Brandschutz im Mehrfamilienhaus

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Jogibär

Brandschutz im Mehrfamilienhaus

Beitragvon Jogibär » So 19.12.2010 14:57

Hallo zusammen,
in unserem 3-geschossigem 6-Familienhaus Bj.1966 in Nrw sollen nun Mülltonnen in den Keller. Es handelt sich um 9 Behälter a 240 Liter für je 3 Papier, 3 Duales System und 3 für Restmüll.
Der Kellerraum beinhaltet die Hauptgasleitung und die Absperreinheit. Zugänglich ist er von Aussen und vom Treppenhaus das Fluchtweg Nr.1 ist. Die Tür zum Treppenhaus ist eine "T30-1-Tür H8-1" Baujahr 1993 und hat laut Hersteller keinen Rauchschutz. Desweiteren besitzt diese Tür keinen Schließer und fällt nicht selbsständig zu.

In dem Haus Wohnen auch meine Eltern wo der Vater Schwerbehindert und die Mutter nach einem Schlaganfall Pflegebedürftig ist.

Meine Fragen lauten nun:
1.) Ist das in dieser Form zulässig?
2.) Muss der Eigentümer an der Tür irgendwelche Nachbesserung vornehmen?
3.) Könnte der Bestandsschutz bestehen?

im vorraus vielen Dank
Gruß Ralf

Linse

Re: Brandschutz im Mehrfamilienhaus

Beitragvon Linse » Do 30.12.2010 15:27

Jogibär hat geschrieben:[...]
Die Tür zum Treppenhaus ist eine "T30-1-Tür H8-1" Baujahr 1993 und hat laut Hersteller keinen Rauchschutz. Desweiteren besitzt diese Tür keinen Schließer und fällt nicht selbsständig zu.
[...]
2.) Muss der Eigentümer an der Tür irgendwelche Nachbesserung vornehmen?
[...]


Wenn mich meine Recherchen grade nicht auf eine falsche Seite geleitet haben, dann dürfte hierzu die Landesbauordnung NRW, §30 (Trennwände) von Interesse sein. Da steht nämlich eindeutig drin, dass für Trennwände (und eine solche dürfte hier mindestens erforderlich sein), nur u.a. selbstschließende Türen zulässig sind.
Ergo: Die Tür ist schonmal nicht den Vorschriften entsprechend.

Der zweite Punkt: Wenn der Eigentümer nicht zufällig ein entsprechend befähigter Instandsetzer für solche Türen ist (sofern es solche überhaupt gibt), dann muss der Eigentümer keine Nachbesserungen vornehmen. Weil er es gar nicht darf. Manipulationen durch nicht entsprechend fachkundiges Personal an einem Brandschutzabschluss führen meines Wissens nämlich zu einem Erlöschen des Prüfbescheides für das entsprechende Exemplar. Will man sich an die Gesetze halten, wird an dieser Stelle wohl der Neueinbau einer den Vorschriften entsprechenden Tür fällig. Und zwar völlig unabhängig davon, was da sonst noch alles angedacht ist.

blank

Re: Brandschutz im Mehrfamilienhaus

Beitragvon blank » Do 30.12.2010 22:15

Die T30-1, H8-1 von Hörmann ist ein T30-1 Feuerschutzabschluss, der als Dünnfalz-Stahltür vom Hersteller gemäß der abZ mit Federbändern ausgestattet ist, welche die Funktion "selbstschließend" gewährleisten. Sind diese nicht mehr selbstschließend und kann die Funktion nicht unter Beachtung der abZ, der Herstellerangaben und ggf. der DIN 18 093 wiederhergestellt werden, verstößt die Tür gegen die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung und ist zu ersetzen. Wenn unter Berücksichtigung derselben die Montage bzw. eines z.B. Obentürschließers zulässig ist (welcher beispielsweise auch bei Verwendung von Stahl-Feuerschutztüren mit Federbändern in Leichtbauwänden i.d.R. zwingend erforderlich ist) ist dies auch in Erwägung zu ziehen.