Ich habe hier eine Frage:
Eine Grillstelle, offen, mit einem Dreibein und Kette als Schwenkgrill, wird betrieben mit Holz.
Problematik: Die Feuerstelle befindet sich knapp 1 Meter von einer Hauswand entfernt.
Das Grundstück, wo der Grill steht ist ein Gemeinschaftsgrundstück einer WEG mit 2 Häusern. (Bundesland Hessen)
Nach meinem Wissenstand kann man dies nicht genehmigen, da diese Feuerstelle offen ist und die Gefahr von Funkenflug gegeben ist.
(Mal davon abgesehen die Fassade des Hauses Ruß abbekommen kann.)
Wie steht Ihr dazu, oder wo finde ich etwas rechtliches?
Grüße
Ralf
Grillstelle in direkter Nähe zum Haus
-
- Beiträge: 37
- Registriert: Sa 25.07.2009 14:15
- Wohnort: Nidderau
Re: Grillstelle in direkter Nähe zum Haus
Hallo Ralf,
bei uns in der Gemeinde gibt es eine Nachbarschaftsfiebel, in der neben Bepflanzungsvorschriften auch das Grillen geregelt wurde. Allerdings steht hier nichts zu Abständen von Gebäuden. Vielleicht habt Ihr auch so was oder wende Dich an die Gemeinde oder Stadt, ob die vielleicht etwas in den Bausatzungen stehen habe.
Vielleicht hilft Dir dieser Tipp weiter.
Grüße Uwe
bei uns in der Gemeinde gibt es eine Nachbarschaftsfiebel, in der neben Bepflanzungsvorschriften auch das Grillen geregelt wurde. Allerdings steht hier nichts zu Abständen von Gebäuden. Vielleicht habt Ihr auch so was oder wende Dich an die Gemeinde oder Stadt, ob die vielleicht etwas in den Bausatzungen stehen habe.
Vielleicht hilft Dir dieser Tipp weiter.
Grüße Uwe
Uwe Wiemann
2. Vorsitzender des VBBD e.V.
---------------------------------------------------
http://www.vbbd.de
2. Vorsitzender des VBBD e.V.
---------------------------------------------------
http://www.vbbd.de
Re: Grillstelle in direkter Nähe zum Haus
Hallo;
jedes Bundesland verfügt über ein Nachbarschaftsgesetz. Bitte da mal rein schauen.
Gruß
Volker Wieske
jedes Bundesland verfügt über ein Nachbarschaftsgesetz. Bitte da mal rein schauen.
Gruß
Volker Wieske