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BSB / BBS

Verfasst: Mi 10.02.2010 16:01
von Ralf W.
Kann mir einer den Unterschied zwischen Brandschutzbeauftragten und Beauftragter für Brandsicherheit
sagen? Laut Innen Ministerium gibt es einen, aber keiner sagt wo der Unterschied ist.

Re: BSB / BBS

Verfasst: Mi 10.02.2010 17:23
von Laschinsky
Hallo Ralf,

der Begriff "Brandschutzbeauftragter" ist - anders als andere, gesetzlich vorgeschriebene Beauftragtenfunktionen (Abfall, Störfall, Gefahrgut...) - nicht geregelt. Es gibt Anforderungen nach denen ein Arbeitgeber eine Person beauftragen muß/soll, um bestimmte Bereiche des Brandschutzes wahrzunehmen (z.B. §10 ArbSchG, Sonderbauverordnungen...). Aus dieser Bedeutung hat sich der Begriff "Brandschutzbeauftragter" allgemein etabliert. Allerdings kann er auch anders genannt werden: Beauftragter für Brandschutz, Beauftragter für Brandsicherheit, Koordinator Brandschutz, Stabsstelle Brandschutz... Auch werden in der Praxis andere Funktionen im betrieblichen Brandschutz wie z.B. Brandschutzhelfer, Löschhelfer, Räumungshelfer, Etagenbeauftragte oder Selbsthilfekräfte in Anlehnung an den Begriff "Sicherheitsbeauftragter" nach §22 SGB VII teilweise als "Brandschutzbeauftragter" bezeichnet.

Wichtig ist daher, immer zu hinterfragen, welche Aufgaben, Tätigkeiten und Verantwortungen an diesen "Brandschutzbeauftragten" vergeben werden. Um Mißverständnissen vorzubeugen sollten nur Personen, die Aufgaben nach vfdb 12/09-01 oder BGI 847 wahrnehmen und nach den Qualifikationsanforderungen dieser Vorschriften ausgebildet wurden, als "Brandschutzbeauftragter" bezeichnet werden. Für alle anderen Tätigkeiten gibt es viele schöne andere Begriffe...

Da es z.Zt. noch keine abschließende gesetzliche Begriffsbestimmung gibt, ist und bleibt dieser Begriff immer erklärungsbedürftig. Ich hoffe trotzdem, Dir geholfen zu haben?!