr als 9,0 m (Oberkante Lagergut).
Weitergehende Anforderungen an Industriebauten, die sich aus Regelwerken hinsichtlich des Umgangs oder des Lagerns bestimmter Stoffe ergeben, wie Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten (TRbF), Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie (LöRüRL), Kunststofflager-Richtlinie (KRL), bleiben unberührt.


3 Begriffe

3.1 Industriebauten

Industriebauten sind Gebäude oder Gebäudeteile im Bereich der Industrie und des Gewerbes, die der Produktion (Herstellung, Behandlung, Verwertung, Verteilung) oder Lagerung von Produkten oder Gütern dienen.

(...)

5.12.3 Der Betreiber eines Industriebaus mit einer Summe der Geschossflächen von insgesamt mehr als 5000 m² hat einen geeigneten Brandschutzbeauftragten zu bestellen. Der Brandschutzbeauftragte hat die Aufgabe, die Einhaltung des genehmigten Brandschutzkonzeptes und der sich daraus ergebenden betrieblichen Brandschutzanforderungen zu überwachen und dem Betreiber festgestellte Mängel zu melden. Die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten sind im Einzelnen schriftlich festzulegen. Der Name des Brandschutzbeauftragten und jeder Wechsel sind der für den Brandschutz zuständigen Dienststelle auf Verlangen mitzuteilen.

Gruß, Tim.