Guten Tag,
gibt es in Deutschland die Pflicht, Arbeitsstätten (ggf. auch selektiv) mit Feuerlöschern auszustatten?
Wenn ja, wo ist das geregelt?
Vielen Dank für die Antworten.
Feuerlöscherpflicht an Arbeitsstätten?
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- Vorstand vbbd e.V.
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Re: Feuerlöscherpflicht an Arbeitsstätten?
Hallo,
die Pflicht zur Ausstattung von Arbeitsstättten ergeht aus der Arbeitsstättenverordnung:
ArbStättV: § 3 Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten
(1) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten den Vorschriften dieser Verordnung einschließlich ihres Anhanges entsprechend so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen.
und dazu ausführend:
Anhang Anforderungen an Arbeitsstätten nach § 3 Abs. 1
2.2 Schutz vor Entstehungsbränden
(1) Arbeitsstätten müssen je nach
a) Abmessung und Nutzung,
b) der Brandgefährdung vorhandener Einrichtungen und Materialien,
c) der größtmöglichen Anzahl anwesender Personen
mit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Feuerlöscheinrichtungen [...] ausgestattet sein.
Originaltext unter http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbst_ttv_2004/gesamt.pdf
Die nährere Bestimmung für den Begriff "ausreichende Anzahl" ergibt sich aus
Viele Grüße!
die Pflicht zur Ausstattung von Arbeitsstättten ergeht aus der Arbeitsstättenverordnung:
ArbStättV: § 3 Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten
(1) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten den Vorschriften dieser Verordnung einschließlich ihres Anhanges entsprechend so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen.
und dazu ausführend:
Anhang Anforderungen an Arbeitsstätten nach § 3 Abs. 1
2.2 Schutz vor Entstehungsbränden
(1) Arbeitsstätten müssen je nach
a) Abmessung und Nutzung,
b) der Brandgefährdung vorhandener Einrichtungen und Materialien,
c) der größtmöglichen Anzahl anwesender Personen
mit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Feuerlöscheinrichtungen [...] ausgestattet sein.
Originaltext unter http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbst_ttv_2004/gesamt.pdf
Die nährere Bestimmung für den Begriff "ausreichende Anzahl" ergibt sich aus
- der Arbeitsstätten-Richtlinie ASR 13/1,2 "Feuerlöscheinrichtungen" (z.B. hier: http://www.bge.de/asp/dms.asp?url=/gv/asr/ASR131-2.HTM)
der BGR 133/GUV R-133 "Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern" (z.B. hier: http://www.arbeitssicherheit.de/arbeitssicherheit/html/modules/bgr100149/100-149/bgr133.pdf)
der VdS 2001 "Regeln für die Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern" (z.B. hier: http://www.vds.de/Konzepte-zur-Schadenverhu.1112.0.html#0101010000)
Viele Grüße!
Lars Oliver Laschinsky
Techn.Fachlehrer im Brand- und ExSchutz,
Lehrbeauftragter Security & Safety Engineering der HFU Hochschule Furtwangen
Honorardozent MEng Vorb. Brandschutz des EIPOS-Institut der TU Dresden
1. Vorsitzender des VBBD e.V.
Techn.Fachlehrer im Brand- und ExSchutz,
Lehrbeauftragter Security & Safety Engineering der HFU Hochschule Furtwangen
Honorardozent MEng Vorb. Brandschutz des EIPOS-Institut der TU Dresden
1. Vorsitzender des VBBD e.V.
Re: Feuerlöscherpflicht an Arbeitsstätten?
Vielen Dank für die schnelle und umfangreiche Antwort.