Ablöschen von brennenden Personen

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trantor

Ablöschen von brennenden Personen

Beitragvon trantor » Do 10.06.2010 11:50

Hallo zusammen,

ich bin gerade dabei eine Brandschutzunterweisung und eine Brandschutzordnung vorzubereiten. Nun haben wir in unserem Betrieb keinerlei Wasserlöscher sondern nur CO2, Pulver und Schaumlöscher. Eine Löschdecke (90x90) ist nur in der Kantine vorhanden. In meiner Schulung zum BSB wurde uns gesagt, dass sich CO2 und Pulverlöscher nicht zum Ablöschen von brennenden Personen eignen würden, da bei Pulverlöschern ein großes Risiko der Verschmutzung der Brandwunden und eine akute Gefährdung der Atemwege (durch Eindringen von Pulver in die Atemwege) ergeben würden. CO2 Löscher seien ebenfalls nicht geeignet, da es zu schweren Erfrierungen kommen könnte und Erstickungsgefahr bestehen würde.

Löschedecken, denke ich mal, sind auch ungeeignet, da sich eine brennende Person ja wahrscheinlich nicht still verhält.

Wie sieht es mit den Schaumlöschern aus ? Sind die für sowa geeignet ?

Gruß

Trantor

Gerrit Lamadé

Re: Ablöschen von brennenden Personen

Beitragvon Gerrit Lamadé » Do 10.06.2010 13:00

Schaumlöscher:

Wenn du dir Sicherheitsdatenblätter von Schaummitteln durchliest steht da überall der Hinweis nicht zum Löschen von brennenden Personen geeignet, da im Schaum keine Atmungsmöglichkeit besteht. Da aber zum Ablöschen einer Brennenden Person die Flammen vollständig mit dem Schaum überdeckt werden müssen ist es sehr schwierig den Schaum vom Bereich der Atemwege fernzuhalten, darüberhinaus darf die Schaumdecke nicht zerstört werden, dazu müsste die Person sich relativ still verhalten und gerade dies wird sie nicht tun.

Pulverlöscher:

1. Das Pulver besteht aus Bestandteilen, die Alveolengängig sind, es besteht keine Gefährdung der Atemwege mit Ausnahme von Hustenreiz, natürlich sollte man den Feuerlöscher nicht direkt ins Gesicht abfeuern.

2. Das Pulver besteht fast ausschließlich aus wasserlöslichen Bestandteilen und daher ist die Verschmutzung innerhalb der Brandwunde relativ gering und deshalb im Gegensatz zur Lebensgefahr in der sich die brennende Person befindet in den Hintergrund zu stellen. Die Bestandteile des Pulvers unterliegen nicht der Gefahrstoffverordnung, die des Schaumes hingegen schon, hier kommt es zu einer deutlich höheren Verschmutzung eventueller Brandwunden und vor allem ist eine deutliche Verschlechterung der Wundheilung zu erwarten.

CO2 kann wie du schon erwähntes zum Ersticken und zu Erfrierungen führen, außerdem ist CO2 auschließlich zum Löschen von Flüssigkeitsbränden zugelassen nicht wie im Fall brennender Personen zum Ablöschen von brennenden Kleidungsstücken.

Ideal wären Feuerlöscher mit sogenannten Personenbrandlöschmitteln.

Insgesamt ist das wichtigste aber zunächst die Person zu Fall zu bringen ansonsten wird es immer schwierig sein geeignete Löschmaßnahmen zu ergreifen. So kann ich auch dann die Löschdecke Bestimmungsgemäß einsetzen. Dies muss auch ohne Rücksicht auf eventuelle Verletzungen der brennenden Person geschehen. Knochenbrüche etc müssen hierbei in Kauf genommen werden.

Meine Rangfolge wäre aus diesem Grunde:

1. Personenbrandlöschmittel
2. Pulverlöscher
3. Löschdecke
4. Schaumlöscher
5. CO2-Löscher

Wolf R.

Re: Ablöschen von brennenden Personen

Beitragvon Wolf R. » Do 10.06.2010 14:47

Einfach mal die hervorragende Suchfunktion nutzen.
Das Thema wurde hier vor kurzem ausführlich diskutiert:
viewtopic.php?f=27&t=1562&hilit=person+l%C3%B6schen
Vor allem die Infos (link dazu im 1. Post) von der BG sind hier sehr nützlich.
Gruß Wolfgang Rüttinger

trantor

Re: Ablöschen von brennenden Personen

Beitragvon trantor » Do 17.06.2010 16:14

Hallo zusammen,

ich werde mir als Grundlage die DFV Fachempfehlung Nr. 2 vom 15.April 2010 nehmen. Die ist glaube ich das Aktuellste was vorhanden ist. An der Erstellung waren unter anderem DFV, vfdb, Bundesfeuerwehrarzt etc beteiligt.

Gruß

Trantor