Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Anlagen

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trantor

Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Anlagen

Beitragvon trantor » Fr 04.06.2010 8:35

Hallo zusammen,

ich habe bei der Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Anlagen ein kleines Problem damit, welche Geräte nun eigentlich geprüft werden müssen und welche nicht. Da komme ich mit den Aussagen unseres mit der Prüfung beauftragten Lieferanten und Info´s aus der BGI/GUV-I 8524 vom Mai 2007 aktualisierte Fassung September 2009 nicht ganz klar.

Laut unseres Lieferanten müssen die Geräte in unserer Kantine alle 12 Monate geprüft werden zudem müssten die PC´s und Monitore des restlichen Betriebes nicht geprüft werden. Wohl aber die Kühlschranke im gewerblichen Bereich.

Laut dem obigen Praxistipps der BG sieht das aber so aus :

Kantine
Das müsste nach meinem Verständnis doch eine Küche für Gemeinschaftsverpflegenung sein und desshalb eine Prüfung alle 6 Monate fällig sein. Oder liege ich hier falsch ?

Kühlschränke
Laut der BG Info wären dies ortsfeste elektrische Betriebsmittel. Hier geht es um normale Kühlschränke (keine Einbaugeräte)

PC´s und Monitore
hier werden in der Info für Bürobetriebe Prüffristen für Test- und Datenverarbeitungsgeräte mit 24 Monaten angegeben.

Unser Betrieb besitz sowohl eine "normale" Verwaltung als auch einen gewerblichen Bereich für den Warenumschlag.

Könnte mir hier jemand weiterhelfen ?

Gruß

Trantor

blank

Re: Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Anlagen

Beitragvon blank » Do 10.06.2010 12:23

Hallo und Gruß von Kirkel nach Kirkel ;-),

für Prüfungen an elektrischen Anlagen wird seitens der BG'en (noch) die BGV A 3 zugrunde gelegt. (Zitat) Tabelle 1B enthält Richtwerte für Prüffristen. Als Maß, ob die Prüffristen ausreichend bemessen werden, gilt die bei den Prüfungen in bestimmten Betriebsbereichen festgestellte Quote von Betriebsmitteln, die Abweichungen von den Grenzwerten aufweisen (Fehlerquote). Beträgt die Fehlerquote höchstens 2 %, kann die Prüffrist als ausreichend angesehen werden.

Darüber hinaus gilt die eigentliche Prüfnorm DIN VDE 0701 / 0702, in welcher die alten Prüfnormen für Wiederholungsprüfungen und Prüfung nach Instandsetzung zusammengefasst wurden.

Prüfpflicht nach BGV A3 §5

(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen
Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen
Zustand geprüft werden
:

1. vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder
Instandsetzung
, vor der Wiederinbetriebnahme durch eine
Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer
Elektrofachkraft und

2. in bestimmten Zeitabständen

Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel,
mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt
werden.


Letztendlich legt der Unternehmer als juristische, und somit haftbare Person die Prüffristen anhand der Vorgaben, Richt- und Maximalabstände der BGV A3 fest.

blank

Re: Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Anlagen

Beitragvon blank » Do 10.06.2010 12:42

trantor hat geschrieben:Laut unseres Lieferanten müssen die Geräte in unserer Kantine alle 12 Monate geprüft werden zudem müssten die PC´s und Monitore des restlichen Betriebes nicht geprüft werden. Wohl aber die Kühlschranke im gewerblichen Bereich.

Laut dem obigen Praxistipps der BG sieht das aber so aus :

Kantine
Das müsste nach meinem Verständnis doch eine Küche für Gemeinschaftsverpflegenung sein und desshalb eine Prüfung alle 6 Monate fällig sein. Oder liege ich hier falsch ?


Kennt der Lieferant die örtlichen Begebenheiten / den Verwendungszweck?
Abgesehen davon haftet hier nicht der Lieferant sondern der Unternehmer (z.B. der Geschäftsführer, der dies im Rahmen der Übertragung von Unternehmerpflichten auf die unteren Hierachieebenen abwälzen wird, z.B. Technicher Leiter, Meister der Betriebselektriker o.ä.)

Ich würde mich nie alleine nach einer Herstelleraussage richten sondern nach Empfehlungen und Richtlinien z.B. der BG und dem Stand der Technik, die letztendlich auch den Staatsanwalt interessieren. Allerdings sollte man auch beim Hersteller mal nachfragen aufgrund welcher Umstände er die genannte Prüffrist angibt.

trantor hat geschrieben:Kühlschränke
Laut der BG Info wären dies ortsfeste elektrische Betriebsmittel. Hier geht es um normale Kühlschränke (keine Einbaugeräte)


M. E. sind alle elektrischen Betriebsmittel, deren Installationsort jeder Laie ohne fremde Hilfsmittel verändern kann, ortsveränderlich. Größe und Gewicht spielen hier an sich keine Rolle.

In meiner Ausbildungszeit hieß es schlichtweg: "alles mit 'ner Leitung und 'nem Stecker ist ein ortsveränderliches Betriebsmittel".

Gruß, Tim

Wolf R.

Re: Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Anlagen

Beitragvon Wolf R. » Fr 11.06.2010 7:50

blank hat geschrieben:..."alles mit 'ner Leitung und 'nem Stecker ist ein ortsveränderliches Betriebsmittel".....

Sagen die Leute, die gerne viele Prüfungen verkaufen wollen :zwink:
Gruß Wolfgang Rüttinger

blank

Re: Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Anlagen

Beitragvon blank » Fr 11.06.2010 11:42

Zunächst: Ich verkaufe keine Prüfungen.

Des weiteren wird kein Prüfer einem Unternehmer einen Prüfzeitraum vorgeben, es ist Sache des Unternehmers, er kann lediglich beraten.

Dann: Einfach mal nachschauen in der VDE 0100-200, denn da ist es definiert...

"2.7.4 ortsveränderliche Betriebsmittel
Betriebsmittel, die während des Betriebes bewegt werden oder die leicht von einem Platz zu einem anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind."

Das selbe gilt übrigens für Küchengeräte wie Kühlschrank, Geschirrspüler, E-Herd und sonstige Einbaugeräte, da sie etwa für Reinigungszwecke hervorgeholt werden können (auch wenn sie in der Küchenzeile integriert sind). Daher dürfen Elektroherde eigentlich (wird trotzdem oft gemacht, weils billiger ist, und man meistens keine Herdanschlußleitung dabei hat) nicht mit NYM-Leitungen angeschlossen werden.

Letztendlich ist und bleibt es Sache des Unternehmers, der im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die Prüffristen festsetzt, und der für diese wie auch für den Zustand aller elektrischen Betriebsmittel verantwortlich ist.

Gruß, Tim

Wolf R.

Re: Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Anlagen

Beitragvon Wolf R. » Sa 12.06.2010 10:43

blank hat geschrieben:...Betriebsmittel ... die leicht von einem Platz zu einem anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind...
..Kühlschrank, Geschirrspüler, E-Herd...

Hallo Tim, du solltest meinen :zwink: in meinem Post beachten.
Aber im Ernst: Das sind für mich keine Geräte, die "leicht von einem Platz zu einem anderen gebracht werden können"
Frag mal die Aufsichtsbehörden (Berufsgenossenschaften, Gewerbeaufsicht) und du bekommst hier auch völlig unterschiedliche Meinungen zu hören.
Gruß Wolfgang Rüttinger

blank

Re: Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Anlagen

Beitragvon blank » Sa 12.06.2010 11:47

Ich persönlich würde auch meinen E-Herd nicht ohne weiteres als ortsveränderliches elektrisches Betriebsmittel ansehen (nach meiner persönlichen Gefährdungsbeurteilung, denn wie oft schieb ich den Herd rein und raus), den separaten Kühlschrank seh ich da schon anders, allerdings ist es wie immer, der Jurist hat nach einem Ereignis jaaaaahrelang Zeit, um sich alles Mögliche vom Stand der Technik über Vorschriften und Regelwerke hin zu gutachterlichen Stellungnahmen einzuholen und von vorne nach hinten umzukrempeln. Und aus irgendeinem Grund wurde an manchen Geräten eine flexible Leitung (z.B. H07RN-F, H05VV-F etc.), von manchen auch bewegliche Leitung genannt, installiert, und keine Leitung mit starrem Leiter. Wie gesagt, letztendlich entscheidet der Unternehmer als verantwortliche Person.

P.S.: :zwink:

Gruß, Tim

trantor

Re: Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Anlagen

Beitragvon trantor » Do 17.06.2010 16:05

Hallo zusammen,

erstmal Danke für die Antworten. Nach interner Beratung gehen wir mal lieber auf Nummer sicher und werden die Kühlschränke und PC´s etc ebenfalls prüfen lassen und die Kantine alle 6 Monate.

Gruß

Rudolph