Betriebliche Brandschutzunterweisung Vorschriften

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M.Schiller

Betriebliche Brandschutzunterweisung Vorschriften

Beitragvon M.Schiller » Mo 02.08.2010 13:05

Hallo

Gibt es Vorgaben oder Vorschriften zum Thema Brandschutzunterweisung im Betrieb?

Ich bin in einem Unternehmen als Haustechniker und Brandschutzbeauftragter tätig. Das Unternehmen umfasst den Bereich Altenhilfe, Altenpflege, Ambulanter dienst, Wohnen mit Service.
Wir haben ca. 560 Mitarbeiter aus verschiedene Bereichen ( Pflegekräfte, Hauswirtschaft, Küche, Technik, Reinigungskräfte).
Nun meine Frage : Gibt es Vorgaben oder Vorschriften Wie oft, Wie viele, Wie häufig die Mitarbeiter eine Schulung oder Unterweisung ( Verhalten im Brandfall, Umgang mit den Löscheinrichtungen) erhalten sollen.
Wenn es diese gibt würde ich mich sehr über einen "Link" freuen so das ich etwas Schriftliches meinem Dienstherren vorlegen kann

Danke schon mal M.Schiller

Dirk W.

Re: Betriebliche Brandschutzunterweisung Vorschriften

Beitragvon Dirk W. » Di 03.08.2010 8:02

Hallo M. Schiller,

es gibt mehrere Vorschriften die Unterweisungen des Personals verlangen.

BGV A1 § 4 Unterweisung der Versicherten
(1) Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen.Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz sowie bei einer Arbeitnehmerüberlassung entsprechend § 12 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden.

ArbSchG § 10 Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen
(1) Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. Er hat auch dafür zu sorgen, dass im Notfall die erforderlichen Verbindungen zu außerbetrieblichen Stellen, insbesondere in den Bereichen der Ersten Hilfe, der medizinischen Notversorgung, der Bergung und der Brandbekämpfung eingerichtet sind.
(2) Der Arbeitgeber hat diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen. Vor der Benennung hat der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat zu hören. Weitergehende Beteiligungsrechte bleiben unberührt. Der Arbeitgeber kann die in Satz 1 genannten Aufgaben auch selbst wahrnehmen, wenn er über die nach Satz 2 erforderliche Ausbildung und Ausrüstung verfügt.
§ 12 Unterweisung
(1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden.

Als Unternehmer sollte der Arbeitgeber diese Gesetze kennen! :sad:

Sie finden auch in Schriften vom VDS Hinweise wie oft das Personal zu unterweisen ist.

Eigentlich müsste dies für den AG schon reichen.

MFG

Dirk W.

Dirk W.

Re: Betriebliche Brandschutzunterweisung Vorschriften

Beitragvon Dirk W. » Di 03.08.2010 8:13

Nochmals Hallo M. Schiller,

sie schreiben:
Ich bin in einem Unternehmen als Haustechniker und Brandschutzbeauftragter tätig.

Sind Sie vom Unternehmer als BSB benannt worden?
Wenn ja, haben Sie auch eine dahingehende Schulung erhalten?
Wenn ja, dann sollten Sie diese Vorschriften eigentlich kennen!
Wenn nicht, würde ich Ihnen dringend empfehlen entweder den Kurs für Brandschutzbeauftragte zu besuchen!, oder Ihren AG bitten sich für dieses Amt einen Anderen zu suchen.

Schönen Tag noch

Dirk W.