Wer darf Brandschutz errichten??

Alles was allgemeiner Natur bzw. nicht zuzuordnen ist, steht hier!
bavaria1964

Beitragvon bavaria1964 » Di 29.01.2008 19:20

@ Peeder

Da haben Sie recht, wir meinen beide das gleiche.

Ich wiederhole noch mal meinen Eintrag

.... Anders sieht es laut Handwerksordnung aus!

Gemäß dieser darf der bauliche Brandschutz nur von "Wärme- Kälte- Schallschutz- Brandschutzisolierern" ausgeführt werden. Kann zwar mit der 10% Klausel von anderen Handwerksfirmen umgangen werden.

Auch Trockenbauer mit Meisterbrief dürfen baulichen Brandschutz ausüben. Mit Ausnahmen von Brandschutzisolierungen an Rohren, Behälter und Kanälen. ....

Bild


Was ich mit der Ausnahmen von „Brandschutzisolierungen an Rohren, Behälter und Kanälen“ meine ist, daß der Trockenbauer keine oben aufgeführten Isolierarbeiten im Bereich des Industriebau’s ausführen darf (z.B. Technische Isolierungen im Kraftwerkbau, Kernkraft und in der Chemischen Industrie). Diese Isolierungen inkl. Ummantelung werden vom Isolierer handwerklich gefertigt.

Peeder

Beitragvon Peeder » Mi 30.01.2008 8:55

Technische Isolierungen im Kraftwerkbau, Kernkraft und in der Chemischen Industrie). Diese Isolierungen inkl. Ummantelung werden vom Isolierer handwerklich gefertigt.


Dem stimme ich zu, es geht aber hier um die eingangsfrage, und wie in der Praxis damit umgegangen wird.
Ein Lüftungskanal verkleiden L 90, BSK vermörteln, Abgasleitungen, selbst eigenständige Entrauchungsleitungen, Abschottungen, Schachtwände, usw
( kann ) darf jeder Depp.

Kontrolle dieser Arbeiten ?
Meine Herren , sind wir doch ehrlich, Papier ist geduldig, ein missratenes Schott im Brandfall nicht.

Peeder

Tasso9x

Beitragvon Tasso9x » Mi 30.01.2008 17:27

Ein Lüftungskanal verkleiden L 90, BSK vermörteln, Abgasleitungen, selbst eigenständige Entrauchungsleitungen, Abschottungen, Schachtwände, usw
( kann ) darf jeder Depp.

Kontrolle dieser Arbeiten ?
Meine Herren , sind wir doch ehrlich, Papier ist geduldig, ein missratenes Schott im Brandfall nicht.

Peeder


Liebe Forumsmitglieder,

es passt zwar nicht ganz zum Thema. Aber ich sitze als Prüfsachverständiger teilweise als Sachkundiger gerade an einer Abnahme mit Brandschutzklappen (Lüftungs- und Klimaanlagen in einem kleineren Krankenhaus). Ergebnis: von 54 BSKs sind lediglich 9 BSKs ordnungsgemäß eingemauert.
Die hauptsächlichen Mängel sind:
a) unvollständige Vermörtelung bzw. Verpressung
b) es werden mit den BSKs unmittelbar Leitungen anderer Gewerke durchgeführt
c) Revisionsöffnungen fehlen oder sind verbaut
d) BSKs sind in Leichtbauwänden / Trockenbau falsch bzw. nicht nach der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung eingebaut.

Es fehlt jegliche Berufsehre auf der Baustelle. Eingebaut wird was und wie, so es am billigsten ist.

Die Mängelverfolgung erstreckt sich in der Regel über Wochen ja Monate hin, und es können unsererseits keine Bescheinigungen oder Bestätigungen ausgestellt werden. Damit "hängt" auch der Prüfsachverständige für den baulichen Brandschutz wieder, bzw. es kann keine Schlussabnahme erfolgen - letztendlich bekommt's der Bauherr zu spüren.

Nimmt man Rücksprache mit der Industrie bzw. den Herstellern von BSKs, dann haben die auch keine rechten Lösung zum einfacheren Einbau für BSKs parat. Wir müssen uns also mit dem Pfusch am Bau weiterhin rumärgern.

MFG.
R.Mermi

Peeder

Beitragvon Peeder » Mi 30.01.2008 18:22

Hallo @Tasso9x

Abgesehen davon, ob es passt oder nicht, der Satz gefällt mir.
Es fehlt jegliche Berufsehre auf der Baustelle. Eingebaut wird was und wie, so es am billigsten ist.


Hmm, dein Bericht kommt mir auf die eine oder andere Art sehr bekannt vor, und das , liebe Kollegen, das ist real.
Wir müssen uns also mit dem Pfusch am Bau weiterhin rumärgern.
Nein, etwas Planung im Vorfeld, allein schon im LV die Androhung, das die Gewerke baulicher Brandschutz von einen Sachverständigen abgenommen werden, etwas mehr Beaufsichtigung , mehr Koordinierung der Gewerke, und der Brandschutz ist geritzt.


von 54 BSKs sind lediglich 9 BSKs ordnungsgemäß eingemauert
na toll, mein letzter Mangel von nur 34 BSK war ein Mörtelbatzen auf der Flügelmutter :lach: :lach:

Ich darf nur dann, wenn alles zu spät ist :wein: z.B.
Keine Abnahme bei Kabekabschottungen , Schule, Sachverständiger mit nee Latte an Mängeln, also den Pfusch von anderen wegmachen.
Im Nacken LBA , Brandschutzsachverständiger, Bauherrschaft ( Stadtbauamt) Kreisbrandmeister.
Null Bock, unter solchen Umständen zu arbeiten.
mind. 2 x am Tag standen die Herren und Damen hinter mir, die meisst fotografierten Abschottungen, grimmige Gesichter und dämliche Fragen.

Leider habe ich, und somit der GU auch, eine Abnahme ohne Mängel bekommen.

Leider bin ich nur Trockenbauer !

Peeder

PS, die Schottungen wurden von einen zertifizierten Elektrobetrieb gemacht, Pampe rein, fertig.

lilamilka

Beitragvon lilamilka » Di 15.04.2008 14:31

Mal sehen ob mir noch jemand antwortet. Aber ich hab da mal eine Frage zu folgender Aussage:

Anders sieht es laut Handwerksordnung aus!

Gemäß dieser darf der bauliche Brandschutz nur von "Wärme- Kälte- Schallschutz- Brandschutzisolierern" ausgeführt werden. Kann zwar mit der 10% Klausel von anderen Handwerksfirmen umgangen werden.


Heißt das, dass solche Betriebe auch Systeme (z.B besagtes Weichschott) einbauen dürfen, ohne die Schulung des Anbieters besucht zu haben???

Peeder

Beitragvon Peeder » Di 15.04.2008 17:10

Das heisst ganz klar, wenn in der AbZ kein Hinweis ist , das die Ausführung nur durch geschultes Personal mit dem entsprechenden Zertifikat, so darf jeder.
z.B. Kabelabschottung CP 620

Grundsätzlich kann jeder an solcher Schulung Teilnehmen, und kann auf die Bauwelt losgelassen werden. Du musst nur da kaufen !!
Bei der Fa. W..... lief das so ab, kurze Einweisung auf die Produkte, übersicht im Katalog, etwas Grundlagen, Bestellzettel , kaufen, einbauen.
Ich habe dankend auf die Zertifizierung verzichtet, bei einer Senioren Matratzenverkaufsfahrt lernt man mehr.

Peeder

Viel Spass bei der Diplomarbeit

g-150

Re: Wer darf Brandschutz errichten??

Beitragvon g-150 » Sa 31.07.2010 12:55

Also zum Thema wer darf einbauen???

Holt euch ein Brandschutzunternehmen eurer Wahl......,danach kommt eh ein Sub und macht die arbeiten.....
wie er arbeitet liegt an den Preis den er bekommt......,
Kann der SUB kein richtiges deutsch lesen oder schreiben , kann man schon davon ausgehen das er die Zulassung nicht gelesen hat bzw. das Schott nicht erstellen kann.
Schottungen im Brandschutz darf jeder machen außer Kombischottung die darf man nur mit Zertifikat machen......

also lasst euch ein Angebot von einem Sub machen.......der gibt auch 30% Rabatt ,und hat mehr verdient als wenn er für das Brandschutzunternehmen gearbeitet hat......
Er wird es euch danken und seine arbeit besser als sonst machen....

Peeder

Re: Wer darf Brandschutz errichten??

Beitragvon Peeder » Sa 31.07.2010 14:12

der gibt auch 30% Rabatt
auf was ? auf F 90 ?

Der kleine Betrieb hat einen Nachteil, den Einkauf.
Wohlweislich in der Überlegung, das Material für eine Abschottung so einzukaufen, das es für sein Bauvorhaben langt , wird sich die Abnahme vom Händler in Grenzen halten. Wir sind uns ja mal einig, das bei einr Abschottung meist das Material der größere Faktor ist.
Nun will ich mal den kleinen Betrieb sehen, der mal auf die schnelle für 4 Kartons CP 660 ( 96 stck) etliches hinblättert, ob wohl er nur 5 kartuschen braucht, aber einen Preisnachlass von .. was weiss ich ...% bekommt.

und hat mehr verdient als wenn er für das Brandschutzunternehmen gearbeitet hat......
Milchmädchenrechnung !

Peeder