Hallo Kolleginnen und Kollegen
Unser Betrieb hat vor kurzem ein Bürogebäude aus den 60ern gemietet. Der Brandschutz ist dementsprechend und müsste nachgebessert werden. Wer muss die Maßnahmen einleitet, wer ist für Verantwortlich und wer muss sie bezahlen? (Mieter oder Vermieter)
Kennt jemand hierfür die Rechtsgrundlage?
Vielen Dank
Verantwortlichkeit bei gemieteten Bürogebäuden
Brandschutz bei Vermietungen
Ich bin diesbezüglich mehrfach bei solchen Entscheidungen einbezogen worden. In diesen Fällen war es so, dass der Vermieter für die gebäudebezogenen Brandschutzeinrichtungen verantwortlich war und auch heute noch ist.
Bei den Gebäuden, die nur in Teilen neu vermietet wurden, wurde auch der gebäudespezifische Brandschutz durch den Vermieter auf den neuesten Stand gebracht.
Es fanden allerdings keine Nutzungsänderungen statt, also Büro blieb Büro und wurde z.B. nicht zu einem Labor oder Ähnlichem.
Grüße
Uwe Wiemann
Bei den Gebäuden, die nur in Teilen neu vermietet wurden, wurde auch der gebäudespezifische Brandschutz durch den Vermieter auf den neuesten Stand gebracht.
Es fanden allerdings keine Nutzungsänderungen statt, also Büro blieb Büro und wurde z.B. nicht zu einem Labor oder Ähnlichem.
Grüße
Uwe Wiemann
Die Pacht ist die im Pachtvertrag vereinbarte Überlassung einer Sache (oder von Rechten) und der Erträge daraus, gegen Zahlung einer Pacht, des Pachtzinses. Ein Pachtvertrag ist einem Mietvertrag sehr ähnlich. Der Pachtvertrag sichert dem Pächter im Gegensatz zur Miete nicht nur den Gebrauch der Pachtsache zu, sondern auch den Ertrag aus dieser, sofern die Nutzung der Pachtsache ordnungsgemäß erfolgt (sog. Nutzungen). Der Pächter entrichtet hierfür dem Verpächter den Pachtzins.