Welche Maßnahmen zum Brandschutz und zur Notfallplanung sind bei der Heimarbeit zu beachten?
Muss der Arbeitgeber dem Beschäftigten beispielsweise einen geeigneten Feuerlöscher, einen Brandmelder und einen Erstehilfeausrüstung für seine Privatwohnung zur Verfügung stellen?
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Für die Rechte aus dem klassischen Arbeitsschutz wurde ich bei der BG ETE fündig:
Die Brücke 6/2002
Schöne Grüße
Lucy
Brandschutz bei Heimarbeit/Telearbeit
Re: Brandschutz bei Heimarbeit/Telearbeit
Hallo Lucy,
es gibt das sogenannte Heimarbeitsgesetz, in dem folgende Regelungen stehen:
§ 12 Grundsätze des Gefahrenschutzes
(1) Die Arbeitsstätten der in Heimarbeit Beschäftigten einschließlich der Maschinen,
Werkzeuge und Geräte müssen so beschaffen, eingerichtet und unterhalten und Heimarbeit
muß so ausgeführt werden, daß keine Gefahren für Leben, Gesundheit und Sittlichkeit der
Beschäftigten und ihrer Mitarbeiter ... entstehen.
Der Arbeitgeber muss gemäß Arbeitsschutzgesetz mittels einer Gefährdungsbeurteilung den Heimarbeitsplatz begutachten und anschließend erforderliche Maßnahmen treffen, sobald Mängel festgestellt werden. Dazu können die von Dir angegebenen Dinge erforderlich sein oder auch nicht.
Grüße
Uwe Wiemann
es gibt das sogenannte Heimarbeitsgesetz, in dem folgende Regelungen stehen:
§ 12 Grundsätze des Gefahrenschutzes
(1) Die Arbeitsstätten der in Heimarbeit Beschäftigten einschließlich der Maschinen,
Werkzeuge und Geräte müssen so beschaffen, eingerichtet und unterhalten und Heimarbeit
muß so ausgeführt werden, daß keine Gefahren für Leben, Gesundheit und Sittlichkeit der
Beschäftigten und ihrer Mitarbeiter ... entstehen.
Der Arbeitgeber muss gemäß Arbeitsschutzgesetz mittels einer Gefährdungsbeurteilung den Heimarbeitsplatz begutachten und anschließend erforderliche Maßnahmen treffen, sobald Mängel festgestellt werden. Dazu können die von Dir angegebenen Dinge erforderlich sein oder auch nicht.
Grüße
Uwe Wiemann
Uwe Wiemann
2. Vorsitzender des VBBD e.V.
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http://www.vbbd.de
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