Hallo zusammen,
vielleicht kann mir jemand diese Frage beantworten:
Laut Gesetz sollte die Feuerwehr ja nach 15 Minuten an einem Brandort eintreffen.
Möglicherweise gibt es aber Gebiete in Deutschland, in denen dieses auf dem Papier zwar gewährleistet wird, in der Realität möglicherweise aber mehr Zeit vergehen würde.
Gibt es darüber Aussagen, Erhebungen oder ähnliches.
Danke für eure Antworten
Feuerwehr am Brandort
Re: Feuerwehr am Brandort
TommyB hat geschrieben:...Laut Gesetz sollte die Feuerwehr ja nach 15 Minuten an einem Brandort eintreffen....
Hallo TommyB,
in welchem Gesetz soll dann das stehen?
In Berlin ist es so, dass die FW etwa spätestens 5 bis 6 Minuten nach der Alarmierung am Einsatzort ist.
Das Löschen beginnt dann natürlich noch nict, denn es muss erst alles nötige eingerichtet werden.
Die Zeit von 5 bis 6 Minuten funktioniert natürlich nur, wenn die nächstgelegene FW nicht gerade einen Einsatz hat.
Wenn besondere Situationen vorliegen wie Sturm und/oder Katastrophenalarm dauert es auch mal eine halbe Stunde, bis die FW vor Ort ist.
Gruß Wolfgang
Hallo Wolfgang,
das ist dann wohl von Bundesland zu Bundesland verschieden.
In den Gesetzen der Länder zum Rettungsdienst und Brandschutz sowie kommunalen Brandschutzbedarfsplänen werden Höchstwerte für die Hilfsfrist bzw. zusätzlich Schutzziele (Hilfsfrist + Personalstärke) beim Brandschutz festgelegt.
Die Zeitspanne selbst reicht von 8 Minuten in dicht besiedelten Gebieten Nordrhein-Westfalens bis hin zu maximal 17 Minuten in ländlichen Gebieten Thüringens (bei einer Versorgung von 95% der Bevölkerung im Rettungsdienstbereich bis 15 Minuten)
Gruß Tommy
das ist dann wohl von Bundesland zu Bundesland verschieden.
In den Gesetzen der Länder zum Rettungsdienst und Brandschutz sowie kommunalen Brandschutzbedarfsplänen werden Höchstwerte für die Hilfsfrist bzw. zusätzlich Schutzziele (Hilfsfrist + Personalstärke) beim Brandschutz festgelegt.
Die Zeitspanne selbst reicht von 8 Minuten in dicht besiedelten Gebieten Nordrhein-Westfalens bis hin zu maximal 17 Minuten in ländlichen Gebieten Thüringens (bei einer Versorgung von 95% der Bevölkerung im Rettungsdienstbereich bis 15 Minuten)
Gruß Tommy
Hallo ThommyB
es ist zwar unüblich, in einem Forum auf ein anderes Forum zu verweisen, aber ich mass einfach mal, da deine Frage im http://www.feuerwehr-forum.de besser aufgehoben ist und du dort mit Sicherheit Antworten (von Feuerwehr-Fachexperten) erhalten wirst. Viel Glück.
Gruß TS
es ist zwar unüblich, in einem Forum auf ein anderes Forum zu verweisen, aber ich mass einfach mal, da deine Frage im http://www.feuerwehr-forum.de besser aufgehoben ist und du dort mit Sicherheit Antworten (von Feuerwehr-Fachexperten) erhalten wirst. Viel Glück.
Gruß TS
Hallo zusammen
um das Thema mal zu entwirren, eine gesetzliche Hilfsfrist gibt es nur für den Rettungsdienst. Für Brand- und Technische Hilfeeinsätze bei der Feuerwehr gibt es nur Empfehlungen für Hilfsfristen. In der Regel wird die Empfehlung der AGBF (Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in Deutschland) in die kommunalen Vorgaben übernommen (für den Brandschutz sind die Gemeinden zuständig und können Ihre Hilfsfristen damit selbst festlegen). Unter folgendem Link könnt Ihr eine Grafik über die einzelnen Hilfsfristzeiten sehen: http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Hilfsfrist3.png
Somit liegt es in der Natur der Sache, das die Hilfsfristen in ländlichen Gebieten mit großen Anfahrtstrecken länger ausfallen als in Ballungsräumen mit kurzen Anfahrtstrecken. Gerade in großen Städten mit Berufsfeuerwehr ist die Ausrückezeit wesentlich kürzer (Personal ist auf der Wache) als bei einer Freiwilligen Feuerwehr in einem Dorf (wo das Personal erstmal zur Wache fahren muss und das evtl. von der Arbeitsstelle im Nachbarort)
Viele Grüße
Oliver
um das Thema mal zu entwirren, eine gesetzliche Hilfsfrist gibt es nur für den Rettungsdienst. Für Brand- und Technische Hilfeeinsätze bei der Feuerwehr gibt es nur Empfehlungen für Hilfsfristen. In der Regel wird die Empfehlung der AGBF (Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in Deutschland) in die kommunalen Vorgaben übernommen (für den Brandschutz sind die Gemeinden zuständig und können Ihre Hilfsfristen damit selbst festlegen). Unter folgendem Link könnt Ihr eine Grafik über die einzelnen Hilfsfristzeiten sehen: http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Hilfsfrist3.png
Somit liegt es in der Natur der Sache, das die Hilfsfristen in ländlichen Gebieten mit großen Anfahrtstrecken länger ausfallen als in Ballungsräumen mit kurzen Anfahrtstrecken. Gerade in großen Städten mit Berufsfeuerwehr ist die Ausrückezeit wesentlich kürzer (Personal ist auf der Wache) als bei einer Freiwilligen Feuerwehr in einem Dorf (wo das Personal erstmal zur Wache fahren muss und das evtl. von der Arbeitsstelle im Nachbarort)
Viele Grüße
Oliver
Für Baden-Württemberg gibt es sehr konkrete Vorgaben, die auch entsprechend begründet werden.
Vielleicht hilft das weiter:
http://www.lfs-bw.de/servlet/PB/show/12 ... ar2008.pdf
Vielleicht hilft das weiter:
http://www.lfs-bw.de/servlet/PB/show/12 ... ar2008.pdf